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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Bayer1

    Bayer1 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du kannst es versuchen bei der Verbraucherzentrale wenn sich genug melden könnten die vielleicht was machen ;)
     
  2. Klaus B

    Klaus B Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Von dreambox.info

    .... offenbar hat Sky die AGBs auch diesbezüglich deutlich verschärft, wie ich eben gelesen habe. Als ich das letzte Mal in die AGBs geschaut hatte - das ist sicher Jahre her - war noch nicht ausgeschlossen, dass man mehrere Receiver in einem Haus nutzt. So hatten wir gegenüber Sky argumentiert, als Sky uns schon vor Jahren eine NDS-Karte geben wollte, dass wir mehrere Nagra-Receiver im Haus haben und daher weiter die Nagra-Karte nutzen wollen. Das war damals letztlich für Sky ok.
    Heute heißt es in den AGBs ausdrücklich unter Punkt 1.4.1, dass die Smartcard nicht in mehreren Receivern genutzt werden darf.
    Unter dem Punkt 1.4.4. ist übrigens das Pairing auch verankert, ohne dass es ausdrücklich "Pairing" genannt wird, aber es heißt, dass Sky verlangen kann, dass die Smartcard nur mit einem ganz bestimmten Empfangsgerät genutzt wird. Dass dies dann sicherlich auch heißt, dass Sky dies technisch herbeiführen kann, dürfte wohl juristisch nicht anfechtbar sein, stimmt man bei Vertragsabschluss den AGBs ja ausdrücklich zu.

    Das wars Wohl.......:wüt::wüt::wüt:

    Ist das "nur" für Neuabschlüsse, oder auch für Rückholer bindend ??? :eek:
     
  3. Bayer1

    Bayer1 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Da muß erst noch definiert werden ob bei Rückholung der Vertrag ein neuer ist, oder ob der alte weiter läuft
     
  4. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    So wie es hier im Forum diskuttiert wurde, handelt es sich beim Rückholer um einen neuen Vertrag, also auch mit den neuen AGB.
     
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Woher kommt eigentlich diese zweifelhafte Erkenntnis, daß nach den neueren AGB Sky zum Receivertausch berechtigt wäre; nach den alten aber nicht ?

    Ich halte sowohl die neue als auch die alte Fassung für nicht geeignet, diesbezügliche Ansprüche von Sky zu begründen..

    B.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Vor paar Tage, Donnerstag, wurde meine Single-V14 gepairt. Infos bekam ich dazu keine. Die Karte war Mitte Mai mir zugeschickt worden als Ersatz für S02, aber erneut nach heftigen Telefonaten OHNE Hardware, so auch im Kundencenter hinterlegt. Echt krass, einem zahlenden Kunden jetzt die Karte zu sperren, ohne dass dieser einen entsprechenden Receiver besitzt. Die V14 kam ja im Briefumschlag ohne Receiver, Leihreceiver hab ich nicht vertraglich vereinbart.
    In mehreren Telefonaten wird man anfangs nur verarscht "Pairing nein, muss anderes Problem sein." Werd morgen nachhaken und Klärung verlangen, und wenn da nichts passiert, dann werd ich diese Woche noch weiter gehen.
    Nach wie vor wird Sky (auch Zweitkarte) noch ohne Receiver angeboten ("Nur SmartCard"). Meine Frage, welchen Receiver ich denn dafür nutzen dürfe, nachdem Pairing meiner Karte von Sky ausführlich als notwendig "begründet" worden war, führte nur zu Stotter-Attacken der CCAs ("Das kann doch so nicht auf der Sky-Homepage stehen, ich weiß auch nicht, Leihreceiver ist eigentlich Pflicht").
    Zu meinem Vodafone TV Center erzählt jeder CCA was anderes, aber kam auch klare Ansage von drei Mitarbeitern: "Ist zertifizierter Sat-Empfänger für Sky", während zwei andere CCAs das bestritten. Chaos. (Waren gestern wohl 5 Telefonate mit Sky..)
    Seriennummer hab ich aber nicht mitgeteilt...
    Bin gerade sehr sauer über Umgang von Sky mit Kunden, werde die Sache ohne Sky-Hardware weiter betreiben und schnelle Lösung anstreben und hier kommunizieren, was auch immer gehen wird.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Juni 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    AGB 2.1.1: "...Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc.)..."
    AGB 1.2.2 "...Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen..."
    AGB 1.4.4 "Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird."

    Nochmals hier die aktuellen Sky-AGBs zum Thema Sat-receiver und Pairing. Der Kunde soll den Sat-Receiver sich besorgen und bezahlen. Er kann das Gerät auch von Sky kaufen. Und drei Tage nach dem Kauf kann Sky verlangen, dass die SmartCard einem bestimmten Gerät zugeordnet wird, auch einem Austauschgerät als Leihgerät? Dann hat der Abonnent sinnlos Geld ausgegeben für ein Gerät, das er dann plötzlich nicht mehr nutzen darf, bei Vertragsschluss aber noch okay war? Bin gespannt, was hier noch geklärt wird..
     
  8. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ähm...Bei 1.4.1 geht es um die gleichzeitige Nutzung, also eher CS oder HS. Für Pairing ist das unrelevant. Nach diesem Punkt kann ich die Karte noch immer von zugelassener Hardware zu zugelassener Hardware tragen und an unterschiedlichen Orten des gleichen Haushaltes die Inhalte konsumieren. Nur nicht zeitgleich. Das Pairingrecht räumt sich Sky unter Punkt 1.4.4 ein...
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Richtig, Sky KANN eine überlassene SmartCard einem bestimmten Empfangsgerät zuordnen. Aber mit welchem Gerät und wann und wie?
    Diese AGB berechtigen Sky in erster Linie BEI VERTRAGSSCHLUSS, seine AGB umzusetzen. Wenn Sky jedoch bei Vertragsschluss darauf verzichtet, weil man dies mit dem Kunden so vereinbart (S02 wurde ja nur auf besondere Nachfrage und Vereinbarung in den letzten Jahren versandt), dann kann dies nicht beliebig nachgeholt werden, denn der Kunde hat bereits eigene Technik gekauft und Investitionen getätigt und hätte Vertrag mit Sky-Leihreceiver auf eigenes Haftungsrisiko und technische Einschränkungen nie so abgeschlossen.
    Also Rundschreiben Sky: "Ab sofort bei Neukunden nur mit Leihreceiver und bei Verlängerung von Verträgen auch nur noch so oder Kündigung durch Sky." Alles andere ist rechtlich unzulässig und mehrfach von Sky (außergerichtlich) anerkannt durch fristlose Beendigung des Vertrages. Wird ja von Sky immer noch angeboten: Neuverträge und Zweitkarte mit Button: "Brauch keinen Receiver, bitte nur SmartCard".
     
  10. Bayer1

    Bayer1 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wie jetzt man kann den Receiver auch mit Platte von Sky kaufen????
    Dachte immer er ist nur zur Leihe????:eek:
     
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