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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Also doch Michael Kohlhaas.:winken:
     
  2. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sagte ich doch:
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Kein Vorwurf an Dich........ausser Du gehörtest auch zu denen die mit wildem Kreigsgeschrei Sky bis ins Nirwana verklagen wollten....;)
     
  4. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Und was hat das mit einer negativen Feststellungsklage zu tun? Und natürlich ist die Nutzung des eigenen Receivers kein Grundrecht. Natürlich kann Sky bei Vetragsabschluss darauf bestehen, dass der Kunde einen Sky-Leihreceiver nutzt und nur diesen und mit diesem die Smartcard verheiraten.

    Mir ging es immer nur darum, dass Sky nicht einseitig einen laufenden Vertrag ändern kann. Wenn Sky mich während des laufenden Vertrages, welcher nie einen Leihreceiver beinhaltete, zwingen will, einen solchen zu nutzen könnte ich natürlich per Feststellungsklage (ohne negative) Sky zwingen den Vertrag bis zum Ende zu alten Bedingungen fortzuführen. Aber selbst da würde es wahrscheinlich zu keinem Urteil kommen weil Sky schon vorher einlenken wird.

    Ob Sky sich am Ende mit dem Receiverzwang durchsetzen kann ist in weiten Teilen auch eine politische Frage. Soll heißen, wollen unsere europäischen Gesetzgeber das zulassen oder wegen des freien Wettbewerbs eher nicht?

    Edit:
    Zitat von kjz1 hinzugefügt, wegen Zusammenhang.
     
  5. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Was hat das Bestehen auf die Erfüllung eines gültigen Vertrages mit Rechthaberei zu tun?
     
  6. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Man muss wohl unterscheiden:

    1.) der individuelle Vertrag.

    2.) die AGB allgemein und inwieweit diese (in jetziger und/oder vorheriger Form) ihre Wirkung auf 1.) entfalten.
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Eine Klausel in den AGB, die Sky zum Hardwaretausch berechtigen würde, gibt es nicht.
    Deshalb bezieht sich Sky auch nicht auf seine eigenen AGB sondern bemüht solche schönen Dinge wie Kontrahierungszwang und Treu und Glauben.

    B.
     
  8. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich bin ja erstaunt wieviele Juristen, Anwälte hier am Schreiben sind und den vollen Durchblick haben und sich mit der Rechtslage so gut auskennen.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @Teoha

    ich hatte mehrfach Streit mit Sky (wollten mal 30 EUR oder DM oder so für abgelaufene premiere-Karte) oder akzeptierten einen vereinbarten Rabatt nicht mehr. Im April die Sperre meiner S02. Bis jetzt konnte ich alles zu meiner Zufriedenheit lösen.

    Aber wenn Diskussionen nichts helfen, kann ich auch rechtliche Schritte prüfen, einstweilige Verfügungen habe ich in meinem Beruf schon öfter durchgesetzt, aber nicht gerade im Medienbereich...
    Schwerpunkt bei mir ist eher früher Baurecht und jetzt Sozialrecht, da sind regelmäßig einstweilige Anordnungen notwendig.
    Mir geht es auch um Entschädigung, wenn schon Sonderkündigungsrecht, meist endet es ja in einem faulen Kompromiss, damit der Richter weniger Arbeit hat...
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Vertrag ist Vertrag, den Inhalt auszulegen, ist nicht so schwer. Und die AGB gelten, es sei denn, der Verwender hat bei Vertragsschluss selbst darauf verzichtet (§ 305 b BGB) oder sie sind (zum Teil) unwirksam.

    Hier haben tatsächlich andere user schon ausreichend Argumente vorgetragen, und Sky zieht daraus ja auch die notwendigen Schlüsse und verzichtet wiederholt auf Pairing. Bin kein Rechtsanwalt, aber das ist hier auch nicht nötig, um lügende Sky-Mitarbeiter der Täuschung der Kunden zu überführen.
     
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