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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Der grundsätzliche Fehler, der dann eine Klage unmöglich macht, ist ja schon am Anfang, als man auf SoKü gepocht hat, statt auf Vertragserfüllung zu den alten gewünschten bedingungen ohne Pairing und ohne Zwangsreceiver.
    Hat aber wohl niemand wirklich gemacht.
     
  2. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Vollkommen richtig Teoha, das ist dann aber auch keine negative Feststellungsklage, sondern eine normale (nicht umgekehrte) Leistungsklage, da der Kunde ja den Vertrag wie bisher fortführen möchte.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja, meine Anmerkung bezog sich auch nicht auf "kjz1", sondern war generell gemeint.
     
  4. Bayer1

    Bayer1 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dann dürfte er aber niemals kündigen und würde dann Vollpreis bezahlen.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Arrgh, lies Dich doch bitte erst ein, dann verstehst Du auch, worum es ging.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn Sky morgen meine V14 pair, mit was oder mit wem auch immer, und ich nichts mehr sehen kann, werde ich weiterhin Pakete mit Hardware von Sky ablehnen und mit Sky telefonieren, das Pairing wieder zu deaktivieren.
    Wenn Sky dabei jedoch bliebe, dann wäre eine einstweilige Verfügung zu prüfen, mir den Empfang der Sky-Inhalte wieder zu ermöglichen durch Entpairen der Karte, denn ein Pairing mit Leihgeräten, die ich nicht vertraglich vereinbart hab, ist nicht zulässig.
    Und bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich darauf verzichtet, eine Hardware mir zuzuordnen. Da solche Verträge ("Nur SmartCard") derzeit von Sky noch angeboten werden, kann es ja nicht gerade bei mir anders sein.
    Kostenrisiko gering, bei Vergleich trägt jeder seine Kosten, Gerichtskosten idR hälftig.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @MarcBush
    Nicht persönlich gemeint, aber diese Texte haben wir schon so oft hier gelesen, und bis jetzt hat es letztendlich niemand durchgezogen. Alle, die es angefangen haben, sind auf die SoKü eingestiegen, die irgendwann von Sky angeboten wird.

    Daher frei nach Faust: "Die (markigen) Worte hör' ich wohl, allein fehlt mir der Glaube"
     
  8. Bayer1

    Bayer1 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Genau das mache ich ja, aber scheinbar willst Du immer meckern......;)
     
  9. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wer wie ich , wenn ich auf den Krüppelreceiver mit Buli+Sport+HD
    umsteige fast 600€ im Jahr spart , der macht keinen auf Michael Kohlhaas.
    Mein Anwalt hatte denen eine Frist gesetzt , an die wir halten müssen.
    Dann wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Dass dann folgende
    Prozedere kennen viele. Sky bekommt 600€ weniger im Jahr. Das ist Strafe genung für diesen Verein.
     
  10. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nun, grundsätzlicher. Die Bedingung in den AGB, auf denen Sky das Pairing aufbaut. Laut Einigen hier benachteiligt diese Klausel ja (angeblich?) ungerechtfertigterweise den Kunden und soll somit nichtig sein. Und natürlich auch das Recht einklagen, dass Sky die eigene Hardware akzeptieren muss. Die Nutzung des eigenen Receivers wird ja hier auch immer wieder als Grundrecht dargestellt. Also kurz gesagt: darauf klagen, dass ein Gericht die Nichtigkeit bestimmter Klauseln der AGB von Sky wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden feststellt. Und dann mal sehen, wie ein Gericht das beurteilt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2014
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