1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Anzeige
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nach den großartigen Ankündigungen diverser Poster den Rechtsweg zu beschreiten müsste es mittlerweile doch auch Aktenzeichen dazu geben. Ja wo sind se denn die Kläger?
     
  2. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Es war einmal........


    ....... und wenn sie nicht gestorben sind, basteln sie immer noch an ihrer Schrankwand.

    :D
     
  3. Brillo

    Brillo Silber Member

    Registriert seit:
    6. Juli 2009
    Beiträge:
    677
    Zustimmungen:
    44
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Weil Sky in Kenntnis seiner schwachen Position dem Verlangen der diesbezüglich beharrlichen Kunden " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " nachkommt, ist eine Klage weder möglich noch erforderlich.

    B.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Es berichten immer wieder User, ihre Karte sei wieder freigegeben worden, so wie auch bei mir. Oder sofort aus Vertrag entlassen. Wenn man hartnäckig auf sein Recht pocht, eigene Technik von Anfang an nutzt. Sky scheut den Gerichtsweg. Aber wie will man Pairing durchsetzen, wenn man jetzt immer wieder Rückzieher macht? Ist schon rätselhaft für ein börsennotiertes unternehmen, dieser ganze Pfusch.
    Kann man nicht eine Linie intern beraten, intern beschließen, öffentlich mitteilen und so handeln? Oder neu intern beraten und neu beschließen?
     
  5. netgear

    netgear Junior Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Genau, war ja bei mir auch so, hätte nur zu gerne gegen den Verein geklagt.
     
  6. kjz1

    kjz1 Platin Member

    Registriert seit:
    26. August 2008
    Beiträge:
    2.272
    Zustimmungen:
    1.717
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Möglich schon. Wenn man unbedingt den Rechthaber spielen will, könnte man eine negative Feststellungsklage gegen Sky einreichen.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja und ? Hättest ja das Angebot aus dem Vertrag gelassen zu werden nicht annehmen müssen.
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

    Registriert seit:
    6. Juli 2009
    Beiträge:
    677
    Zustimmungen:
    44
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dazu sollte sich eigentlich die Verbraucherzentrale berufen fühlen und Sky eine entsprechende Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung schicken.

    B.
     
  9. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Verstehe ich nicht ganz! Wie soll der Kläger (also Kunde) das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen lassen, wenn Sky den Kläger aus seinem bisherigen Vertrag entlässt und somit sowieso kein Rechtsverhältnis mehr besteht.

    Eine negative Feststellungsklage wäre ja nur möglich, wenn man als Kläger glaubt, dass allein aufgrund der technischen Umstellung das Rechtsverhältnis mit Sky beendet ist, seine Zahlungen einstellt und Sky weiterhin auf die Vetragserfüllung besteht (was Sky ja nicht macht).
     
  10. fredman

    fredman Senior Member

    Registriert seit:
    5. August 2006
    Beiträge:
    468
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn Sky auf die Fortsetzung des Vertrages verzichtet, welches Vertragsverhältnis soll ich dann vom Gericht als nichtig feststellen lassen? Kannst du uns ja sicher mitteilen.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.