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Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Mai 2014.

  1. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Man muss doch auch seinen Ausweis kopieren, wenn man bei einem Onlinehändler einen Handyvertrag abschließt.
     
  2. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Welche denn konkret für das Kopieren von Personalausweisen? Mir ist keine bekannt.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Es gibt wohl Umstände unter denen es erlaubt ist,
    z.B. Kopien in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen.

    Kopien von Geldscheinen anzufertigen ist auch nicht generell verboten. Verboten sind allerdings farbige(!) Kopien in originaler(!) Größe.
    Kopien in halber Größe oder doppelter Größe sind hingegen erlaubt.
     
  4. Thunderball

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Es gibt auch keine Strafen konkret für andere Vergehen.
    Es gibt nur im gesamten Strafen für die Missachtung des Gesetzes.

    Aber ja, solange es keiner verfolgt. wird sich daran auch nichts ändern.

    @TV_WW
    Im Gesetz gibt es keine Ausnahmen.








    Aber im Grunde ist das nun auch völlig egal.
    Google hat das Problem ja nun auch beseitigt und akzeptiert nicht nur den Perso ;).
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Ich habe gerade mal im Netz Infos dazu gesucht. Das Kopierverbot gilt offenbar nur für den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat, jedoch nicht für den alten Perso, der in der durchsichtigen Plastikhülle.
    Also Kopien des neuen Perso sind generell verboten.

    Interessant wird die Sache wirklich beim Abschließen eines Mobilfunkvertrages, weil das Online dann tatsächlich nicht mehr möglich wäre.

    1. Man darf keine Kopie seines Perso anfertigen
    2. Man muss sich beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages irgendwie persönlich authentifizieren. Es ist rechtlich nicht erlaubt ohne sich auszuweisen einen Mobilfunkvertrag abzuschließen, bzw. ein Mobilfunkanbieter darf das nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2014
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Die Frage ist halt, was unter "Kopie" verstanden wird, ist eine Fotokopie wirklich eine Kopie im Sinne des Gesetzes? Eigenwerbung (beschönigend auch Programmhinweise genannt) ist dem Gesetz nach ja auch keine Werbung. :rolleyes:
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    In dem von KLX verlinkten stehen jedoch auch Ausnahmen.
    U.A.:
    Im TKG heißt es wörtlich:
     
  8. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Die meinen schon die Fotokopie.

    In der Erklärung wird nämlich auch sowas wie der aufgedruckte Nutzername erwähnt.


    @Holladriho
    Die Frage ist, ob Google dazu zählt...
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Danke. Ich hätte doch besser zu Ende lesen sollen... :eek:
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Dann nimmt man halt (wenn man hat) die Fahrerlaubnis oder wie der Lappen sich derzeit nennt und gut ist..... wenn man so dollen "Dampf" hat oder hätte.

    Mir ging es beim vorigen Zitat ja speziell um TV WW seine Frage