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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @xayyax

    Korrekt, nur eine Kleinigkeit. Sky gewährt, und das ist ausnahmsweise mal positiv, eine Widerrufsfrist von einem Monat. So lauten die schriftlichen Belehrungen. (Auch wenn auf der Homepage etwas anderes steht)
     
  2. pixelmann

    pixelmann Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    (beide aus Nachbarthread)

    Was ist das für eine Einstellung? Entweder hat man Recht, oder nicht! Ich weiß, Recht haben und Recht bekommen... In diesem konkreten Fall ist doch die Rechtslage eindeutig, oder? Ich war in letzten paar Jahren 3 mal in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, wo es nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheiden die Fälle vor dem Gericht gelandet sind. Da ich in allen Fällen überzeugt war, Recht zu haben, habe ich es ganz alleine, ohne "rechtlichen Beistand" geschafft!
    Also bisschen Mut, meine Damen und Herren!
     
  3. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nichts anderes habe ich vor. Ich warte derzeit auf die 2. Antwort von Sky auf meine umgehend nach dem Brief erfolgte Kündigung. Die Box kommt sowieso nicht über meine Türschwelle.
     
  4. Lt_Spock

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das nennt man konkludentes Handeln:

    Sky bringt mit der Auhändigung der S02 ohne Hardware seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck, dass der Empfänger (der S02) das Programm mit nicht zertifizierten Hardware empfangen kann/darf und der Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf. Es kann so also durchaus ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande gekommen kann.

    Da Sky nun aber offensichtlich eine technologische Umstruktierung vornimmt und damit die S02 abgeschaltet werden, ist Sky aus der vertraglichen Leistungserbringung gezwungen neue Hardware zur Verfügung zu stellen, um nicht in Leistungsverzug zu geraten.

    Letztendlich können aber nur die Gerichte entscheiden wer denn nun im Einzelfall unter Berücksichtigung der AGB im Recht ist. Alles andere ist Kaffeesatzleserei von Hobbyjuristen (mich eingeschlossen). Soweit bekannt gibt es dazu bisher weder ein Aktenzeichen noch ein Urteil dazu. Die Uhr läuft damit quasi für Sky.
     
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das definitiv nicht. Keine Leihgeräte von Sky heißt noch lange nicht, dass man keine zertifizierte Hardware "haben soll".
     
  6. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich habe (hatte) ja zertifizierte Hardware. Den 1. Receiver bekam ich mit Abschluß eines Preaidabos, den 2. nach der Verlängerung, beide sind mein Eigentum. Genutzt habe ich sie nie, irgendwann habe sie verliehen.
     
  7. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Um eine S02 zu erhalten muss (musste) man aber die Seriennummer eines Receivers angeben, der von Sky zertifiziert wurde und der für diesen Kartentyp geeignet ist. Sky hat damit eben gerade nicht - denn die AGB welche die Nutzung zertifizierter Hardware fordern hat der Kunde bei Vertragsabschluss mit akzeptiert - stillschweigend zum Ausdruck gebracht, dass nicht zertifizierte Hardware genutzt werden kann.

    Sky hat die Karte (S02) zur Nutzung im vom Kunden angegebenen Receiver ausgegeben.

    Ich gebe Lt. Spock allerdings insoweit Recht, als dass hier letztendlich nur die Gerichte entscheiden können, wer im Recht ist. Allerdings wird es hierzu vermutlich gar nicht erst kommen, denn Sky scheut mögliche Grundsatzurteile bekanntermaßen wie der sprichwörtlich "Teufel das Weihwasser".
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2014
  8. pixelmann

    pixelmann Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich finde sehr interessant diese Lektüre. Den Hinweis habe ich in diesem Beitrag gefunden.
    Sehr interessant finde ich besonders Passagen, wo es um Leireceiver sowie Leistungsänderung geht. Ich empfehle das genaue Lesen besonders allen den, die aktuell mit dem "Wunder der Technik" mit Gewalt beglückt werden, aber Angst haben, sich dagegen zu wehren. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2014
  9. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich habe meinen einen Premiere-Vertrag 2005 über Prepaid (Receiver vorhanden) abgeschlossen, den anderen einen Monat später ohne Angabe eines Receivers. Prepaid ohne Receiver gekauft, angerufen, fertig. Nach Vertragsverlängerung des 1. Vertrages bekam ich als Geschenk einen weiteren Receiver.

    Genau genommen liefen im ersten Jahr sogar drei Abos auf den ersten Receiver, da dort nur ein Premiere Start-Abo dabei war, ich wenige Tage später ein Prepaid Premiere komplett darauf abschloß und noch einmal vier Wochen später ein weiteres Abo Premiere komplett. Das war zu dieser Zeit überhaupt kein Problem.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2014
  10. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich habe meine S02 von einem Händler zusammen mit einem AC-Light-Modul erhalten. Da war kein Receiver und keine Seriennummer nötig.
     
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