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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Blöd war vermutlich, den Karton mit dem Receiver zu öffnen. Das habe ich nämlich getan :(
     
  2. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Liegt denn kein Rücksendeschein bei? Müsste doch eh für eine mögliche Beendigung des Abos musst Du den eh zurück schicken.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Bei Aboende musst du zu deinen Kosten zurückschicken ! Zu dem Zweck gibt es keine Rücksendeaufkleber.
     
  4. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gut, an den paar Euros für den Rückversand wird es nicht scheitern. ISt nur alles super nervig grad, denn das AC (One4All) habe ich mir auch extra bestellt und könnte es momentan noch zurück schicken. Wenn der Receiver aber zurück geht, muss ich es behalten und hoffen, dass Sky die Karte frei schaltet. Wenn nicht, bleibe ich auf dem Modul sitzen...nervig das alles!
     
  5. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    ah ok, das auch noch? Nicht gewollt, aber bei Aboende kostenpflichtig zurück schicken? Es wird ja immer besser?!? Bei einer Smartkarte war das ja noch günstig, aber so ein Paket kostet mehr :(
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich denke, so wie Tigere es ausführt, ist es richtig. Allein weil ich auf mein Widerspruchsrecht verzichten sollte (@ Teoha), kommt kein Vertrag zustande, sondern, wie von ... beschrieben nur bei zwei korrespondierenden, übereinstimmenden Willenserklärungen, entweder in Worten oder durch Handeln. Wenn ich Bedingungen stelle für einen Vertrag, habe ich Rückholangebot abgelehnt (kein Vertrag nach deren AGB) und Sky schaltet dann meine Karte trotzdem weiter frei, ist meinen Bedingungen stillschweigend zugestimmt worden. Sky kann jedoch seinerseits meinen Gegenvorschlag (= neues Vertragsangebot: "Nur mit unverheirateter Karte!") mit: "Nein, nur nach AGB mit gepairter Karte!") ablehnen (wieder kein Vertrag wirksam) und gleichzeitig das ursprüngliche Rückholangebot so nochmals wiederholen. Dann ist immer noch kein Vertrag zustande gekommen, sondern erneut nur ein Angebot. Ich bin wieder am Zug. Ich sag dann zerknirscht: "Okay" oder telefaxe erneut: "Nochmals: Vertrag mit mir nur mit unverheirateter Karte. So oder gar nicht!" Dann kann Sky meine Karte zum Mai 2015 bei mir abschalten. Oder doch meinem neuen Angebot durch Freischaltung der Karte konkludent (stillschweigend) zustimmen. Verträge entstehen nicht erst rückwirkend, weil jemand sein Widerrufsrecht nicht ausübt, sondern dann, sobald sich zwei Parteien einig sind. Wenn man meine Bedingung stillschweigend akzeptiert, dann gilt diese Bedingung als vereinbart und geht gemäß § 305 b BGB den AGB vor.
    (Noch läuft meine Ersatz-V14 im AC-Modul, seit ca. 5 Tagen. ich berichte weiter..)
    Um es einfach ausdrücken: Wenn ich Gurken bestelle "100 kg, aber keine krummen Gurken!", der Händler antwortet: "Mach ich, die Lieferung von 100 kg ging gestern an Sie raus. Ich schicke 100 kg krumme Gurken." Dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Und ich muss nix bezahlen und keinen Vertrag widerrufen, da kein Vertrag zustande kam. Der Händler hat keine geraden Gurken und kann den Vertrag nicht abschließen. Und ich will keine krummen Gurken bestellen, also hat man aneinander vorbei geredet und es ist kein Vertrag zustande gekommen (Zivilrecht 1. Semester).
    Und wenn der Händler einfach so mir die krummen Gurken schickt, brauch ich die nicht annehmen, waren ja nicht bestellt. Kein Vertrag. (Ausnahmen bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben zwischen zwei Gewerbetreibenden lasse ich mal außen vor, wir sind Endverbraucher und werden besonders geschützt vor Machenschaften wie bei Sky, man muss nur hartnäckig sein und zumindest kündigen.)
     
  7. Snake02

    Snake02 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    :Sky ist schon ein lustiger Haufen...:D

    Aber ich berichte am besten nachher gleich im Nachbarforum weiter.
    Ist hier ja eigentlich eher OT, da es nicht um Auslegung der AGB geht sondern eher um die Technik.

    Hatte ja versprochen zu erzählen wie der Stand der Dinge ist.
     
  8. pixelmann

    pixelmann Junior Member

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    Sky Film S02 ACClassic
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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Interessant! Es würde für alle, die S02 ohne Hardware bekommen haben bedeuten, dass Sky die Bedingung des Kunden, das Programm mit nicht zertifizierten Hardware empfangen zu können, stillschweigend akzeptiert hat!
    :winken:
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @MarcBush
    WENN Sky das Abo weiterlaufen ließe, DANN hättest du recht. Wird aber nicht passieren. (Meine Antwort zuvor bezog sich auch auf Alex.o Posting und nicht direkt auf deines.)

    Darüber halte ich deinen weiteren Ausführungen (da ja ersteres nicht eintrifft) für mehr Hoffnung als Realität.
     
  10. Snake02

    Snake02 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sagte ich ja bereits heute Mittag schon. Hätte ich das Paket erst mal angenommen, dann hätte ich die Rücksendung desselben ja bezahlen müssen.

    Fällt mir doch im Traum nicht ein.;)
     
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