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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. se7en

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @Bornchilla83: Ist denn der Sky Receiver zurück an Sky? Wenn ja, dann erneut freischalten lassen mit dem Hinweis ohne Pairing, da Du keinen Sky Receiver hast. Das sollte funktionieren!

    @Sanke: AC Classic gibts noch. In der Bucht sogar gleich mit entsprechender Firmware. Es gibt sogar die Möglichkeit des Upgrades von AC Light auf Classic (kostet aber rund 50€ bei Mascom direkt).
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist nicht so gemeint, wie du es interpretierst. Die Betonung liegt auf "gleichzeitig".....also unzulässige Gleichzeitignutzung.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist sicher nicht verboten......allerdings vermutlich bald technisch eben nicht mehr machbar. Die NDS Karte läuft dann nur noch in einem gepairten Receiver.

    Daher stellt sich die Frage nicht mehr wirklich, WENN es so kommt wie es aussieht. Aber ok:
    Sat ?
    Thomson DSI12PRE
    Philips DIS-2221

    Du hast gefragt........
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  4. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sehe ich nicht so. Sky untersagt nur die gleichzeitige (d.h. zur selben Zeit) Nutzung mehrerer Receiver mit der gleichen Smartcard. Wenn ich aber eine Karte zwischen mehreren Receivern hin- und hertrage und diese nur immer an einem von diesem Receivern nutze ist dies nicht gleichzeitig. Wobei ich mich allerdings ehrlich frage, wie dies funktionieren soll - ein Kartenleser, auf den mehrere Receiver zugreifen??

    Der zweite Teil des Satzes beschreibt und untersagt in meinen das Cardsharing - und zwar egal, ob ich dieses nun nur innerhalb meiner Wohnung oder für mehrere Haushalte/Nutzer tue.
     
  5. xayyax

    xayyax Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich beziehe mich bereits auf den ersten Satz:

    Das liest sich wie "darf die Smartcards (Anm.: Mehrzahl?) nur für den Empfang über ein TV-Endgerät, welches mit einem einzelnen Receiver kombiniert ist, nutzen". Da steht nichts von mehreren Fernsehern geschweige denn Receivern. Der Receiver und der Fernseher sind kombiniert und dürften demnach nicht getrennt werden. Zu der Kombination kommen auch noch die Smartcards hinzu, was einen weiteren Receiver oder gar Fernseher meiner Meinung nach klar ausschließt.

    Sonst müßte es heißen: "Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über mit einem einzelnen Digital-Receiver kombinierte, in demselben Haushalt befindliche TV-Endgeräte nutzen".

    Ich halte allerdings die Einschränkung auf einen Fernseher für generell unzulässig, aber in den AGB steht es erstmal so drinnen. Daß auch noch mehrere Smartcards, also auch die Zweitkarte, nur mit genau einem Fernseher genutzt werden dürfen, ist vermutlich ein Schreibfehler, denn diese Formulierung würde sonst den Einsatz der Zweitkarte mit einem zweiten Receiver verbieten, was aber gerade der Zweck der Zweitkarte ist.

    Man bräuchte einen Juristen, der einem hilft, diese Ungenauigkeiten zu verstehen.
     
  6. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Meinst Du wirklich, dass das funktioniert? Wollen die dann nicht eine Seriennummer eines Receivers haben?

    Denn bisher wird meine V14-Karte im Kathrein 922 nicht hell, wie gesagt.
     
  7. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    ja, ich meine das funktioniert. Nur wenn der Receiver noch bei Dir ist kann Sky sich weigern und wird dies so wie hier zu lesen ist auch (fast) immer tun.
     
  8. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du kannst aber nicht einfach nur einen Satz isoliert betrachten. Und der Satz mit dem "gleichzeitig" ist ja nun eindeutig. Wenn man zwischen diesen Sätzen einen Widerspruch konstruieren würde, wie du es sicher unbeabsichtigt machst, könnte der ganze Absatz wegen mangelnder Klarheit ungültig sein.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Im Zweifel gilt vor Gericht das normale zumutbare Verständnis eines Durchschnittskunden....
    Und für sagt der Satz, das ich eben mit einem Receiver nur ein Bild auf einem TV erzeugen darf. Dieses TV kann aber durchaus mal jenes oder welches sein.
    Das "ein" vor dem TV-Gerät ist als unbestimmter Artikel zu lesen, nicht primär als Stückzahl.
    Deine vorgeschlagene Formulierung würde das gleichzeitige Anschliessen des Receivers an mehrere TV gestatten.....wie auch immer HDMI-Verteiler, Scartverteiler...

    Der Satz ist auch nicht neu und existierte schon zu Zeiten, als Pairing noch kein Thema war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  10. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich lese das eher so, dass der Receiver direkt an einem TV-Gerät angeschlossen sein muss.

    Du darfst also das Ausgangssignal des Receivers nicht wieder auf einen TV-Kanal aufmodulieren und dann mehreren Nutzern zur Verfügung stellen (wie dies z.B. in vielen Hotels usw. gemacht wird). Gerade bei diesen Installationen ist es ja in der Regel so, dass für jeden abonierten Sender ein eigener Receiver vorhanden ist. Dieser ist auf einen Kanal eingestellt und stellt diesen allen am Hausnetz angeschlossenen TV-Geräten zur Verfügung.
     
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