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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aus meiner Sicht ist eine außerordentliche Kündigung durchsetzbar - und zwar zumindest für Alle, die zuvor noch keinen Leihreceiver hatten. Weigert man sich, diesen anzunehmen (was unser gutes Recht ist), und schaltet Sky die alte Karte ab, kann man die Wiederfreischaltung der alten Karte verlangen bzw. einem Austausch der Karte zustimmen (das ist mittelfristig sowieso unvermeidlich). Erfolgt beides nicht, dann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt und kann m.E. auch durchgesetzt werden. Nur die Nerven dazu muss man halt haben. Sky wird es hierbei sowieso zu keinem Prozeß kommen lassen, sondern vorher einknicken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  2. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wie ich diesen unseriösen Laden kenne, werden sie sich gar nicht zu Deinem Passus einlassen, ja noch nicht einmal nachfragen, sondern einen ganz normalen neuen Vertrag abschließen. Dann bekommst Du entweder gar keine neue Auftragsbestätigung oder aber eine Standard-Auftragsbestätigung ohne Sonderregelung.
     
  3. Jochem12

    Jochem12 Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - technischer Ist-Zustand

    Genau, das ist ein sehr guter Vorschlag!!!
     
  4. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ein Vertragsabschluss setzt aber immer zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

    Schickt Sky keine neue Auftragsbestätigung, wollen sie offensichtlich nicht zu den vom #MarcBush geforderten Bedingung einen Vertrag mit ihm abschließen.

    Enthält die Auftragsbestätigung keinen Hinweis auf die Sonderregelung, kann man entweder annehmen, dass Sky die Bedingungen von #MarcBush für die weitere Vertragslaufzeit akzeptiert. Oder aber man geht davon aus, dass keine Vertrag zustande gekommen ist, denn die Willenserklärungen von Angebot (MarcBush: Vertragsabschluss ja, aber nur wenn Pairing ausgeschlossen wird) und Annahme (Sky: Vertragsabschluss zu den in den AGB hinterlegten Bedingungen) stimmen nicht überein.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein. Definitiv vertragsrechtlich so nicht haltbar.

    Auch nein. Dafür gibt es den Widerruf, den MarcBush dann machen kann.
     
  6. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Schätze mal, Du hast hier das Wörtchen 'nicht' zu viel. Ohne AB könnte man eher meinen, sie hätten die Bedingung von MarcBush angenommen.
    Ansonsten liegst Du mit Deinen Einschätzungen wohl auch eher falsch. AB ohne Sonderregelung heißt auch "ohne Sonderregelung". Der kann man widersprechen.

    Ich wollte mit meinem vorigen Beitrag eigentlich nur ausdrücken, dass man sich bei der Vorgehensweise wie von MarcBush beschrieben, wahrscheinlich genauso mit Sky rumärgern muss. Aber die eigene Rechtsposition verschlechtert man dadurch natürlich nicht. Sie verbessert diese eher. Von daher ist sein Vorschlag schon gut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  7. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Genau!! Und solange Sky nicht in der Lage ist zu artikulieren was genau los ist unterstütze ich jeglichen Gegenwind ==> unbestellten Leihreceiver ab zurück an Sky!
     
  8. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn du meinst, dass ich es nur bin, dann ist es eben so. Ist jedenfalls meine Auffassung. Und warum Sky es OFFIZIELL verlangen sollte? Weil es "blöderweise" in ihren AGB steht (nebenbei Thema dieses Threads), das "...Sky verlangen kann...". Woher soll ich als Vertragspartner WISSEN, dass die andere Seite JETZT etwas verlangt, was sie VORHER nicht gemacht hat. Wenn ich das Thema bisher richtig verfolge, geht es bei der derzeitigen "Offerte" von Sky darum, dem Kunden ALLE NEUEN MÖGLICHKEITEN (Anytime usw.) zu eröffnen. Von Pairing/ Zuordnung ist keine Rede. Da ich mit meinen Empfangsmöglichkeiten zufrieden bin und diese Zusatzoptionen nicht brauche, habe ich keine Veranlassung, etwas zu ändern.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wil, ich dir ja auch gar nicht absprechen, jeder kann seine Meinung haben. Aber wir sind sicher einer Meinung, das speziell dieser "Einspruchspunkt" nahzu ausschliesslich von Dir angeführt wird. Auch in anderen Foren nicht genannt.
    Und DAHER wird Sky allein wegen der Nichtigkeit der öffentlichen Wirksamkeit nichts dazu (!) offiziell machen. Wie auch zu den anderen Punkten keine konkreten Aussagen getroffen werden. Auch dazu nicht:

    Jede Aussage seitens Sky würde Sky KEINEN Vorteil bringen. Würde Sky die "tatsächlichen Absichten" offiziell erklären, wäre im Gegenteil der Aufschrei und die Quantität des Widerstandes noch grösser.
    Das ist alles Absicht. Jegliches "*** in der Hose" haben hat nur Nachteile für Sky.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  10. Berliner

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky hat doch offiziell bekanntgegeben, dass die Receiver getauscht werden, um auch künftig alle modernen Sky Angebote nutzen können :D Damit ist alles gesagt zum Grund des Tausches.
     
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