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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dann lies mal die AGB von 2010 durch, und welche Receiver erlaubt sind.
    Ich hab mit noch nie einen Kopf über solche Regeln gemacht, aber dank Sky fängt man an das mal zu lesen.
    Nun mal die Frage an Dich, welcher Receiver ist damit gemeint?

    Er muss zugelassen sein, war früher aus alten Zeiten das FTZ Zeichen heute die CE Erklärung des Hersteller, kompatibel, ja das ist mein TT micro. Und wenn es technisch nicht mehr geht, dann steht dort, das Sky den Kunden einen Monat vorher über die Änderung informiert, und der Kunde das Recht auf Kündigung hat.
    Jetzt habe ich wegen solch Sky Gläubigen wieder ein Teil aus dem was mein RA angestrichen hat, geplaudert, aber gut das ist ja schon seit längerer Zeit auch Sky bekannt.
     
  2. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @rx 50: Ich bin zwar schon 61 ;) und in einer sehr vergleichbaren Situation und sehe das ähnlich. Konsequenterweise habe ich jedoch schon gekündigt, denn ich habe wirkich die Nase voll von Sky. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt hier zumindest für das Film-Paket schon längst nicht mehr und Fussball interessiert mich eh nicht die Bohne. Ich sehe auch nicht ein, wieso ich irgendwelchen Leuten, die mit Ball-Jonglieren ein Schweinegeld verdienen, noch mehr Geld in den Rachen werfen soll, denn das Geld fliesst ja letztlich größtenteils in die BuLi-Rechte. Das mache ich nicht länger mit. Ich habe auch kein CI+ fähiges Gerät (ich habe mich dem von Anfang an verweigert). Die 60€ pro Monat kann ich für Besseres ausgeben, z. B. Blu-rays oder Watchever - Prime-Mitglied bin ich eh schon. Also: So what, wo cares?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2014
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @ich-bins

    Jetzt wird es aber wirklich langsam aberwitzig bei Dir. In 1.1.4 geht es ALLEIN um die eventuelle Änderung von Programmpaketen und Inhalten.

    Dann solltest du es auch jetzt lassen.......Sorry.
     
  4. crazytv

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Bin ich bei dir etwas besser im Bild, da kann ich deine Verärgerung verstehen, absolut. Ich habe mich die letzten Wochen auch irgendwie "gemobbt" gefühlt, die haben einfach nicht reagiert. Konnten die ja einfach sagen/schreiben, dass sie meine S02 haben wollen. Da anrufen, ist mir bis auf Weiteres vergangen. Und der Geschäftsleitung deswegen schreiben auch nicht, Kindergarten-Alarm oder was?

    Ich bin erst seit 2007 dabei. Da hat Dr. Kofler seine Pakete ja ab 9,99€ verkauft. Kennen tue ich Premiere aber seit Teleclub Tagen, da war ich Sieben oder Acht, hatte mein Onkel immer gebucht. Was den Inhalt des Film Pakets angeht, da bin ich eigentlich bei jazzcrab. Die arbeiten da schon heftig mit Tricks. Früher ist 24 ja bspw. auch immer auf Sky Hits gelaufen, konnte jeder gucken, auch noch mit Premiere Vertrag. Packste das aber auf Sky Atlantic ist schon Feierabend. Wer Fußball will, kommt um Sky ja nicht rum.

    Aber um jetzt auf dein Zitat zukommen: Das mit der "Ruhe" habe ich denen bei Verlängerung auch geschrieben :D. Mal sehen, ob die mich jetzt in Ruhe lassen.
     
  5. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Der Wegfall von Kabelrechten ist ein Änderung von Programmpaketen, echt?
    Dabei steht dort aber technische Gründe, ah der Wegfall der alten Verschlüsselung ist kein technischer Grund?
    Man da muss ich wirklich mit meinen RA ein Wörtchen reden, was der so alles mit dem Marker angestrichen hat, der muss echt keine Ahnung haben.
    Oder hat die Verschlüsslung auch was mit dem Übertragungsweg zu tun?

    Und vielleicht kannst Du mir Nichtwissenden, mal erklären was damit gemeint ist:
    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).

    PS Du glaubst nicht was in einer Antwort von Sky auch erst gestanden war, genau das was Du hier genannt hast. Obwohl das bisher noch nicht im Netz gestanden hatte. Zufälle gibts schon, wenn Sky auch nur den Anfang ihrer alten Spielregeln ließt.

    Ich lern ja gern dazu, gerade letzte Woche hab ich von einem ISO Typen erfahren man sagt nicht Schraubenzieher, das seien Schraubendreher.
    Leuchtet ja ein.

    PS: Welche Zufälle es doch gibt, auch in einer Antwort von Sky stand erst mal dein Spruch drin, hm und die Antwort las ich bisher noch niergens im Netz. Sky hat auch nur den ersten Satz ihrer eigenen Regel gelesen, das mit technisch auch überlesen. Na auf jeden Fall ein Zufall, wenn zwei den gleichen Flüchtigkeitsfehler machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2014
  6. Palomanegro

    Palomanegro Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @ich-bins
    Du verwechselst Ziffer 1.1.2. mit Ziffer 1.2.1. und kommst deshalb zu falschen Schlussfolgerungen. Lies dir die AGB nochmal in Ruhe durch. In 1.1.4 wird Bezug genommen auf 1.1.2. und nicht auf 1.2.1.
     
  7. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist doch auch in Ordnung wenn dem Wunsch des Kunden entsprochen wird. Interessant wäre einzig nur der Fall, dass ein Kunde darauf besteht seinen eigenen Receiver weiter zu verwenden und dafür den Rechtsweg beschreitet.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Blöderweise wird es kaum ein rechtskräftiges Urteil bis Vertragsende geben.

    Also wird es defacto auch nur um die Entschädigung für das schwarze Bild gehen und im Ergebnis gibt es keinen Unterschied zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Was jetzt ? Kabelrechte ? Wo ist etwas weggefallen ? Was hat das nun wieder mit Pairing, Zwangsreceiver usw. zu tun ?
    Du vermischt alles komplett und erstellst Zusammenhänge wo keine sind. Nochmal: 1.1.2 und 1.1.4 haben sowas von überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun. Es findet keine Veränderung am Programm statt. NUR darauf beziehen sich die Passagend der AGB. Fertig, Ende, aus.

    Der bekommt für jede Textmarkerlinie Geld. Du bist echt lustig.....

    Aber scheinbar nur das, was dir in den Kram passt. Du kannst nicht 1.1.2 oder .4 in Verbindung mit 1.2.1 bringen.

    Absolut korrekt. Wenigstens einer der hier noch Durchblick hat. :winken:
     
  10. wudelbrumpf

    wudelbrumpf Neuling

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    Hallo,

    korrigiert wenn ich falsch liege (habe auch noch die S02 in gekündigtem Abo bis Ende Juni und habe mir jetzt in aller Ruhe die AGB durchgelesen):

    a) bei Neuabschluss (oder Rückgewinnung bei Kündigung) können die IMO sehr wohl sagen, das ich eine neue Karte bekommen MUSS. Einen Rechtsanspruch auf die S02 habe ich in der Situation IMO nicht.
    Ich kann aus ihren AGB aber NICHT entnehmen, das ich ihren Receiver nehmen muss.
    Für mich steht da (1.2.1), das es ein gemäss 1.1.1 "für sky zugelassener Receiver" sein muss. Und das sind auch noch alle Receiver in der bekannten Liste inkl. DBox.
    Und wenn ich in der Liste einen Receiver finde, der mit der Karte funktioniert die die mir geben wollen kann ich das machen. Und sie können sich darauf einlassen (müssen sie aber auch nicht - ist halt ein Vertrag - sprich eine beiderseitige Willenserklärung).
    Da ist es dann die Frage wie "brennend" die jeweilige Seite an ihrem Vertragspartner interessiert ist.

    b) Interessanter ist es innerhalb eines laufenden Vertrages. _Wenn_ sie eine V13 oder sogar S02 bei _Abschluss_ des Vertrages (auch: Rückholung) akzeptiert haben ist das von beiden Seiten so akzeptiert. Es ist völlig klar, das die S02/V13 nicht in den neuen Receivern laufen - das wussten die aber bei Abschluss.
    Wenn jetzt so eine Kartentauschaktion kommt ist das eine Änderung, die meiner Meinung nach Zustimmungspflichtig ist.
    Aus 1.4.4 geht zwar die "Zwangsverheiratung" der Karte mit dem zugehörigen Receiver hervor aber eben NICHT das ich einem Karten/Receivertausch zustimmen muss. Denn bei Vertragsabschluss mit meiner S02/V13 wussten beide Seiten, was ich habe bzw. nicht habe. Und wenn diese Karten nicht "gepairt" werden können ist auch das bekannt gewesen.
    Mit Unwissenheit können die sich da sicher nicht rausreden.

    Irgenwelche Fehler in der Argumentationskette?
     
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