1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.722
    Zustimmungen:
    39.167
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Bitte diskutiert hier Eure Aktivitäten und Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten oder persönlichen Handhaben bzl. der Kündigung, wenn man von Pairing/Kartentausch sich bedroht fühlt oder betroffen ist.
    Bitte hier keine technischen Ist-Zustände oder Planungen!

    Eike
    - Moderation -
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

    Registriert seit:
    14. August 2002
    Beiträge:
    15.905
    Zustimmungen:
    1.642
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Noch anders. Straftaten muss man in AGB gar nicht erst verbieten, da sie schon "automatisch" illegal sind. Kann zwar in den AGB drinstehen, hat defacto aber keinerlei Auswirkung. (Wenn mein Vertragspartner mir gegenüber eine Straftat begeht, komme ich problemlos aus dem Vertrag raus, egal was in den AGB steht).

    Also:

    Nicht jeder AGB-Verstoss ist zwangsläufig illegal.
    (Ob er dies ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht feststellen. Es gibt kaum AGB, nur wirksame Klauseln enthalten)

    Und als Ergänzung:

    Nicht jeder AGB-Verstoß hat Folgen.
    Im Fall "Alphacrypt" könnte Sky nämlich höchstens den Vertrag fristlos kündigen, daran haben sie aber keinerlei Interesse...
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.896
    Zustimmungen:
    23.914
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    edit....meine Formulierung sollte lediglich eine Antwort auf Eikes Aussage:

    "Anmerkung der Moderation....Noch mal zur Klärung, eine Nichteinhaltung der Sky-AGBs seitens des Kunden ist keine Straftat."

    sein, um den Eindruck bzw. die Verharmlosung zu vermeiden, das ein Verstoss gegen AGB niemals eine Straftat oder illegal sein könne.
    Daher hatte ich den Begriff "Straftat" übernommen und den passenderen Oberbegriff "illegal" hinzugefügt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  4. ich-bins

    ich-bins Senior Member

    Registriert seit:
    28. Februar 2014
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Auch wenn ich nie was andres gemacht habe als die Karte, als sie noch funktionierte in den Sky zertifizierten Receiver zu stecken, mal eine Überlegung.
    Straftaten sind doch im Strafgesetzbuch definiert, also ist es schon mal überheblich überhaupt das mit den AGB von Sky in Verbindung zu bringen.
    Sky ist eine Firma wie andere Millionen in Deutschland auch, sogar sehr unbedeutend, so unwichtig das die es nie schaffen werden, in allgemeine Anwendungsregel etc, überhaupt Gehör zu bekommen.
    Wenn Sky heute von der Bildfläche verschwinden würde, das würde man nicht mal an den Arbeitslosenzahlen merken.

    Und dann will Sky Gesetze machen, sehr überheblich.
    Im Gegenteil Sky versucht eher ein Gesetz mit dem Namen BGB zu umgehen, um die Kunden übers Ohr zu hauen.
    Und selbst ein Verstoß gegen das BGB ist Zivilsache, da wird sich kein Staatsanwalt einmischen, sonst macht mein Anwalt irgendwas falsch.
    Ja ich hätte gerne Anzeige gegen Sky wegen Betrug versucht, aber davon raten die Rechtsgelehrten auch ab.

    Sky sollte mal dabei beachten, wer so viel Dreck am Stecken hat wie die, sollte wie im Glashaus nicht mit Steinen um sich werfen.

    Ich finde es gut, das hier ein eigener Bereich für die AGB Fetischisten gemacht wurde, denn hier werden weder Gesetze gemacht, noch Urteile gesprochen.

    Klar verstehe ich die mittlerweile anwesenden Sky Mitarbeiter, welche unter Umständen bei so einer Firma, welche ums Überleben kämpfen muss, auch die Angst des Arbeitsplatzverlustes.
    Jedoch sollte man die Entscheidungen besser den Richtern überlassen, wenn es dann so weit kommt.
    Auch denke ich, was soll mit Strafe belegt werden, wenn es Leute gibt, welche für die Leistung Sky bezahlen, sich aber nicht mit dem Krüppel von Receiver abgeben wollen. Hier würde sich wohl jeder Richter vor Lachen auf den Boden schmeißen, wenn jemand kommt, nicht AGB konformer Receiver, aber der Kunde zahlt jeden Monat Geld, dafür das es sehen kann.
    Da wäre es wohl einfacher wenn Sky jedem Kunden, welcher einen nicht nach deren Regeln entsprechenden Receiver verwenden würde, einfach die Kündigung aussprechen würde, wäre ja nach deren Spielregeln machbar.
    Tun sie aber nicht, weil irgendwann muss die Kohle mal stimmen, und würde das Sky machen, könnten die gleich bei uns den Laden zusperren, deshalb Krüppelbox aufzwingen, und den Kunden versuchen zu halten.

    Zielführend wird das auf Dauer nicht sein, selbst wenn die Kunden noch ein Jahr zahlen müssen, in der Zukunft sind diese Kunden für immer weg.
    Mir könnte Sky ein Abo zum Nulltarif anbieten, nie und nimmer, selbst dann wenn ich mir meinen Receiver selbst aussuchen könnte.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.896
    Zustimmungen:
    23.914
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Booh, und ich mache mir manchmal Sorgen um den Welfrieden und sonstige unwichtige Sachen........sag mal geht's noch ?

    Echt geil. Wenn man so überhaupt keine Ahnung von Gesetzen, AGB, BGB und Legalität hat, warum veranstaltest du hier so einen geistigen Striptease in "experimental Jazz.....äh Jura". Das wird dir links und rechts um die Ohren gehauen.
    Überlass das doch, wie sonst auch, Deinem Rechtsschutzanwalt. Zu deinem eigenen Wohl.

    Ich vermute, die Sky MA haben aktuell im Vergleich zu den letzten 10 Jahren bei Sky/Premiere einen überdurchschnittlich sicheren Arbeitsplatz. Obwohl Sky subventionsabhängig ist und vermutlich bleiben wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  6. crazytv

    crazytv Talk-König

    Registriert seit:
    28. November 2008
    Beiträge:
    5.824
    Zustimmungen:
    197
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Da biste wohl nicht ganz up-to-date? Bei einer "alten" S02 mag das zutreffen, aber spätestens, wenn du mit der gemoddeten Version "OneIrgendwas" (Name grad entfallen) auch für V13/V14 anrückst, ist eigentlich Ende.

    Ich hatte Mascom mal angeschrieben mit einem Link zum passenden eBay Angebot ersteigern. Antwort: Illegal, nicht ersteigern. Es wäre wie gehabt nur die S02 mit Original AC Firmware im Sinne des Rechts sicher.
     
  7. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Geht's jetzt hier weiter? :confused:

    Ich finde die Überschrift schlecht gewählt. Die einzig spannende Frage lautet doch:

    Führt die unverlangte Zusendung eines neuen Receivers zu einem Sonderkündigungsrecht - ja oder nein?

    Vielleicht kann man den Thread noch umbenennen: in Sky-Sonderkündigungsthread oder so ähnlich.

    Ich denke, bei der Beantwortung dieser Frage kommt es auf den Einzelfall an.

    Wenn Sky einseitig die Durchführung des Vertragsverhältnisses so verändern will dass sich die Situation für den Kunden wesentlich verschlechtert, dürfte in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu bejahen sein.

    Wer also seinen Vertrag mit Sky vorzeitig beenden will, sollte ganz konkret aufzeigen, warum die Benutzung eines neuen (Leih-) Receivers für den Kunden eine wesentliche Verschlechterung darstellt und aus welchen sachlichen, für jedermann nachvollziehbaren Gründen der Kunde hierüber verärgert ist.

    Insofern kommt es weit weniger auf die AGB von Sky an als auf den Grundsatz von Treu und Glauben, der im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Rechtsprechung fest verankert ist.

    Auf den vielen Seiten des vorigen Threads ist für mich nie so richtig deutlich geworden, warum Sky diese Leihreceiver verschickt.

    Ein paar erfahrene User haben in diesem Forum mehr oder weniger plausible Spekulationen abgegeben, was dahinter stecken könnte, aber es könnte auch anders sein. Eine offizielle Stellungnahme von Sky haben wir meines Wissens nicht.

    Wenn aber klar ist, dass die Geschäftsbeziehung am Tag X enden soll, stellt sich die Frage, ob Sky gemäß der Verkehrssitte handelt, wenn ausgerechnet diesem kündigungswilligen Kandidaten ein Leihreceiver aufgezwungen werden soll, während Millionen anderer Kunden ihre bisherigen Receiver weiter nutzen dürfen. :eek:

    Hier besteht Erklärungsbedarf von Sky. Das Unternehmen darf eben gerade nicht willkürlich einzelne Kunden benachteiligen.

    Gerate ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall, bin ich trotzdem verpflichtet, den Schaden des Unfallverursachers klein zu halten. Ich darf mir zum Beispiel nicht einfach einen überteuerten Mietwagen nehmen.

    Ähnlich verhält es sich mit Sky. Wenn die an ihrem System was ändern wollen, sind die verpflichtet, meinen Schaden klein zu halten.

    Wer Sky kündigen will, sollte denen schreiben, welchen Schaden man dadurch hätte, wenn man gezwungen wäre, einen Leihreceiver zu benutzen.

    Dann gibt es 4 Möglichkeiten:

    1.) Sky verzichtet auf die Zusendung des Leihreceivers

    2.) Sky ersetzt mir den Schaden (kann sich das jemand vorstellen?) :cool:

    oder

    3.) Sky akzeptiert meine Sonderkündigung.

    Zur Not bleibt noch Variante 4: lehnt Sky eine Sonderkündigung "auf Kulanzbasis" dennoch ab, landet der Fall beim Rechtsanwalt oder vor Gericht.

    Ich habe bisher gute Erfahrungen mit Sky gemacht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es zu einer einvernehmichen Lösung mit Sky kommen wird. Einvernehmlich kann auch heißen, dass die meine Sonderkündigung "aus Kulanz" annehmen.

    Noch schöner wäre, wenn Sky verstehen würde, dass wir sachliche Gründe haben, warum wir keine Zwangsreceiver wollen. Zum Beispiel gibt es viele kinderlose Paare oder Alleinstehende (die das Geld für ein Sky-Abo übrig haben), welche sich über die Abfrage der Jugendschutz-Pin massiv ärgern.

    Sky kann die rechtlichen Vorgaben nicht ändern. Aber Sky kann versuchen, diejenigen Kunden, die sich an den Komfort alternativer Receiver gewöhnt haben, bei Laune zu halten.

    Ich finde, das könnte Sky wirklich versuchen. :winken:

    Aufhören mit der Receiver-Tausch-Aktion!

    Wer seinen alternativen Receiver behalten will, bekommt eine neue, nicht-gepairte V14 Karte zugeschickt - und fertig.

    Die Lösung liegt auf dem Tisch. Jetzt muss das Sky-Management nur noch die Entscheidung treffen, das Richtige zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  8. crazytv

    crazytv Talk-König

    Registriert seit:
    28. November 2008
    Beiträge:
    5.824
    Zustimmungen:
    197
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das haste schön geschrieben, ändert aber nichts an der Tatsache, wie das mit den Smartcards in unseren lustigen Tux-Boxen mit SoftCam rechtlich zu bewerten ist. Sollte das wirklich strafrechtlich relevant sein? Glaub ich nicht, glauben heißt aber nicht wissen ;).
     
  9. Radioman2000

    Radioman2000 Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ob man Sky nun mit zertifiziertem Receiver schaut oder via AClight, etc., das hat erst einmal auf den Arbeitsplatz des Sky-Mitarbeiters keine Auswirkung. Denn man ist immerhin noch zahlender Kunde.

    Ich glaube, das Strafrecht kommt dann zum Tragen, wenn es sich in späterer Folge um Raubkopien handelt. Solange man Filme lediglich (wie auch bei einem zertifizierten Receiver) aufnimmt und sie später schaut, kann es strafrechtlich keinen Unterschied geben. Dann müßte man Linux-Receiver grundsätzlich gesetzlich verbieten.

    Ein Problem könnte es geben, wenn man Sendungen aufzeichnet, die eine Aufnahmesperre (z.B. Sky Select) haben. Denn das wiederum gibt der Verleiher des Films/der Serie vor. Doch auch hier kann Sky höchstens fristlos kündigen. Die Ausnahme wäre das Weitergeben von Aufnahmen, wo wir wieder im strafrechtlich relevanten Bereich wären.
     
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

    Registriert seit:
    2. April 2002
    Beiträge:
    9.554
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky speist die CC-Mitarbeiter, die dort wie anderswo auch nur temporär arbeiten, mit Hungerlöhnen ab. Davon kann man auf Dauer nicht leben. Das sind auch keine dauerhaften, sicheren Vollzeits-Arbeitsplätze. Wer es nicht glaubt, der kann das hier nachlesen: mindestlohn.de ~ Callcenter: unterdurchschnittliche Löhne

    Und du hast vollkommen recht: Sky macht keine Gesetze, fällt keine Urteile. Das ist bloße Stimmungs- und Panikmache, um Leute hier einzuschüchtern, was nicht funktioniert. Man kann mit seiner Karte schauen wo man will, legale Module und Receiver nutzen wie man will. Da braucht man gar nichts diskutieren. Und Sky macht auch keine Hausbesuche, da braucht man keine Sorge tragen.
    Premiere/Sky hat so viel Geld verbrannt, das sie nie wieder reinholen werden, zu große Verluste über ca. 2 Jahrzehnte. Jetzt kommt die Konkurrenz mit Amazon, Apple, Netflix, und dann wird Sky irgendwann Geschichte sein. Kundenunfreundlichkeit wurde schon immer bestraft, über kurz oder lang.
    Deswegen kann man über bezahlte Stimmungsmache in diesem Forum nur lachen, weil es nicht ans Ziel führt.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.