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Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Februar 2014.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Da ich keine Lust habe, mich zu wiederholen:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6414768-post245.html

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6415016-post247.html

    Der Urheber erhält keinen Arbeitslohn, sondern eine klitzekleine Umsatzbeteiligung, sobald sein Werk irgendwann einmal in naher oder ferner Zukunft genutzt wird. Solch ein Bezahlmodell kannst du mit deinem Arbeitgeber auch gerne vereinbaren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. März 2014
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Das stimmt. Die 20 Jahre sind auch viel zu kurz.
    Wo liegt das Problem? Ist denn Bohlens Jaulen für dich oder den Rest der Menschheit so lebenswichtig, dass du es auf Ewigkeit kostenlos nutzen können möchtest? ;)

    Du übersiehst dabei: Dass nur derjenige für Bohlens Jaulen bezahlen muss, der es auch tatsächlich hört.

    Gerechter kann man eigentlich den Wert eines Werks nicht bestimmen. Wenn Bohlens Jaulen so uninteressant und unwichtig ist, wie du selbst unterstellst, dann bekommen Dieter und später dann sein Erben keinen Cent dafür.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig


    Das kann er aber gar nicht denn er schreibt Youtube will nicht zahlen.
    Unzählige andere Ländr beweisen aber das diese Aussage nciht stimmt!
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Nun, wenn es andere "Ländr" beweisen, dann wundert es mich doch, warum Google nicht auch in Deutschland die Musik lizenziert... ;)

    Davon abgesehen beziehe ich mich auf die Schlussfolgerung des Autoren, dass Google mit seiner Lügenkampagne gegen die GEMA Erfolg hat. Das beweist du hier in schöner Regelmäßigkeit.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Was spricht schon dagegen wenn es nur einen Tankstellenbetreiber gibt?
    Was spricht schon dagegen wenn es nur eine Supermarktkette gibt?
    Was spricht schon dagegen wenn es nur einen Telefonanbieter gibt?


    Wenn du da nicht selbst drauf kommst kann man dir da nicht mehr helfen!
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Dann dürfen sich deiner Meinung nach wohl auch nicht mehrere Menschen von demselben Anwalt vertreten lassen, um ein gemeinsames Interesse durchzusetzen?

    Oder könnte es einfach nur sein, dass du den Sachverhalt nicht verstanden hast? ;)
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Was bekommt denn der Staat nach dem Tod davon ab? Die Rechte der ersten Strophe?

    Steuer muß ja schließlich sein, denn von einem großen Erbe bleibt nach unzähligen Weitervererbungen irgendwann auch nicht alles übrig!


    Bei dir gibt es ja nur einen Anwalt, also dann als Staatsanwalt und gleichzeitg als Verteidiger.

    Was du forderst ist jedenfalls ein Monopol auf allen Gebieten, schließlich ist für dich ja reales Eigentum und geistiges Eigentum gleichwertig!
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. März 2014
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Einnahmen aus Tantiemen müssen wie jedes andere Einkommen versteuert werden.
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig


    Der sollte aber mindestens 70 Jahre nach dem Tode weitergezahlt werden, schließlich wäre ja ohne deine Arbeitsleistung die Firma unter Umständen längst pleite.

    Das spricht ja nichts dagegen, laß uns eine Arbeitnehmer GEMA gründen :)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Youtube: GEMA-Sperrtafeln sind rechtswidrig

    Nein. Die GEMA vertritt die Urheber. Nicht mehr und nicht weniger.

    Genauso wie ein Anwalt oder eine Kanzlei hunderte Klienten bei einer Sammelklage vertreten kann.

    Nein. Es gibt für jedes Gebiet eine eigene Verwertungsgesellschaft. Die GEMA nimmt nur Musikrechte wahr, die VG Wort vertritt Schriftsteller und Autoren, usw.