1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Backtotheroots

    Backtotheroots Junior Member

    Registriert seit:
    13. Januar 2006
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    11
    Punkte für Erfolge:
    18
    Anzeige
    AW: Satanlage richtig erden


    anscheinend passiert ja dann zu wenig. Die Versicherungen pochen ja vermutlich auch nicht auf Zahlungsverweigerung weil eine Anlage nicht geerdet ist. Wenn das so wäre, würde sicher jeder Fachbetrieb darauf hinweisen. Weiß denn jemand wie groß die reelle Chance ist, dass eine Schüssel bei Dachmontage und umliegender Bebauung, wolmöglich noch Stromzuführung 2 mtr. höher mit Dachstuhl, vom Blitz getroffen wird.

    Es gibt eben viele Vorschriften, auch in meiner Branche (Baubereich). Wenn wir solche Vorschriften im Straßenverkehr hätten (wie viele Menschen kommen dort jedes Jahr ums leben??) dürften wir alle kein Auto fahren!
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Satanlage richtig erden

    Die Versicherungen sind personell nicht in der Lage bei jedem Schadenfall eine Ortsprüfung vorzunehmen. Die Schadenssummen dürfen nicht explodieren, aber an einer nachhaltigen Reduzierung des Schadensumfangs = Umsatzrückgang durch lückenlose Normeinhaltung kann kein Versicherer ernsthaft interessiert sein.
    Welche Chance?

    Statistisch lässt sich jedes Risiko für eine bestimmte Gruppe berechnen, ob es im Einzelfall auch das Individuum trifft, ist Schicksal. Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) gibt es im Flussdiagramm einen Pfad, bei dem eine Dachantenne nur nicht blitzstromtragfähig in den PA einbezogen muss, wenn nach Risikomanagement gemäß DIN EN 62305-2 (VDE 185-305-2) Stand 2006 das Risiko als tolerierbar ausgewiesen wurde.

    Die Ergebnisse die der ersten Berechnungsversion zugrunde lagen sind derart läppisch, so hat das niemand gewollt, es blieb nur zu lange unbemerkt. Die alte Berechnungsversion ist zurückgezogen und die neue nach meiner Normauslegung nicht anwendbar.
    Die Leute gehen ja auch zum Arzt obwohl laut AOK mehr Menschen durch Arztfehler als im Straßenverkehr umkommen. Was ist die Alternative: Nicht mehr zum Arzt gehen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2014
  3. MartinP

    MartinP Talk-König

    Registriert seit:
    14. Januar 2007
    Beiträge:
    5.277
    Zustimmungen:
    760
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Gibertini-Spiegel OP85L
    Multischalter Smart Titanium MS9/6ES
    2x Inverto Quattro LNB IDLP-QTL410-PREMU-OPN f. 19.2 E u 28,5E
    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

    Edision progressiv HD

    Unitymedia 2Play 100
    AW: Satanlage richtig erden

    Das glaube ich eher nicht: Feuerversicherungen sind eine Pflichtversicherung. Da hat man seine Kunden sicher...
    Zerstörte Geräte durch Überspannungen nach Blitzschlag ohne Brand muss man zwar extra versichern.

    Ich würde eher davon ausgehen, daß die auf ähnliche Einfälle, wie die Autoversicherungen kommen: Aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen wird da einfach die ermittelte Schadenssumme des unabhängigen Gutachters um 20 % reduziert.

    Grund hier wäre vielleicht "Reduzierung wg. Selbstverschuldung auf Grund nicht eingehaltener technischer Normen"....
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Satanlage richtig erden

    Seit heute ist die neue Fundamenterdernorm DIN 18014:2013-03 schon vorab verfügbar.
     
  5. Satfreak50

    Satfreak50 Silber Member

    Registriert seit:
    21. Januar 2013
    Beiträge:
    506
    Zustimmungen:
    14
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Satanlage richtig erden

    Dafür gibt es die Hausratversicherung:
    Eine Brand oder Gebäudeversicherung, deckt nur Schäden an Sachen ab, die direkt mit dem Haus verbunden bzw. fest verankert sind.
    Beispiel: Regenrinne wird durch Sturm/Orkan abgerissen, die wird durch die Gebäudeversicherung ersetzt. Die Regeleinheit der Heizungsanlage bei Überspannung, dagegen nicht....
    Letzteres habe ich 2011 an der Heizungsanlage in meinem Elternhaus erlebt.
    Der Schaden (Regeleinheit und Umwälzpumpe ca. 400 Euro) wurde von der Hausrat bezahlt.
     
  6. Satfreak50

    Satfreak50 Silber Member

    Registriert seit:
    21. Januar 2013
    Beiträge:
    506
    Zustimmungen:
    14
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Satanlage richtig erden

    Moment....
    Ich bin kein RA, aber:
    Eine Norm oder (Mehrzahl) Normen sind dazu da, eine Vorgabe bzw. Richtlinien zu geben.
    Es sind keine Vorschriften oder gar Gesetze, die generell eingehalten werden müssen.
    Sonst wäre z.B. in allen LBO festgeschrieben, dass Blitzschutzanlagen auf allen Häusern errichtet werden müssen, egal wie gross, ob Einfamilien oder Mehrfamilienhaus, sämtliche Elektroinstallationen nach neuester VDE/DIN Norm ausgeführt sein müssen (also auch Installationen in Altbauten radikal geändert werden) usw....
    Wie verhält es sich dann mit allen Leitungen (Elektro, Koax ect.) die bei einem Brand z.B. halogene Kohlenwasserstoffe freisetzen? Dann müsste man diese auch ersetzen/austauschen, weil die entsprechende technische Norm nicht eingehalten wird und im Schadensfall zu ungunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt würde.....
     
  7. Discone

    Discone Lexikon

    Registriert seit:
    2. Juni 2008
    Beiträge:
    20.963
    Zustimmungen:
    1.667
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Satanlage richtig erden

    VDE-Vorschriften sind keine Gesetze, gleichwohl kann deren Missachtung Rechtsnachteile zur
    Folge haben. > http://www.vdb.blitzschutz.com/mhb/MHB_2012-10//03%20Recht/3-2%20Verbindlichkeit%20von%20VDE-Vorschriften.pdf

    Verknüpfung mit dem Energiewirtschaftsgesetz
    Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Energie so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung dieser Regeln
    wird danach vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (früherer Name: VDE Verband Deutscher Elektrotechniker e.V.) eingehalten worden sind. Gemeint sind die DIN-Normen mit VDE-Klassifikation; auch als „DIN-VDE-Normen“ oder „VDE-Bestimmungen” bezeichnet.
    > http://www.vde-verlag.de/normen/BGVGeleitwort.pdf

    § 319 StGB Baugefährdung - dejure.org
    dazu ein Vortrag > http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...IV9SWqj3s8_t-WscC5zzVew&bvm=bv.61725948,d.bGQ
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Satanlage richtig erden

    Erst meinst du, dass du gegen eine WEG einen Rechtsanspruch auf die Nachrüstung der Elektro- und Blitzschutzanlage hast und nachdem man darauf hingewiesen hat, dass Blitzschutzanlagen baurechtlich nur für bestimmte Gebäude gefordert sind, verfällst du nun ins gegenteilige Extrem.
     
  9. Satfreak50

    Satfreak50 Silber Member

    Registriert seit:
    21. Januar 2013
    Beiträge:
    506
    Zustimmungen:
    14
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Satanlage richtig erden

    Moment...
    Wir reden hier in diesem Forum, in diesem Thread, über die Erdung und Blitzschutz von Satanlagen. Vornehmlich bei Ein-und Mehrfamilienhäusern, die eine bestimmte Grösse nicht überschreiten und darauf aufbauend, wie die entsprechenden Normen das vorsehen! Nichts anderes!
    Baurecht wie es in den jeweiligen LBO (Landesbauordnungen) steht und vorsieht, ist im Hinblick auf den Blitzschutz, ein anderes Thema.
    Es greift nur dann, wenn eine Satanlage z.B. auf/an einem Gebäude errichtet werden soll, bei der die jeweilige LBO eine Blitzschutzanlage fordert. (Industriegebäude, Schulen, Kitas, denkmalgeschützte Gebäude ect. und eben in der LBO darin bestimmte Mehrfamilienhäuser)
    Das was dort steht, ist m.M. nach ein Gesetz, eine Vorschrift, welches beim Bau eines Hauses oder sonstigen Gebäudes beachtet werden muss.
    Falls bestimmte darin genannte Sachen wie eine Blitzschutzanlage nicht vorhanden sind, so sind diese nach meinem Verständnis nachzurüsten.

    Ich meine nicht nur einen Rechtsanspruch gegen die WEG auf Nachrüstung einer Blitzschutzanlage zu haben....Es wird eine solche laut LBO Rheinland-Pfalz sogar gefordert, weil das Haus eine bestimmte Grösse überschreitet. (Breite, Länge, Höhe, Wohnungen)
    Übrigens war schon mal eine Blitzschutzanlage installiert, die vor Jahren aus Kostengründen abgebaut wurde....
    Hier verfolge ich aus 2 Gründen das Ziel, eine Blitzschutzanlage für dieses Haus errichten zu lassen:
    1.Schutz von Sachen und Leib und Leben der Bewohner
    2.Meine Satanlage (auch wenn sie auf dem Balkon steht) dadurch zu schützen (wäre im Schutzbereich der Blitzschutzanlage)
    Das ganze ist/wird demnächst durch die Hausverwaltung geprüft und auf der nächsten WEG-Versammlung beraten werden.

    Nur mal so: Bei dem letzten Gewitter im September vorigen Jahres schlug in ca. 300m Entfernung ein Blitz in die Blitzschutzanlage eines benachbarten Gebäudes einer Industriefirma ein, ohne Schäden zu verursachen....
     
  10. satmanager

    satmanager Institution

    Registriert seit:
    23. Juni 2005
    Beiträge:
    17.974
    Zustimmungen:
    1.241
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    VU+ Duo 4K VTI Octo-Tuner (FBC-Frontend via JESS EN50607 voll versorgt)
    VU+ Zero 4K VTI (SZ+KZ+GZ)
    Streaming auf NAS 2x 4TB (Raid Spiegelung)
    Sky Voll-Abo HD gepaired (ex AC R2.2 "Muss-Betrieb")
    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    AW: Satanlage richtig erden

    Da hast du dir aber gerade ein Ei gelegt.....
    Wenn dir der Schutz vor Leib und Leben der Bewohner so am Herzen liegt hätte du die Kostengründe damals aber auch anders beurteilen müssen und die Anlage bestehen lassen müssen.

    (ohne jetzt näher die Kostengründe zu kennen.... klingt aber sehr komisch).