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Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Februar 2014.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Gewinnt der Teilnehmer einer Fernsehshow einen gewissen Betrag, dann hat er diesen unter gewissen Umständen zu versteuern. Eine Klage des Siegers der RTL-Show "Die Farm" wurde nun vom Finanzgericht Münster abgewiesen, da sein Auftritt und das gewonnene Preisgeld in einem Leistungsverhältnis standen.

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  2. Benjamin911

    Benjamin911 Silber Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Ist ja ganz was neues - bei Hartz4 Empfängern werden auch Summen von+ über circa 160€ p. M.auf die Einkommensteuer angerechnet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2014
  3. blace7

    blace7 Junior Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Wo ist der Zusammenhang bei Deiner Aussage mit dem Betrag bei Hartz IV und der Einkommensteuer? :confused:
    Die Aussage ist unlogisch.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Nichts neues. Schon die ersten "Big Brother" gewinnen mussten, teilweise erst nach erfolgloser Klage, 50% der Gewinnsumme beim Fiskus lassen.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Genau so sieht es aus. Also Einkommen durch geleistete Arbeit und daher Einkommens steuerpflichtig. Das mussten schon so manche " Gewinner" von solchen Formaten wie "Big Brother" usw leidvoll erfahren.
    Das ist halt kein Glücksspiel, wo man nur durch ziehen einer Nummer gewinnt.
     
  6. John22

    John22 Gold Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Mich wundert aber das "Wer wird Millionär" als Glücksspiel angesehen wird. Hier muss man etwas mehr tun als eine Nummer oder in diesem Fall einen Buchstaben zu wählen. Um wirklich an die größeren Beträge zu kommen ist schon etwas Vorbereitung erforderlich.
     
  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Sehe ich nicht so. Bei der Sendung muss man viel Glück haben, dass man Fragen bekommt, die man beantworten kann. Am Weitesten kommt man hier mit einem breit gefächertem Allgemeinwissen. Gezielt kann man sich da gar nicht vorbereiten. Ich kann mich zwar an einen Kandidaten erinnern, der kurz vor der Sendung irgendein Buch mit "unnützen Wissen" gelesen hatte und da die Antwort auf die Millionenfrage nach der "Zwanzig-nach-Vier-Stellung" drin stand. Aber, abgesehen davon, dass ich die Frage auch so hätte beantworten können, war es mit sehr viel Zufall verbunden, dass dieser Kandidat genau diese Frage bekommt.

    Schlag den Raab würde ich da schon anders einschätzen. Hier ist im Groben bekannt, welche Fähigkeiten Vorteile bringen. Mit gute körperlicher Fitness, Konzentrationsfähigkeit/Gedächtnistraining und Kenntniss aktueller News aus Politik und Showbusines kann man schon was erreichen. Da ist auf jeden Fall eine gezieltere Vorbereitung möglich als bei Wer wird Millionär.

    Im Gegensatz dazu ist bei Big Brother, Dschungelcamp & Co eine gezielte Ausbildung als Schauspieler definitiv vorteilhaft. Aufgrund der Länge dieser Shows hat man auch viel mehr Möglichkeiten, sich selbst einzubringen.
     
  8. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    ??? Bitte erklären.
     
  9. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Als ob H4-Empfänger großartig Einkommenssteuer zahlen. Ich glaube, Sie bringen da einiges durcheinander.
     
  10. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    @deekey777 und Crom:

    Er meint bestimmt die Zuverdienstgrenze beim ALG 2. Die 160 EUR sind meines Wissens der Betrag, den ein Leistungsempfänger bei einem Minijob (400 EUR/Monat) behalten kann, alles was darüber liegt, wird auf seinen Regelsatz angerechnet.

    Das mit der Einkommensteuer in Bezug auf ALG 2 ist völliger Quatsch. Auf welches Einkommen soll denn eine Steuer anfallen?