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Grenzbereiche?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 14. Februar 2014.

  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Grenzbereiche?

    Ich hab` die ganze Affäre nur grob verfolgt, deshalb berichtigt mit bitte
    wenn ich das falsch zusammengefasse:

    Ein mutmaßlicher Kinderschänder wird aus
    Reihen der Strafverfolgung gewarnt.

    der "Verräter" wurde beweisfest überführt,
    beim mutmaßlichen Kinderschänder wurden keine Beweise gefunden,
    somit ist er selbstverständlich als unschuldig zu betrachten.

    Und jetzt beschweren sich Kollegen & Freunde des "Verräters"
    das ausser dem bewiesenen Geheimnisverrats nichts abgestraft wird?
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Grenzbereiche?

    Nach jetzigem Stand der Dinge liegt kein Strafbestand vor. Wohl auch weil sie die Ermittlungen verschlammt haben damit Beweise entfernt werden konnten.
    Deshalb war es "nur" anrüchig was gefunden wurde weshalb er als Politiker dennoch gehen musste - zu recht.


    Die internen, teils gut gemeinten, Hinweise untereinander, insbesondere Oppermann Verhalten, sind unglaublich blöd.
     
  3. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Grenzbereiche?

    Ich frage mich, warum das Bestellen von ziemlich eindeutigen Nacktfotos von Minderjährigen nicht generell strafbar ist? Ich meine, wer solche Bilder bestellt, der holt auch noch viel härteres Zeug. Ich möchte von solchen Leuten nicht vertreten werden.

    Auch bei der Staatsanwaltschaft lief ja längst nicht alles rund. Warum hat man 2 Monate gebraucht, bis man überhaupt gegen den Edathy ermittelt hat.

    Der Friedrich hätte einfach gar nix sagen dürfen, oder er hätte vorher die Merkel informieren müssen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Februar 2014
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grenzbereiche?

    Nein.

    Ein mutmaßlicher Käufer von kinderpornographischen Medien.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grenzbereiche?

    Nach §184b StGB sind sogar schon "ziemlich eindeutige" Fotos verboten, auf denen die Kinder nicht einmal nackt sein müssen.

    Genau darum geht es doch. Doch wo ist die Grenze bei "ziemlich eindeutig"?
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2014
  6. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Grenzbereiche?

    Da dieses Thema, jedenfalls für mich, ziemlich unappetittlich ist, will ich nicht in die Details gehen. Bei mir würden schon Fotos genügen, bei denen die Kinder nur halbnackt gezeigt werden und in in eindeutigen Posen zu sehen sind. Wer sich sowas bewusst bestellt und dafür bezahlt, der zahlt auch noch für ganz andere Sachen. Der Edathy gehört hinter Gittern. Denn vom bestellen von solchen Bildern, ist der Schritt, zu noch schlimmeren Straftaten nicht weit. So fängts an.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grenzbereiche?

    Ist nach StGB §184b verboten.
     
  8. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Grenzbereiche?

    Richtig.

    Und genau das ist der schwammige Begriff: Was sind 'eindeutige Posen'? Nimm zehn Leute von der Straße und zeige ihnen fünf verschieden stark 'eindeutige' Fotos ... wetten, daß es keine einstimmige Meinung geben wird?!

    Und genau das wissen auch die 'Produzenten' dieser widerlichen Ware und betreiben ihr Ekelgeschäft in diesem Grenzgebiet.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Grenzbereiche?

    Wie gesagt, momentan steht noch gar nicht fest ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

    Und deshalb war allein die Pressekonferenz die Details wertete und aufzählte ein Ding der Unmöglichkeit.
    Hier ist wohl alles Schiefgelaufen was schieflaufen konnte.

    Sowohl bei den Ermittlern als auch bei den politisch Handelnden.
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Grenzbereiche?

    Das ist für mich der weitgrößere Skandal. Denn es ist ja klar, das er diese Fotos bestellt und bezahlt hat. Wer in Besitz solcher Fotos ist muss bestraft werden. Egal wie schlimm diese sind.