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Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Februar 2014.

  1. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Eins muss man dir lassen:
    Du kannst selbst den größten Scheiss noch so drehen, dass es positiv für UMKBW klingt.

    Es geht darum, dass die Kunden hart an UMKBW gebunden werden sollen und ja nicht andere Provider nutzen. Das macht serlbst die Telekom nicht in der Schärfe.

    Es hemmt die Akquise von Kunden aber noch mehr, wenn sie für simpelste Internetanwendungen an UMKBW gebunden werden. Denn das man nicht mal auf die Box von einem anderen Internetanbieter zugreifen darf, ist maximalste Zugriffsbeschränkung.
     
  2. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Aha. Nur warum kann ich die Hoirzon App, die keine Inhalte darstellt, sondern die Box fernsteuert nur aus dem UMKBW-Netz nutzen? Ist doch völlig sinnlos dann. Grade die App ist doch für eine mobile Steuerung außerhalb von UMKBW gedacht...
     
  3. deekey777

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Es ist zumindest ein Fall für den Verbraucherschutz.
     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Du hättest es dir viel einfacher machen können:
    Horizon.TV ist ein Produkt der UMKBW. Und wenn UMBKW meint, das Angebot nur über ihre Internetanschlüsse anzubieten, dann ist es halt so. Nur müssen das auch so sagen (da hat die DF-Redaktion nunmal Recht).
     
  5. Fifaheld

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Warum immer Entertain? Du kannst auch Vodafone TV mal als vergleich ranziehen. Schwer zu glauben aber die sind auch noch da :)
     
  6. Popper

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Hallo?? Es geht hier weder um Entertain, noch Vodafone. Meldung mal gelesen? Man verpflichtet die Kunden, das Internet von Unitymedia (und nur dieser Zugang ist möglich) zu benutzen, um kostenlos ins Internetportal horizon.tv zu gehen und um die Remote-App der Box zu benutzen. Sonst wird einem der Zugriff verweigert. Hier geht es nicht um klassisches IPTV. Dass man dazu den Zugang des Netzbetreibers braucht, wäre in der Tat nicht neu.
    :winken:

    Daher der Ruf nach dem Kartellamt!
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    @Popper

    ... warum der Ruf nach dem Kartellamt, wenn es nur um die Remote App der Horizon-Receiver gehen sollte ? Wenn dir das nicht gefällt, dass du den Horizon-Rekorder nicht übers Internet fernsteuern kannst, nimmst du halt einen frei im Handel erhältlichen Rekordern. Den kannst du dann, sofern es für den Rekorder deiner Wahl eine entsprechende App gibt, providerunabhängig fernsteuern ...
     
  8. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Aber z.B. kann man mit einem freien Receiver nicht RTL in HD schauen. Fakt ist, dass UMKBW sinnloserweise einen Internetzugang von UMKBW für eine APP :)eek:) voraussetzt. Wäre nicht das erste Mal, dass das kartellamt sowas kassiert.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    ... RTL HD kannst du auch in Verbindung mit einem CI+ Modul sehen. Timeshift geht. Von Sendern, die nicht der RTL-Gruppe angehören, können auch Sendungen aufgezeichnet und, im Gegensatz zum Horizon-Rekorder, auch exportiert werden.
    Solche Receiver gibt es u.a. von Technisat. Mittels MyTechnisat-App können die ISIO-Receiver auch fernprogrammiert werden; providerunabhängig ! ...
     
  10. Popper

    Popper Gold Member

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    AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

    Das geht nicht mehr, da mir Unitymedia die Karte weggenommen hat. Eine Rückkehr zu anderen Receivern ist laut Callcenter "nicht vorgesehen". Ich bekomme keine Smartcard mehr.
    Was sagt das Kartellamt dazu? :winken: