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Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Dezember 2013.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Wie heißt es so schön: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Das schreibt Herr Solmecke:

    "Und diese Auffassung hat es in sich – darin heißt es: eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nummer 2 Urheberrechtsgesetz gedeckt sein. Offenbar wenden die Richter also nicht nur das Recht auf Privatkopie nach § 53 Urheberrechtsgesetz an, sondern auch § 44a, der vorübergehende Vervielfältigungshandlungen regelt. Sollte es tatsächlich dabei bleiben, dann deutet vieles darauf hin, dass die Richter Streaming – egal ob von einer rechtmäßigen oder von einer rechtswidrigen Plattform – immer als rechtmäßig ansehen."

    Und das schreibt das Gericht:
    http://www.wbs-law.de/wp-content/up...9-Aktueller-Stand-Abmahnungen-The-Archive.pdf

    Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming
    “ einer Video - Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte
    Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang
    noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist.


    Dann hat er leider das Lesen aufgehört:

    Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung
    aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw.
    öffentlich zugänglich gemachten Vorlage
    regelmäßig durch die
    Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.


    Da steht so ziemlich genau das Gegenteil von dem was Herr Solmecke sagt, sprich: wenn eine offensichtlich rechtswidrige Quelle verwendet wird, findet §44a Nr. 2 UrhG eben keine Anwendung. Darauf habe ich ja immer hingewiesen, das genau das das Problem der Anwendbarkeit ist, weil sowieso nur rechtmäßige Handlungen legalisiert werden. Was anderes hat das Leipziger Gericht in den kino.to Fällen auch nicht gesagt. Wenn ich eine Quelle verwende, die offensichtlich eine nicht rechtswidrige Quelle ist, darf ich sowieso eine Privatkopie machen, da brauche ich nicht den § 44a Nr. 2 UrhG. Die Vorschrift kann man also vernachlässigen: Die Aussage: "Streaming ist immer legal" ist danach also völliger Blödsinn. Richtig wäre die Überschrift gewesen: Landgericht Köln sieht im Streaming aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen eine Urheberrechtsverletzung. Und das ist spektakulär! Das das Streamen aus nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, behauptet ja nun gar niemand.


    Aber folgt ruhig weiter Euren Gurus...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2013
  2. Eifelquelle

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Richtig. Urmann bestimmt einfach mal für sich in dem Abmahnschreiben, RedTube sei eine offensichtlich rechtswidrige Quelle und genau diese Tatsachenbehauptung ist falsch.

    RedTube ist ein absolut legal betriebenes Portal welches Ausschnitte längerer Pornoproduktionen anbietet um damit für PAY-Seiten zu werben, wo es die kompletten Filme gibt, die im Übrigen von den Urhebern selber betrieben werden.
     
  3. Procontra

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    Super Werbekampagne für Rot-tube. Die Masche auf die IT Unwissenheit der Richter zu spekulieren ist aufgegangen. Und Anwälte sind sich sowie so zu nicht zu schade.
     
  4. Thunderball

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Das Werbekampagne blabla wurde hier ja schon widerlegt...

    RedTube wird sicherlich nicht, Nutzer riskieren und die Deutschen Gerichte mit sowas beschäftigen.

    Und U+C würde sowas eh nicht mitmachen. Die sind ja, wie schon gesagt, für so einen Mist schon bekannt.
     
  5. Benjamin911

    Benjamin911 Silber Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    zzgl. zweifelhaften Ruf.
     
  6. satman702

    satman702 Wasserfall

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Das kommt evtl. noch dazu. Kann ja sein, dass wenn die Rechtsabteilung eines großen bekannten seriösen Studios, Filmverleihs nen Antrag stellt, dass dann ein einfaches durchwinken verständlich sein mag. Auch wenn ich das nicht gutheißen kann. Aber gerade bei Abmahnungen sollte doch eigentlich jeder Richtiger erst mal schauen mit wem er es denn da zu tun hat. Normalerweise reicht eine einfache Google suche. Wenn nix zu finden ist geht das einfach den normalen weg. Findet sich was, dann sollte man doch zumindest sehr genau schauen um was es da geht, wie es eigentlich immer der Fall sein sollte, aber evtl. aufgrund er Menge der Anträge nicht möglich ist.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Was soll das für eine Werbekampagne sein, bei der potentielle Nutzer verunsichert werden?
     
  8. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Im Gegenteil, die sind gerade dabei U + C zu verklagen...
     
  9. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Ich kann mir schon vorstellen, wie dies ablaufen könnte: ein Justizangestellter/Rechtspfleger bekommt das auf den Tisch, schaut drüber und fertigt den Beschluss aus. Der kommt dann (mit ca. 50 anderen Schriftstücken) in eine Unterschriftsmappe. Die wird dem Richter vogelegt, der schaut kurz drüber und schreitet dann zum 'Autogramm-Marathon'. Die Gerichte sind doch völlig überlastet, um bei einem solchen 'Routine-Ersuchen' eine detaillierte (und technisch versierte) Einzelfall-Überprüfung vorzunehmen. Da dürfte dann viel nach 'Schema F' abgearbeitet bzw. durchgewunken werden. Aber eine bessere Personalausstattung und Weiterbildung in technischen Fragen muss halt auch politisch gewollt sein. Da wird dann lieber an der Personalausstattung/Weiterbildung bei Justiz und Polizei gespart.
     
  10. UltimaT!V

    UltimaT!V Talk-König

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück

    Ich erwähne es noch gerne öfter gebetsmühlenartig:

    Die Mediengesetze gehören überarbeitet und ergänzt! Der Gesetzgeber ward das aber auch jetzt wieder mal nicht angehen. Warum auch? Abzocken ist neuer Volkssport. Jene die schon vor Scham oder Angst/Einschüchterung gezahlt haben sehen ihr Geld wohl nicht mehr wieder.

    Die alte Regierung war untätig in diesem Feld, die kann man nicht mehr aus dem Bundestag jagen. Die neue ist erst wenige Tage alt und von ihr wird auch nicht zu erwarten sein, dass sie das breite Feld der Medien angeht. :wüt:

    Wer weiß wie hoch die Dunkelziffer solcher Abmahnbeispiele ist?!