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Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Dezember 2013.

  1. deion

    deion Junior Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Hast du nen schnellen Link in welchem Urteil das in Österreich geregelt wurde?
    Gibt nämlich auch hier bei uns Anwälte oder auch Fachbuchautoren, die die Meinung vertreten, dass für eine legale Privatkopie das "Original" legal sein muss (also so wie in Deutschland).
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Nein, aber ich sage, dass der User verpflichtet ist, die Augen offen zu halten. So sieht es auch das Gesetz vor. DU musst die Einwilligung des Urhebers haben und dich absichern. Das siehst Du etwas differenzierter, die meisten aber nicht. Der User wird nur dadurch geschützt, dass er nicht belangt werden kannst, wenn er beweist das das Ganze nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Die Beweislast lieg insofern immer beim User und das ist auch gut so, da er den Inhalt vervielfältigt.

    Ich will nicht jeden bestrafen. Wenn man aber eine offensichtlich rechtswidrige Quelle anklickt und "na wenn schon" sagt, muss man sich nciht wundern, wenn ein Abmahnschreiben kommt.



    Youtube und Redtube sind legal als Plattformanbieter für Dritte. Mit den Inhalten haben aber die Plattformen (zumindest behaupten sie das) nix zu tun. Anbieter sind diejenigen, die da was draufstellen. Und das ist in weiten Teilen eben illegal. Insofern ist die Aussage so jedenfalls irreführend. Und wenn dies offensichtlich ist, dann muss man eben die Finger davon lassen.

    Deshalb ist die pauschale Aussage, es sei für die red... User nicht erkennbar gewesen, dass sie eine illegale Quelle anzapfen kein Raum. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Und die Beweislast liegt nach dem Gesetz beim User, da er sich auf eine Ausnahmevorschrift beruft. Ich habe mehrmals gesagt, dass ich die Plattform zu wenig kenne. Ich vergleiche sie deshalb mit dem ach so legalen Youtube (was auch die meisten mehr interessiert) und da sind für mich erkennbar viele illegale Inhalte drauf. Wenn es nicht offensichtlich war, ist doch alles gut. Aber der Rechteinhaber hat grundsätzlich das Recht mal nachzufragen.

    Ich glaube ich habe zu genüge zum Ausdruck gebracht, dass es bei Urheberrechtsverletzungen immer 2 Verantwortliche gibt, einen Anbieter und einen Nachfrager. Sofern die User illegale Angebote nicht nachfragen würden, gäbe es auch kein Angebot. Weißt Du wie aufwändig ist, illegale Youtube Links zu entfernen? Und es gibt ja nicht nur Youtube, sondern zig Portale. Es ist einfach unzumutbar für den Rechteinhaber allein auf dieses Mittel zurückzugreifen.

    Im Übrigen gebe ich gerne zu, dass Du selbst differenzierter argumentierst als die Forenmehrheit hier. Deshalb muss ich aber nicht Deiner Meinung sein.

    Das habe ich nie bestritten sondern sogar mehrfach ausgeführt. Anders als viele andere bewerte ich das Handeln der Anwälte und der dahinter stehenden Firmen aber nicht aufgrund von Gerüchten. Weißt Du sicher, dass sie illegal gehandelt haben? Wenn sie es getan haben, werden sie ihre gerechte Strafe schon bekommen.

    Ja hinsichtlich des echten Cachings gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wie ich auch schon dargelegt habe, ist es aber schwierig sich auf § 44a UrhG zu berufen, da dieses eine rechtmäßige Handlung des Nutzers voraussetzt (Beispiel des EuGH: ich habe ein TV Programme rechtlich einwandfrei abonniert, bei de Encodierung wird es im RAM der Set Top Box kurz zwischengespeichert, dann brauche ich keine Einwilligung des Urhebers zur Vervielfältigung). Wenn er sich einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle bedient (ansonsten muss man nicht über § 44a UrhG diskutieren, da die Privatkopie ja dann zulässig ist), ist es schwierig sich darauf zu berufen. Aber in der Tat, es gibt ein paar Anwälte die dies vertreten. Das bisher einzig dort bekannt gewordene Urteil des LG Leipzig hat den Paragraphen jedoch nicht für einschlägig gehalten und dafür gibt es wie gesagt, sehr gute Gründe). Im Übrigen tuen sich selbst die Befürworter der Anwendung des § 44a UrhG fürs echte Caching im RAM schwer damit, es beim allgemein üblichen Progressive Download auch anzuwenden. Ein Anwalt, der dies tut, ist gelinde gesagt auf sehr dünnem Eis.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2013
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Das ist eine sehr gewagte These. Lies dir doch einige Beiträge hier und in anderen Strängen durch. Trauriges Beispiel ist der sogenannte "Fernsehopa", der nicht einmal der Unterschied zwischen einem Brötchen und einem urheberrechtlich geschützten Werk erkennen kann.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Weil er Meinungen äußert, die nicht der deinigen entsprechen?
     
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Lies mal das hier:
    http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

    und das hier:
    Urteil: Kein Urheberrechtsschutz für Pornos | heise online
     
  6. hgerry

    hgerry Gold Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Wenn ich was habe, was nicht einfach nur eine Einzelmeinung wiedergibt poste ich es.
    Es gibt immer wieder selbsternannte Rechtsexperten die ihren Senf dazugeben.

    In jedem Fall ist es in Österreich fast unmöglich so einfach zu IP´s zu kommen, wie bei den deutschen Nachbarn.

    Zur Info.
    Ich habe in 3 Schulen mit je einer Klasse 3-6 Kl. gesprochen und 75% der SchülerInnen sehen auf ihren Handy Kinokxxxte. Der Rest würde es bis fast 90% auch machen, wenn es das Handy könnte.

    Und in meinem Bekanntenkreis geht's so weiter, am komfortabelsten natürlich über xbmc.:LOL:

    Also für uns Österreicher in jedem Fall ruhig Blut.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Interessant, das Landgericht stellt fest, dass einige Kammern den Auskunftsanspruch für gerechtfertigt halten, andere nicht. Was hat das mit Illegalität des Vorgehens zu tun?

    Das Urteil ist leider eine kleine Falle. In dem Verfahren hat es der Antragssteller versäumt darzulegen, dass das Werk die Schöpfungshöhe erreicht, was bei einer kleinen Spielhandlung aber der Fall gewesen wäre. Das pure Rammeln ist es sicher nicht, insofern keine Überraschung. Zu dem Verfahren gibt es auch im Netz ein paar differenzierte Einordnungen.

    Im Übrigen genießen Pornos aber immer noch in jedem Fall Laufbildschutz gemäß § 95 UrhG insofern ist es auch nicht von Belang. Jedenfalls hat also der Produzent ein exklusives Nutzungsrecht und es spielt keine Rolle, ob die konkrete Rahmenhandlung die Schöpfungshöhe erreicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2013
  8. hgerry

    hgerry Gold Member

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  9. hgerry

    hgerry Gold Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    zieh nie nach Österreich da würde man dich wegen deine "Copyrightansichten" auslachen.
    Wir sind lockerer und bei uns gibt es noch eine "Freiheit im Netz", auch wenn's an die Grenzen geht.:eek:
     
  10. Car

    Car Board Ikone

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Das ist m. W. auch in Deutschland legal. Zumindest Internetradios darf man aufnehmen (sofern es sich dabei um legale Quellen handelt). Geht das nur mit iTunes Match oder auch mit Amazons oder Googles Angeboten?