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Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 10. Dezember 2013.

  1. Rohrer

    Rohrer Guest

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite


    Laut diesen Bericht, ziemlich unten (Betroffene sollten Rechtsmittel einlegen), raten die Verbraucherzentralen doch zum Widerspruch, und nicht wie Du behauptest zur Ablage "P" bzw. zum ignorieren.

    Oder auch hier (Wie sollen Betroffene reagieren?)

    Hatte ich doch nicht so Unrecht?:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Dezember 2013
  2. Sauerbraten

    Sauerbraten Senior Member

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Ich würde öffentlich auch nicht raten da nicht zu reagieren.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Richtig. Das Problem in diesem speziellen Fall ist doch, dass seitens der Verbraucherzentralen, als auch der darauf spezialisierten Anwaltschaft keine Erfahrungswerte vorliegen. Die bisherigen Erfahrungen beziehen sich nun einmal ausschließlich auf Abmahnungen bei P2P Geschichten, die, wenn auch moralisch und in ihrer Höhe fragwürdig, doch zumindest korrekt sind.

    Deshalb macht es in diesen Fällen auch Sinn eine modifizierte UE abzugeben und anwaltschaftlichen Beistand zu einzuholen. In diesen Fällen geht es schließlich nur darum, dass Angebot einer außergerichtlichen Einigung anzunehmen, da man diese wohl tatsächlich verlieren würde, und durch gut geführte Verhandlungen die Kosten so niedrig wie möglich zu drücken.

    Hier sieht das aber eben anders aus:
    1. Nach Einschätzung der meisten Anwälte ist die Abmahnung selbst schon ungültig, da Formfehler begangen wurde.
    2. Das Delikt welchen man bezichtigt wird (Streaming) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Delikt. Darauf weist auch hin, dass die Kölner Richter durch geschickte Formulierung gezielt hinters Licht geführt wurden!
    3. Selbst wenn Streaming illegal wäre (was es nicht ist) kommt immer noch das Urheber Recht ins Spiel, welches eine Rechtsverletzung nur dann anerkennt, wenn die Quelle vom Nutzer als illegal zu identifizieren ist, was bei RedTube nun einmal nicht der Fall ist.
    4. Eine Abmahnung ist nur dann akzeptabel, wenn sie die beste Möglichkeit ist eine Urheberverletzung in Zukunft zu verhindern. Auch das ist hier nicht der Fall denn RedTube bietet eine entsprechendes Kontaktformular für Urheber, die meinen ein Video verletze ihre Rechte. Das Video wird dann sofort raus genommen. Hier monatelang zu warten um IPs abzufischen und dann abzumahnen, bewirkt das komplette Gegenteil vom eigentlich einzige legitimen Ziel, nämlich die Beendigung der Verletzung der Rechte.

    Aus allen diesen Gründen kann man die Abmahnung bewusst als "*****" bezeichnen und auch ignorieren.

    Wie oben schon Geschrieben ist eine Abmahnung lediglich ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung. Aber worüber will man sich denn hier einigen? Es gibt hier nichts. Sollen die doch vor Gericht ziehen (machen die eh nicht).

    Eine vollumfängliche Ablehnung des Vorwurfs ist nicht anderes als eine "nicht Reaktion". Bewirkt das Selbe. Der abgemahnte signalisiert, dass er nicht verhandeln will.

    Es besteht aber ein große Gefahr das man sich selber rein reitet, weil man Gefahr läuft, eventuell aus Wut, Dinge zu schreiben die man besser lassen sollt. Vor der Kommunikation mit solchen Abmahnanwälten ist immer zu warnen - jedenfalls ohne kompetenten Anwalt.

    Blöd nur, dass der Anwalt Geld kostet und das bekommt man in der Regel nicht zurück. Man soll also Geld ausgeben, obwohl man nichts unrechtes getan hat und das für eine Abmahnung die in keiner Weise gerechtfertigt ist?

    Ne ... in diesem speziellen Fall aussitzen, sich nicht einschüchtern lassen und wenn die Bande tatsächlich klagen sollte kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen, was sie aber nicht tun wird, denn sie wissen, dass da keine Chance besteht!
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Hier noch mal was interessantes, was zeigt, mit was für Kriminellen Subjekten wir es eigentlich wohl sehr wahrscheinlich zu tun haben:

     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

  7. Doc1

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  8. smak

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Schönen Advent

    Smak
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2013
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Die IP erfährt die Webseite trotzdem. Ohne diese, kann die dir nämlich nichts übertragen.

    Der HTTP Referer überträgt hauptsächlich, wovon man nun kommt.

    Verlinke ich hier z.B. redtube, erfährt redtube das bei DF ein Link gesetzt ist.
    Ohne referer würden die das nicht erfahren.
     
  10. smak

    smak Junior Member

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Also ich habe das so verstanden das die angewählte Internetseite deine IP nicht erfährt.