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Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Dezember 2013.

  1. Benjamin911

    Benjamin911 Silber Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Der Fragesteller: sucht erstmal nach (neuen) Argumenten.
     
  2. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Irgendwie kocht die Diskussion hier wieder ziemlich heiß...

    Ich muss hier mal 'Fragensteller' ein bisschen verteidigen: Auch wenn wir uns wohl alle einig sind, dass die Anzeichen in diesem Fall (wie bei den meisten Abmahnungen) inzwischen sehr auf einen Betrug hindeuten, so verdeutlicht dieser Fall doch, dass es eine 'Grauzone' gibt, die gesetzlich nicht eindeutig geklärt ist. Und in solchen Fällen schaffen dann Richter und Anwälte Recht - und das leider nicht immer so, wie wir uns das wünschen würden.

    Ich habe auf diversen seriösen Nachrichtenseiten Berichte zu diesem Fall gelesen. 'Fragensteller' hat offensichtlich ähnliche Seiten gelesen, viele Aussagen kommen mir nämlich sehr bekannt vor. Die Einschätzung der Lage war in den Berichten alles andere als eindeutig, eben weil eine klare gesetzliche Regelung bisher fehlt. Und dann habe ich begonnen, zu überlegen, ob wir alle uns regelmäßig abmahnbar machen - indem wir z.B. Musikvideos auf Youtube streamen, die offensichtlich privat eingestellt wurden, und zwar von Liedern, bei denen die meisten irgendwann mal eingestellten Videos inzwischen gesperrt sind. Insofern sind viele der Aussagen von 'Fragensteller' durchaus berechtigt und nicht 'völliger Unfug'.

    Es ist wirklich an der Zeit, dass die rechtliche Beurteilung des Streaming, Speichern von Webseiten im Cache etc gesetzlich geklärt wird - und zwar so, dass nicht das halbe Internet plötzlich illegal ist. Denn rechtlich gesehen ist das Internet leider tatsächlich noch 'Neuland' - was wir bekanntlich aus prominentem Munde gelernt haben. Die aktuelle Regelung hat etwas von Anarchie, mit der Folge, dass wir eben nicht davon ausgehen können und dürfen, dass alles legal ist, was uns normal und selbstverständlich erscheint. Und dass es demnach auch nicht ausgeschlossen ist, dass einige Zufallsopfer am Ende mit gerichtlicher Bestätigung für etwas bezahlen müssen, was praktisch alle Internetnutzer tun.
     
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Nein, die Sachlage ist hier sehr eindeutig. Das reine anschauen eines Streams ist in Deutschland bis HEUTE nicht strafbar und kann somit rechtlich nicht belangt werden. Was anderes ist es wenn man anderen Streams zu Kinofilmen usw. zur Verfügung stellt. Was bei Redtube aber nicht passiert ist. Was in keinem § geregelt ist, ist auch nicht strafbar.

    Die Diskussion die Fragensteller hier seit 3 Seiten künstlich verlängert gibt es nicht. Weder Grauzone noch illegal.

    Sollte das reine anschauen eines Streams in Zukunft bereits Strafbar sein, dann kann das Internet wie wir es heute kennen einpacken und dicht machen.

    Dann könnte man zum Beispiel die Webseite playstation5.com registrieren, dort einen Clip laufen lassen welcher Urheberrechtlichgeschützt ist und von jedem der nur die Seite besucht eine Abmahnung schicken. Dies wird in naher Zukunft garantiert nicht passieren, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Streams werde die nächsten 10 Jahre nicht Strafbar sein, wenn diese lediglich angeschaut werden.

    Weiter gibt es bis hier hin auch nichts zu diskutieren, völlig egal was Fragensteller hier noch so von sich geben wird.

    Sollte es in Deutschland jemals illegal sein, lediglich einen Stream anzuschauen, wird Deutschland das neue Paradies für Abmahnanwälte und es wird ein neues Zeitalter anbrechen. Die Tragweite wäre fast so groß, wie mit der Erfindung des Internets. Da man dann fast jeden Internetnutzer Abmahnen könnte, der nur Firefox startet. Man könnte dann sogar "illegale Streams" in Werbung tarnen und dafür abmahnen. Man könnte Weiterleitungen registrieren und dafür abmahnen. Dem ganzen wären keine grenzen mehr gesetzt. Soweit wird es nicht kommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2013
  4. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Den Paragraphen gibt es nicht. Sonst würden die Rechtsverdreher ja nicht darüber streiten, ob temporäre Speicherungen im Cache illegale Kopien sind oder nicht.

    Und selbst wenn Du vom Kollegen 'Fragensteller' etwas Mögliches verlangen würdest, wäre die Nichtbeantwortung noch lange kein Grund, beleidigend zu werden...
     
  5. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Wenn jemand seit 3 Seiten, anderen die eigene Meinung aufdrängen möchte, welche völlig an den Haaren herbeigezogen ist, dann nennt man so was Troll und hat mit Beleidigung nichts zu tun. Oder ist es auch eine Beleidigung wenn ich zu einem Übergewichtigen sage du bist Dick?
     
  6. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Wenn Du das glauben willst, dann tu das...

    Hast Du schon einmal das Wort 'Richterrecht' gehört?

    M.E. ist es ja fast noch schlimmer. Stell Dir vor, Du schreibst einen als Nutzprogramm getarnten Virus, lässt ihn urheberrechtlich schützen und mahnst alle ab, auf deren PC sich der Virus installiert... ;)

    Klar, es gibt Fälle, die eindeutig Betrug sind. Es gibt aber leider auch weniger eindeutige Fälle - und Juristen, die die rechtliche Lage anders als Du beurteilen. Daher ist es wichtig, dass die rechtliche Situation möglichst zeitnah geklärt wird.


    PS: Und eine Beleidigung ist meist nicht wegen des Inhalts, sondern wegen der Wortwahl beleidigend.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2013
  7. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Frag mal LHB ;).
    "Vollschlank" wäre da schon die bessere Bezeichnung...
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Es gibt dazu § 44a im Urheberrechtsgesetz, nachdem temporäre Kopien erlaubt sind wenn diese von einem technischen Verfahren verwendet werden welches notwendig ist die medialen Inhalte überhaupt darzustellen oder wiederzugeben.
    Eine Kopie muss eigenständig vergütbar sein. Die eigentliche Frage ist ob vorübergehende Kopien überhaupt zu vergütbaren Kopien zählen.
    Weil dann praktisch alle Wiedergabe-Geräteschaften wie z.B. ein Internetradio oder ein modernes Flachbild-TV-Gerät eine zu vergütende Privatkopie erstellen würden, denn es wird in diesen Gerätentypen technisch bedingt eine vorübergehende Kopie der Inhalte von bis zu einer Sekunde Dauer erstellt.
     
  9. Gorox

    Gorox Gold Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Mach das mal bei WWE! Da kommt der Anwalt sofort aus der Deckung.
     
  10. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Aber garantiert nicht, wenn du einen Stream nur ANSCHAUST, hier geht es ums anschauen und nicht ums hochladen und verbreiten. Ist es denn so schwer den Unterschied zwischen ANSCHAUEN und VERBREITEN zu begreifen? :confused: