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Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Dezember 2013.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Stimmt, du willst lieber doppelt zahlen, einmal für die Öffis übers Kabel, dann nochmal für die Öffis per HHA an Astra.


    Ooops
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt


    Nur die dummen Kabelzuschauer kann man ja doppelt abkassieren, denn für mich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ÖR für ihre Programme Geld sehen wollen....
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Nein, ich bezahle meinen Beitrag, um die ÖR-Programme produzieren zu können und über Astra und Terrestrisch zu versenden. Für den Empfang zahle ich nur, weil ich keine Sat-Schüssel aufstellen darf - aber mein KNB darf eine Schüssel aufstellen um die von mir bezahlten Sendungen über Astra zu empfangen :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2013
  4. ach

    ach Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Gut, gegen Tagträume kann man halt nich viel machen.
    Es IST, wie es IST: Die KNB DÜRFEN die Programme für die Kabelkundschaft ohne Zahlungen für die Nutzung leisten zu müssen. Urheberrechtszahlungen an Dritte bleiben selbstverständlich davon unberührt. Und wie man nun vom einem Extrem - also doppelte Abkassiererei der KNB - ins andere Extrem gerät, ist mir ohne Mission gänzlich schleierhaft.:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2013
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt


    Ganz einfach, weil den KNB Garnichts anderes übrig bleibt, als etwaige Kosten, die man für Programme zahlen muss, auf ihre Kunden umzulegen. Also zahlt man doppelt, einmal über die HHA und einmal über den KNB.
     
  6. ach

    ach Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Ja na klar bezahlt man die HHA und für die (ausgelagerte) Empfangsanlage. Das ist völlig normal. Mein KNB ist nicht der teuerste Dienstleister und trotzdem - also ohne doppelte Abkassierei - werde ich mit allen ÖR beliefert. Da muss man so manch "These", die hier angestellt wird, überdenken.
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    ... scheinbar ist es nicht möglich, falsche Thesen zu überdenken - und wenn das Gegenteil noch so oft erwiesen ist --> man dreht sich lieber bis an St. Nimmerleinstag im Kreis:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2013
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt


    Ja im Augenblick ist das so, was aber nicht heisst, dass das so bleibt.
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Dagegen kann man nur so argumentieren: Es IST, wie es IST:)
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    JA, besonders deine These das du nicht doppelt abkassiert wirst.
    Du zahlst für den Empfang doch schon an Astra, wieso will dein KNB denn dann auch Geld von dir, du hast doch den Empfang schon bezahlt.

    Da sollte sich dein KNB eher an die ö.r. Sender wenden, die zahlst du nicht nur doppelt, sondern noch öfter.:winken: