1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

UM: Umzug - kein SoKü?

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von Wulfman, 2. Dezember 2013.

  1. Wulfman

    Wulfman Silber Member

    Registriert seit:
    13. Juli 2003
    Beiträge:
    779
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    Edit: ah sorry - das Unterforum nicht gesehen ... kann die Moderation das bitte passend verschieben - danke ;)

    Hallo,

    eine bekannte hat folgendes Problem:

    UM-Kunde
    Umgezogen
    In der neuen Wohnung liegt UM-Kabel im/am (?) Haus - aber mehr auch nicht. Der Vermieter sperrt sich gegen UM-Technik im Haus. Sie hat demnach gekündigt, da kein Kabel möglich ist. UM lässt sie aber nicht aus dem Vertrag raus. Die Vertragslaufzeit wurde von ~9 Monate auf 3 Monate reduziert ... weiter lässt UM nicht mit sich reden.

    Es war ein UM-Techniker dort und meinte: ginge ... aber der VERMIETER muss hier Zustimmung geben und die gibt es nicht - hat Sie vom Vermieter schriftlich! [die Vermieter bekommen Sat]

    An der Hotline sagt man ihr das wäre zum Schutz so (das sie noch 3 Monate laufzeit hat) ... Schutz, weil sonst würde ja jeder kommen und sagen "Umgezogen - Vermieter will kein UM im Haus - Kündigen". Klar ... um UM loszuwerden ziehe ich extra um ...

    Weiß hier jemand Rat? 3 Monate für eine Leistung zahlen die man beim besten willen nicht in Anspruch nehmen kann...

    Grüße
    Wulfman
     
  2. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    13.818
    Zustimmungen:
    677
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Telekom MagentaZuhause S
    EntertainTV Plus
    Toshiba 37XV733
    Sony STR-DH540 5.2
    ATV4 mit Netflix, Prime, Hulu, Zattoo Premium
  3. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    865
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Genau. Den Gesetzestext findet man hier: TKG - Einzelnorm (Absatz 8)

    Und da normalerweise die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung ebenfalls 3 Monate beträgt und man in der Regel seine Wohnung nicht gekündigt, bevor man weiß, wohin man umziehen wird, kann man auch 3 Monate vor Mietende wissen, ob man die Telekommunikations-Verträge am neuen Wohnort fortführen kann oder ob man auf das Sonderkündigungsrecht zurückgreifen muss. Kündigt man den Kabelvertrag zum selben Zeitpunkt wie die Wohnung, dann läuft dieser nicht länger als der Mietvertrag zur Wohnung.

    Und nach altem Recht war ein vorzeitiges Vertragsende sowieso reine Kulanz des Unternehmens. Insofern kann die Bekannte noch froh sein, jetzt - nach verpennter rechtzeitiger Kündigung - nur noch 3 Monate zahlen zu müssen.
     
  4. Wulfman

    Wulfman Silber Member

    Registriert seit:
    13. Juli 2003
    Beiträge:
    779
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Hi

    nicht immer hat man bei einer Wohnungskündigung den Regelfall. Selbst bei 3 Monate Kündigungsfrist hab ich die Möglichkeit meinem Vermieter einen neuen Mieter zu präsentieren und wenn er ok sagt, bin ich raus. Und so war es da ... die haben die Wohnung die sie jetzt bezogen haben, eigentlich erst für 1. Quartal 2014 gesucht - hatten aber Glück: Wohnung durch zufallen gefunden und Nachmieter für die alte Wohnung steht auch parat (vom Vermieter akzeptiert) ... Somit mehr oder weniger in einer Nacht und Nebelaktion umgezogen ... nix mit 3 Monate Kündigungsfrist etc.

    Und das ist jetzt das Problem ... UM kann denen keine Leistung bieten, will aber genau dafür bezahlt werden ... und bekommt dafür sogar rechtlich Rückendeckung ... nicht schön.

    Kann der Nachmieter in der alten Wohnung nicht den UM-Vertrag übernehmen?
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Wenn sie denn den gleichen Vertrag haben wollen, könnten die Nachmieter ihn auch übernehmen. Dazu musst du dich aber mal an UM wenden. Mit Vertragsübernahmen halten die Anbieter sich gern bedeckt. Meine Erfahrung ist aber, dass das in den meisten Fällen geht.
     
  6. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    865
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Aus Sicht des Kabelanbieters ist die Situation so: da hat sich jemand vertraglich verpflichtet noch neun Monate lang für den Betrag X eine Dienstleistung zu beziehen. Das Geld wurde natürlich für die nächsten Monate fest eingeplant. Jetzt zieht der einfach woanders hin, wo kein Kabelempfang erlaubt ist. Und jetzt darf der einfach schon nach 3 Monaten aus seinem Vertrag raus? Und bekommt dafür neuerdings noch rechtlich Rückendeckung? Nicht schön! Früher war alles besser, da konnten wir auf volle Vertragserfüllung pochen!

    Das ist die Kehrseite der Medaille. Vielleicht wird damit klar, warum Telekommunikationsverträge eben nicht mehr oder weniger fristlos gekündigt werden können. Der Gesetzgeber wollte eine Verbesserung für die Kunden vor dem Hintergrund, dass heute immer mehr Menschen auch aus beruflichen Gründen zwangsweise ihren Wohnort wechseln müssen. Mit den 3 Monaten wurde ein Kompromiss angestrebt, der nicht allein die Interessen des "kleinen Mannes", sondern auch die der Unternehmen wahren soll. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Telekommunikationsverträge entspricht unter den diskutierten Voraussetzungen nun der für eine Mietwohnung.

    Dass man manchmal vor Ablauf von 3 Monaten aus dem Mietvertrag herauskommt, hat aber nichts mit gesetzlichen Kündigungsfristen zu tun. Und wenn zwei Parteien - Mieter und Vermieter - sich hier auf eine solche vorzeitige Vertragsauflösung einigen, dann darf das selbstverständlich nicht zu Lasten Dritter (z.B. eines Kabelanbieters) gehen.

    Falls der Nachmieter Interesse an einer Vertragsübernahme hat, sollte das bei Unitymedia möglich sein. Websuche hat mir folgende wichtige Info zur Vertragsübernahme inkl. Formular präsentiert:
    Unitymedia - Internet, Telefon & TV

    Falls der Kabelvertrag jedoch nicht nur TV, sondern auch Internet oder Pay-TV-Pakete beinhaltet, könnte das schwierig werden. Genauso, wenn die Nachmieter selber einen alten Kabelvertrag in ihre neue Wohnung umziehen lassen wollen.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.122
    Zustimmungen:
    27.178
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Was heist verpflichtet, es gibt ja keine anderen Tarife, Der Kabelanbieter hat ihm die Pistole auf die Brust gesetzt, Friss oder Stirb.

    Das Geld braucht er auch nicht einplanen denn ohne den Kunden würde sich nichts ändern die Kosten steigen ja nicht wenn sich ein neuer Kunde anmeldet.
    Bei den meisten Kabelanbieter kann man sehr wohl Fristlos kündigen wenn man Umzieht (Das tut man ja schließlich selten aus langer Weile sondern weil man es muss).
     
  8. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    865
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Man kann auch ohne Kabelanschluss leben. Da stirbt man nicht von. Glaub's mir. Wem der Vertrag nicht passt, ist ja nicht verpflichtet, ihn zu unterschreiben. Aber wenn man ihn unterschreibt, sollte man schon bereit sein, auch die (finanziellen) Konsequenzen zu tragen.

    Ja, aber wenn sich ein Kunde abmeldet, dann sinken die Einnahmen und die Kosten bleiben wiederum konstant. Macht unterm Strich weniger Gewinn oder mehr Schulden für das Unternehmen.
    Ich habe das eigentlich nur mal so aus meiner Sicht dargelegt, weil der TE ein gewisses Unverständnis dafür zu haben scheint, dass der Gesetzgeber in irgendeiner Form etwas Unternehmensfreundliches in das Gesetz geschrieben hat.

    Bei welchen steht das denn wirklich in den AGB oder in den Verträgen drin? Bei den großen Anbietern sicher nicht. Ansonsten ist der Anbieter wohl schlicht kulant, sei es aus reiner Freundlichkeit, Unwissenheit, Imagegründen oder was auch immer. Und wie ich bereits oben ausgeführt habe, garantiert Dir ja auch niemand, dass Du deine alte Wohnung nicht noch über denselben 3-Monats-Zeitraum wie den Kabelvertrag bezahlen musst. Das gilt gerade dann, wenn Du umziehen "musst". Wieso sollte da der Kabelanbieter schlechter gestellt sein als der Wohnungsvermieter?

    Übrigens ziehen die Bekannten des TE offensichtlich sehr wohl freiwillig wegen einer günstigen Gelegenheit so kurzfristig um, dass sie die normale 3-Monatsfrist nicht wahren können. Geplant hatten die das anders.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.122
    Zustimmungen:
    27.178
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Scherben tun wird alle definitiv ohne Kabelanschluss
    Weil man eben keine andere Wahl hat![/QUOTE]

    Ja, aber wenn sich ein Kunde abmeldet, dann sinken die Einnahmen und die Kosten bleiben wiederum konstant. Macht unterm Strich weniger Gewinn oder mehr Schulden für das Unternehmen. [/QUOTE]Wenn ein Unternehmen Schulden hat machen die etwas grundlegendes falsch.[/QUOTE]
    Ich habe das eigentlich nur mal so aus meiner Sicht dargelegt, weil der TE ein gewisses Unverständnis dafür zu haben scheint, dass der Gesetzgeber in irgendeiner Form etwas Unternehmensfreundliches in das Gesetz geschrieben hat.

    Bei welchen steht das denn wirklich in den AGB oder in den Verträgen drin? Bei den großen Anbietern sicher nicht. Ansonsten ist der Anbieter wohl schlicht kulant, sei es aus reiner Freundlichkeit, Unwissenheit, Imagegründen oder was auch immer. Und wie ich bereits oben ausgeführt habe, garantiert Dir ja auch niemand, dass Du deine alte Wohnung nicht noch über denselben 3-Monats-Zeitraum wie den Kabelvertrag bezahlen musst. Das gilt gerade dann, wenn Du umziehen "musst". Wieso sollte da der Kabelanbieter schlechter gestellt sein als der Wohnungsvermieter? [/QUOTE]Warum sollte er besser gestellt sein?
    Ich kenne auch Leute die alle 3 Monate umziehen, aber das machen die nicht freiwillig (meist ist es wegen Geldmangel oder der Arbeitgeber verlangt dies.

    Ich kann jedenfalls meinen Kabelvertrag fristlos kündigen wenn ich das (wegen Umzug) muss und genau so sollte es auch immer sein! Bei Telefon oder Strom geht dies schließlich auch.
     
  10. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    865
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: UM: Umzug - kein SoKü?

    Schön für Dich, dass das bei Dir geht. Das ist natürlich sehr kundenfreundlich.
    Telefon/DSL unterliegt ansonsten genauso wie Kabelfernsehen dem TKG mit 3 Monaten Kündigungsfrist, auf der der Anbieter bestehen kann.

    Ob diese Regelungen im TKG nun angemessen sind oder nicht - darüber darf man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Jedenfalls besteht ja jetzt der Rechtsanspruch relativ kurzfristig im Vergleich zu den üblichen 12/24-Monatslaufzeiten aus den Verträgen herauszukommen. Und das sah bis vor einem Jahr ganz anders aus.