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ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. November 2013.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung



    In Bayern können die fremden Dritten meines Wissens nach jederzeit gekickt werden, da kein Must Carry.


    Must Carry ÖR sind ARD, ZDF, BR, BRalpha, Phoenix, Kika und 3sat. Dazu kommen noch einige Private wie RTL & Co
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Das erwähnt MiB aber nich - das passt nicht ins "Konzept":)
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Das ist eben die Frage. Über DVB-T war das zum Beispiel nicht so, über UKW auch nicht. Die ÖR sind einfach einzuspeisen und fertisch. Ortsfremde Dritte vorbehalten.
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Warum zahlen die öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Verbreitung per Terrestrik und Satellit?

    Satellit und DVB-T sind die primären Verbreitungswege für die Rundfunkanstalten. Sie verbreiten dort ihre Programme in eigener Hoheit. Die DVB-T-Verbreitung erfolgt zum Teil durch die Anstalten selbst, zum Teil durch Dienstleister. Die Satellitenverbreitung erfolgt vollständig über den Dienstleister SES ASTRA. Der Unterschied zu Kabelnetzbetreibern besteht darin, dass diese die Programme der ARD für die Endkunden nicht kostenlos verfügbar machen, sondern Entgelte erheben. Sie vermarkten diese Programme also im eigenen wirtschaftlichen Interesse und können sich durch den Verkauf von Kabelanschlüssen refinanzieren. Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendeanlagen können dies nicht. Sie werden als technische Dienstleister von den Rundfunkanstalten bezahlt.
    Was bedeutet eigentlich „Must Carry“?

    Als „Must Carry“-Regeln werden die gesetzlichen Verbreitungspflichten bezeichnet, die nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder den Landesmediengesetzen für sogenannte Plattformanbieter bzw. Kabelnetzbetreiber gelten.

    „Must Carry“-Regeln finden sich für die digitale Verbreitung in § 52b RStV. Danach hat ein Kabelnetzbetreiber derzeit die „für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten gebührenfinanzierten Programme sowie die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich programmbegleitender Dienste“ zu verbreiten. Schließlich müssen am Kabelanschluss auch alle Zusatzdienste, wie z.B. für Untertitel und Audiodeskription, der EPG, die HbbTV-Angebote, Dolby-Ton etc. ver-fügbar sein.

    Eine Differenzierung nach Standardfernsehen (SDTV) und hochauflösendem Fernsehen (HDTV) trifft das Gesetz indes nicht. Die Kabelbetreiber sind also nicht gesetzlich verpflichtet, die digitalen Programme sowohl in SD als auch in HD einzuspeisen.

    Für die analoge Verbreitung sehen die Landesmediengesetze jeweils unterschiedliche Regelungen pro Bundesland vor. Grundsätzlich haben die bundesweit intendierten Fernsehprogramme, das jeweils ortsrichtige Dritte Fernsehprogramm und regelmäßig auch die ortsrichtigen ARD-Hörfunkprogramme „Must Carry“-Status. In Einzelfällen reicht die Verbreitungspflicht noch darüber hinaus; dies ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts.

    Auch bestimmte private Sender sind gesetzlich besonders geschützt, z.B. lokale Fernsehsender, Fernsehsender mit Lokalfenstern und Bürgerrundfunk.
    [nach oben]
    Welche Programme sind also von den "Must Carry"-Pflichten erfasst?

    Am digitalen Kabelanschluss müssen folgende öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme verfügbar sein: Das Erste, ZDF, EinsPlus, tagesschau24, Einsfestival, ZDF-neo, ZDFkultur, ZDFinfo, KiKA, PHOENIX, 3sat, arte sowie die Dritten Fernsehprogramme BR, hr, MDR, NDR, rbb, Radio Bremen, SWR, SR und WDR. Für Hörfunkprogramme gelten „Must Carry“-Pflichten für die jeweils örtlich intendierten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

    Im analogen Bereich gewährleisten die Landesmediengesetze die Verfügbarkeit der Fernsehprogramme Das Erste, ZDF, KiKA, PHOENIX, 3Sat, arte, des jeweils ortsrichtigen Dritten Fernsehprogramms (z.B. hr fernsehen in Hessen) und regelmäßig die jeweils ortsrichtigen öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme. Je nach Landesrecht können noch weitere Fernseh- oder Hörfunkprogramme erfasst sein.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Für analog ist das richtig, digital müssen alle ö.r. Fernsehsender eingespeist werden (aber nicht alle Regionalversionen), § 52 b(1) Rundfunkstaatsvertrag. Gilt nur nicht für BR alpha da weder für bundesweite Verbreitung bestimmt noch drittes Programm.
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    arte fehlt noch in der Liste. Ausserdem müssten von RTL und Sat1 die jeweiligen Regionalversionen eingespeist werden.

    Die Frage stellt sich warum sind die fremden digital must carry. Das ist ein Punkt den ich kritisieren würde.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung


    Auf der von dir verlinkten Seite steht deutlich, das man künftig Einspeiseentgelte verlangen will und die Kabelkunden damit auspressen wie Zitronen. Typisch geldgieriger ÖR.
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Zahlen nur die ARD-Anstalten keine Einspeiseentgelte mehr, oder haben das auch andere Sender beschlossen?

    In anderen europäischen Staaten und sogar weltweit zahlen in der Regel die Kabelnetzbetreiber an die Fernsehanstalten, um deren Programme an die Kunden weitersenden zu dürfen. Auch in Deutschland geht die Entwicklung nun in diese Richtung.

    also lese hiervon nicht, dass die ARD oder ZDF das verlangen. Die Privaten werden das sicherlich in Zukunft tun.
     
  9. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Das könnte ich mir vorstellen, nachdem die Abzocke mit den Privaten SD Sendern nicht mehr funktioniert. Das Problem ist aber dann bei KDG u. UM, die höheren Preise bei der geneigten Kundschaft durchzusetzen.
     
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung


    Eher unwarscheinlich, da gerade die Privaten ein grosses Interesse an möglichst viel Reichweite haben. Die leben schliesslich davon in Form von Werbegeldern. Die werden kaum so blöd sein und sich die Kunden vergraulen. Die wissen doch genau, wenn man von Kunden Geld will, schaut gleich ein gewisser Teil weniger zu und das bedeutet weniger Werbeeinnahmen.