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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Ja, da sieht man mal, was die H4 Empfänger gegenüber ihren Leidensgenossen einsparen, wenn die Kabelgebühren in der Miete enthalten sind:)
     
  2. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Was hat das mit der Begründung des Gerichtes zu tun? :eek:
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    günstiger als Kabelgebühren ^^
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Kabelgebühren werden bezahlt durch das Jobcenter, eine Box für DVB-T aber nicht. Daher für einen Hartz-IV Empfänger keine Alternative.......
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    ?

    Ne DVB-t Box ist billiger als wenige Monate Kabelgebühr!
     
  6. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Erzähle hier keine Operetten, dass Kabelgebühren durch das Jobcenter übernommen werden ....
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    OK, dann wird es allerhöchste Zeit das die Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten auftauchen dürfen!

    Das schafft dann auch eher die Möglichkeit SAT zu nutzen.

    Wenn ein Vermieter seine Mieter mit Kabel beglücken will soll er das selbst zahlen, wenn der Mieter DVB-t nutzen will sollte man ihm das selbst überlassen.

    Noch schlimmer ist aber das der Steuerzahler damit die Kabelgebühren an die KNB zahlen muß und somit die KNB subventioniert.
     
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Ich weiss es aber von einem Kumpel von mir. Wenn Kabelgebühren Teil der Nebenkosten sind, werden die bezahlt.
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Das ist was anderes, wenn du sagst, dass Jobcenter Nebenkosten übernehmen. Wie gesagt, da kannst du mal sehen, wie viel einige H4 Empfänger gegenüber ihren Leidensgenossen, die das selbst bezahlen müssen, einsparen:)
     
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Dazu müsste sich aber erstmal die rechtliche Lage ändern. Derzeit ist es nunmal erlaubt, das Kabelgebühren auf die Nebenkosten einer Wohnung umgelegt werden. Hier wäre also die Politik gefordert. Nur hab ich halt grosse Zweifel, das die daran was ändern wird.