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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das ist eben nicht so. Die Sender von ARD/ZDF werten die Kabelnetze auf, ohne diese wären die Kabelnetze gar nicht vermarktbar. Das ist der Knackpunkt. Das schreiben ja auch die Richter: die Kabelbetreiber vermakten die Sender von ARD/ZDF zum eigenen Nutzen. Sprich: erst die Auskabelung von ARD/ZDF ermöglicht es KDG, das Netz überhaupt Kunden wie Hausverwaltungen anbieten zu können, und damit dann andere Dienstleistungen wie Internet anbieten zu können. Sie nutzen also die Inhalte von ARD/ZDF, um ihre eigenen zu vermarkten. Und dann sollen die ÖR dafür auch noch zahlen? Das macht keinen Sinn. Und das sehen eben auch die Gerichte so.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das lese ich aus seinen Forderungen ebenfalls heraus. Entscheident ist allerdings wie es die Richter sehen, also die juristische Auffassung der Situation, nicht die persönliche Auffassung (von Gerechtigkeit) von wenigen Leuten hier im Forum.

    Jedem Menschen steht eine andere Auffassung zu. Entscheident sind letztendlich allerdings Gerichtsurteile u. diesen müssen sich dann alle Menschen beugen oder diese müssen selber dagegen klagen... dann aber auf dem Rechtsweg u. nicht in Foren...
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Also ich bin noch nicht fertig mit dem Lesen, aber im Urteil steht schonmal genau das was ich geschrieben haben
    Oder auf Deutsch:
    Es besteht kein Anspruch für die Klägerin (wohl KD) das sich die ö.r. Sender einspeisen lassen müssen, da sich die Kunden ja auch ein Box mit DVB-t kaufen können.

    Das bedeutet doch nichts weiter als das keine Verpflichtung dazu besteht Einspeiseentgelte zu zahlen, auch das habe ich vorher shcon geschrieben und auf die kleineren Sender verwiesen.
    Es gibt eben keine Verpflichtung für einen Sender sich einspeisen zu lassen, von daher mußte die Klage von KD scheitern.


    Das war doch eh klar!

    Bloß das man kein Recht darauf hat die Sender auch zu erhalten, sonst würden ja nicht nahezu alle HD Varianten im Kabel fehlen.

    Daraus erkennt man dann das HD Varianten keinerlei Grudnversorgung darstellen, der Kabelkunde kann beim Fehlen von Programmen ja auf DVB-t oder SAT ausweichen und HD bei DVB-t gibt eben auch nicht.

    Wie ich shcon immer sagte, diese Klage der KDG ist der totale Blödsinn, ohne die Sender "auszuspeisen" und die Kapazitäten freizuhalten(Must Carry) wird die KDG auf jeden Fall weiter jeden Prozess in jeder Instanz verlieren.
    Es ist eben kein Sender gezwungen sich einspeisen zu lassen. Solange ein ö.r. Sender über DVB-t oder SAT verfügbar ist, gleich welcher Qualität, erfüllen die Öffis weiterhin ihren Grudnversorgungsauftrag.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  4. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das mit dem Satelliten hast wieder mal unterschlagen. ;)
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Aber es stimmt schon: das Gericht hat eben auch geurteilt, dass es Kabel für die Versorgung durch ARD/ZDF nicht braucht: die Versorgungspflicht ist auch per Satellit und DVB-T ausreichend erfüllt. Sie begründen das auch tatsächlich damit, dass es jedem zugemutet werden kann eine DVB-T Box zu kaufen...
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das kann man auch aus dem Rundfunkstaatsvertrag herauslesen. Der terrestrische Übertragungsweg und eine Übertragung über Satellit werden als Wege der Grundversorgung im RStV erwähnt. TV-Kabel wird dort mit keinem einzigen Wort in Verbindung mit der Grundversorgung erwähnt.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Hartz IV-Empfänger werden sich freuen, wenn ihnen solche Ausgaben auferlegt werden.
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Das ist billiger als die Kabelgebühren im Jahr;)
     
  9. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Die Kabelgebühren werden aber von den Jobcentern bezahlt, wenn sie in den Nebenkosten enthalten sind.
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Logisch, weil SAT nun mal nicht jeder in Berlin nutzen kann oder darf!

    Hast du da ne Quelle?
    Bisher wurde SAT nämlich NIE erwähnt, es war immer von weiteren Übertragungswegen die Rede.


    Ich finde im Rundfunkstaatsvertrag dagegen das bei der Suche nach Grundversorgung.

    a) Sicherung der Grundversorgung mit Rundfunk und Teilhabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an neuen Techniken und Programmformen,
    Ansonsten taucht das Wort Grudnversorgung dort kein weiteres mal auf!
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013