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LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berliner, 22. November 2013.

  1. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Dann weißt du ja jetzt auch, wieso ich den Entscheid 2 Stunden bevor du diesen Thread eröffnet hast als OT in den Rückholer gepostet habe, mit dem Vermerk das ich ein Threaderöffnungs-Muffel bin und dies ja gern jemand anderes machen kann :D:D:D
     
  2. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Das ganze ist mir bewusst, das hatte ich hier als erstes zumindest angedeutet. Und wir können natürlich jetzt gerne von Thema zu Thema springen, damit du irgendwann recht hast oder wir irgendwas finden, wo Sky Mist macht (letzeres dürften wir da sicher deutlich schneller erreichen). Aber in unserer Diskussion ging es um HD-Sender und nicht um Sportinhalte, zumindest dachte ich das bisher. Und zumindest diese Unwahrheit wurde beseitigt.

    Ich weiß nicht, was du mit deinen 5% (oder irgendwelchen anderen Prozentzahlen) willst. Kein Gericht lässt in einem solchen Fall eine Studie erstellen, um herauszufinden, wie viele es nicht verstehen (oder irgendwie anderweitig die Leute befragen). Es wird (und das steht anders als deine 5% auch auf deiner IHK-Seite) überlegt, wie ein beispielshafter Verbraucher das sieht. Dabei nimmt man nicht an, dass der Verbraucher irgendein dahergelaufener Trottel ist, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder nicht lesen kann, sondern man geht von einem "verständigen, aufmerksamen und durchschnittlich informierten Verbraucher" aus. Verständig und aufmerksam sind die beiden Schlüsselwörter, die garantieren, dass alle Trottel ausgeschlossen sind.

    Und ich wette da meine gesamten Sky-Aktien, die inzwischen ein nettes Sümmchen bringen, nachdem ich sie auf dem Tiefpunkt gekauft hab: Kein Gericht wird die Auszählung "Bundesligapaket: HD1, HD2 (kein 24 Stunden Sender, Optionskanal)" als missverständlich anerkennen. Der aufmerksame Leser, der ein normales Leseverständnis mitbringt, wird erkennen, dass man entsprechend dieser Aufzählung zwei Sender bekommt. HD1 und HD2. Und jeder, der richtig lesen kann, wird dir sagen, dass es zu HD2 eine Einschränkung gibt. Und jeder Erstklässler wird dir bestätigen, dass Optionskanal Einzahl ist. Die Menge ist in der deutschen Sprache damit eindeutig festgelegt. Es ist definitiv nur ein Kanal. Genauso wie das Haus nur ein einziges Haus ist, sonst wäre von die Häuser die Rede.

    Und da kannst du gerne 5% suchen, die meinen mehr zu bekommen. So lange dir sogar Erstklässler diesen Umstand erklären können, wird kein Gericht speziell diesen Teil als Irreführung abtun. Was wettest du denn? Dann können wir diesen Umstand ja von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Verlierer trägt die Kosten.

    Wir können echt über vieles diskutieren und vieles, was Sky macht ist sicher zumindest als grenzwertig anzusehen, aber diese Aussage lässt sich echt nicht so verdrehen, dass man da irgendwelche Ansprüche erheben kann.



    so nebenbei nachgeschoben: Deine 5% sind alleine Unsinn, da wir alleine 4% totale Analphabeten in Deutschland haben. Die dürften alle ein Problem damit haben, den Vertrag richtig zu verstehen und trotzdem wird keiner auf die Gruppe Rücksicht nehmen bei allgemeinen Entscheidungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  3. Teoha

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Doch, du redetest von allen Abos. Expressis verbis.

    Die Werbung wäre eben nicht verboten, wenn wir nur vom Vollpreisabo sprechen. Nur das wollte ich damals klarstellen/hinterfragen.
     
  4. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ich schrieb "die eine Werbung".. es geht also um eine konkrete Werbung, die im Nachsatz noch weiter konkretisiert wird. Die Werbung ist Einzahl und die ist ein bestimmter Artikel, der also ein konkretes Objekt kennzeichnet (im Gegensatz zum unbestimmten Artikel "ein"). Das sind die Regeln der deutschen Sprache. Es geht folglich sicher nicht um alle Abos, sondern um ein spezielles (das Beworbene).

    Um welches hier geht, wird aus deinem zitierten Teilstück nicht deutlich. Das stimmt. Aber die Diskussion ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. In meinem Originalpost, der die Diskussion anstößt, steht unmissverständlich:
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Es war und ist beim Vollpreisabo keine falsche Werbeaussage.

    Schade bisher war deine Haltung real, aber die Ausflüchte jetzt hast du eigentlich nicht nötig.
     
  6. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Aber auch der Satz "Speziell bei dieser Werbung ist es egal, ob es ein Rabattabo war oder nicht." bezieht sich auf eine konkrete Werbung. Das Signalwort ist "dieser" und bezieht sich ebenfalls auf eine konkrete Werbung (nämlich die gerade eben besprochene). Damit bezieht es sich auch auf ein konkretes Abo, nämlich das Beworbene. Und das Beworbene hatte nicht alle HD-Sender.

    Deshalb ist es egal, ob es ein Rabattabo war, ein komplett neues Abo oder ein Vollpreis-Abo ohne die HD3+ Sender. Rabattabo wurde in dem Zusammenhang erwähnt, weil es das tatsächliche Abo war, um das es ging. Du könntest den Satz auch ersetzen mit "Dieses Problem gibt es bei dieser Werbung auch, wenn es kein Rabattabo wäre". Das ist praktisch synonym und hat auch nichts mit Ausflüchte zu tun. Die Argumentationskette war von Beginn an folgende:

    konkrete Werbung für Rabattabos > verbotene Falschaussage bezüglich HD > Es ist egal ob es Rabattabo war, oder nicht.

    Ich halte die Posts im kompletten Zusammenhang nach wie vor für schlüssig. Für sich selbst betrachtet nicht, da würde ich zustimmen.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ok, passt.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Was sagt ihr denn dazu? Aus dem Rückholerthread

    Hinter dem * soll nix stehen bzw. "nur für Neukunden". Das LG München als Maßstab hieße das hier, Rabattabo mit Vollpaketinhalt (SkyGo, alle Feeds, TVD) für den Angeschriebenen, auch wenns Sky natürlich so nicht vorhat. Weil die Folge hier wäre dieselbe...der Kunde bucht, bekommt u.a. kein SkyGo und Sky kommt mit "das ist eben so" etc. Genau wie im vom LG München entschiedenen Fall.
     
  9. Friek

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Dass Sky in Österreich nicht interessiert, was ein deutsches Gericht für eine Meinung hat vielleicht?
     
  10. Paul100

    Paul100 Senior Member

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Und nun habe ich heute in meinem Kundencenter gesehen:
    Wo vormals 'Sky Go: Nein' stand, steht nun nichts mehr: Der Eintrag 'Sky Go' fehlt bei mir völlig.

    Ist doch alles sehr sehr seltsam, was da mit Sky vorgeht! Oder? :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2013