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LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berliner, 22. November 2013.

  1. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Wenn die beiden Angebote nebeneinander stehen, ist das natürlich verboten. Wenn der Autoverkäufer aber einmal das Auto ohne Klimaanlage für 25.000 Euro anbietet und einmal für 22.000 Euro und dann hinterher jedem 25.000 Euro-Käufer ungefragt eine Klimaanlage schenken, von der nie die Rede war, dann ist das ein anderer Fall.

    Du zitierst ja selbst nur den Teil, der eindeutig belegt: Es geht um die Bewerbung zweier unterschiedlicher Produkte und ausschließlich um die Form der Bewerbung (und offensichtlich einer konkreten Bewerbung.. es geht immerhin um die Werbung und nicht eine Werbung):
    "die Werbung des Fernsehsenders Sky mit einem Statt-Preis deswegen irreführend gewesen sei, weil das so beworbene Angebot weniger Leistungen enthielt als das mit dem Statt-Preis beworbene Standardangebot."

    Man müsste die genaue Entscheidung des Gerichts und die einstweilige Verfügung kennen, um genaue Schlüsse zu ziehen. Es ist theoretisch möglich, dass es sich hierbei nur um das von mir erwähnte Plakat geht (Mit dem Slogan Alle Spiele live und in HD).

    Ich glaube nicht, dass das hier unstrittig ist (sofern du hier als Forum bezeichnest).

    Es hat nicht die Verbraucherzentrale sondern eine Verbraucherzentrale gefordert. In dem Fall sogar eine andere Verbraucherzentrale als jene, die tatsächlich geklagt hat.

    Deine aufgezählten Fälle sind aber auch alle wieder anders gelagert als kostenlose Boni, die generell nicht beworben werden und dienen daher nicht als Vergleich. Ich bin offen für die Diskussion, ob das nicht erlaubt ist (eigtl. bin ich nicht offen dafür. Teoha hat Recht, das haben wir schon breit diskutiert). Aber es sind und bleiben zwei unterschiedliche Fälle. Du machst im Grunde das, was Sky verboten wurde. Zwei unterschiedliche Dinge miteinander zu vergleichen, um Leute in die Irre zu führen. Bitte unterlasse das.

    Meiner Ansicht nach lässt sich das von den rechtlichen Fakten zum Thema unbestellte Zusendung ableiten: Unbestellte Zusendung - Was tun?. Wenn nichts bestellt ist, gibts kein Vertrag und wenn es keinen Vertrag gibt, gibt es keine Leistung (die rechtlich im Zusammenhang mit Vertrag definiert ist).
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2013
  2. Teoha

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Für mich ist das dann ebenfalls eine vorsätzliche Umgehung des "Gleichstellungs-Grundsatzes". Erst etwas als identisch darzustellen ("Statt") um dann dem 66,90 Abo nachträglich oder versteckt wieder einen Vorteil zu verschaffen.
    Ich halte das zumindest für (auch juristisch) für äusserst fragwürdig.
     
  3. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Fragwürdig vielleicht. Aber Grundsätze auf legalem Wege (und das sind Geschenke ja) zu umgehen, ist per se nicht verboten. Es geschieht ja auf legalem Weg (zumindest in der von mir dargestellten Erklärung). Aber es ist im Grunde auch egal. Denn die Methode wäre recht dämlich. Man erfährt ja nur durch Mund-zu-Mund-Propaganda, dass man bei teureren Produkt eine Klimaanlage geschenkt bekommt. Wer das nicht weiß, wird sich im Zweifelsfall für den billigeren "identischen Wagen" entscheiden. Der Autoverkäufer würde in den meisten Fällen auf seinen Klimaanlagen sitzen bleiben.

    Ähnlich ist es bei Sky. Wenn die Leute nur zufällig erfahren, dass sie etwas bekommen, was sie gar nicht bestellt haben, wird es auch nur wenig Leute geben, die diese Produkte bewusst haben will. Hier würde man wissen, dass man für 70 Euro alle Feeds bekommt. Aber Tante Erna würde beim 35 Euro-Produkt bleiben, spart sie sich ja einen Haufen Geld. Damit wäre das Ziel von Sky nicht erreicht, Einnahmen zu steigern (und deswegen werden sie es wohl auch nicht machen).
     
  4. TachoKilo

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ja, und in dem Beschluss geht es eben genau nicht um Boni, sondern darum, dass beim Vollpreis SkyGo beworben wurde, beim Rabattangebot nicht (und auch nicht enthalten war), aber durch die "Statt"-Formulierung der Eindruck erweckt wurde, man würde die gleiche Leistung wie beim Vollpreisabschluss erhalten. Das hat aber nichts mit Boni zu tun.

    Ich verstehe wirklich, dass man sich wünscht, dass man aus diesem Beschluss ableiten möchte, dass nun jeder Rabattkunde auch SkyGo und die Feeds erhalten müsste, ist aber nicht so.
     
  5. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Es ist richtig, dass die Forderung der Klarheit von einer Verbraucherzentrale (Niedersachsen) kam. Auch ist es richtig, dass eine andere Verbraucherzentrale (Bayern) die einstweilige Verfügung eingereicht hat. Das belegt ja schon alleine, dass sich genügend Verbraucherzentralen damit beschäftigen (es werden nicht die einzigen beiden von 16 sein)

    Was jedoch ein meiner Wortwahl das die Verbraucherzentrale am 7.8. Klarheit von Sky forderte falsch sein soll, ist mir unbekannt. Es wäre jetzt müßig hier jedesmal auch noch das Bundesland der Verbraucherzentrale dahinter zu schreiben, es stand zudem ja schon im Artikel.

    Wenn die Dachorganisation (Bundesverband Verbraucherzentralen) Sky verklagt oder sonst was hätte (wie sie es bei Premiere erfolgreich gemacht hat vorm BGH), dann hätte ich das schon hervorgehoben.

    Darüber hinaus kannst du davon ausgehen, dass die Verbraucherzentralen in der Sache ohnehin alle gleicher Meinung sind, was Bayern und Niedersachsen belegen.

    Darüber hinaus versuche ich auch niemanden in die Irre zu führen. Ich richte mich exakt an das, was der Antragsteller und Gewinner der einstweilgen Verfügung (Verbraucherzentrale Bayern) der es wohl am besten wissen sollte, auf seiner Internetseite veröffentlicht.

    Verbraucherzentrale Bayern : Gericht untersagt irreführende Werbung mit "Statt-Preis"

    Und da ist explizit u.a. das fehlende SkyGo aufgeführt.

    Und demnach sind nun mal bei "Statt-Preis-Werbungen" die Rabattabos mit den Vollpreisabos in den Leistungen (Go, Feeds..) gleich zu stellen. Ansonsten darf man so eine "Statt-Preis-Werbung" nicht mehr schalten. Und derartige Werbung mit "Statt-Preis" oder durchgestrichenen Vollpreisen macht Sky ja auch nun nachweislich nicht mehr. Das sind nun mal die Fakten.

    Und um künftige etwaige Geschäftsmodelle von Sky geht es ja im Moment nicht. Da kann man nur mutmaßen was vielleicht ist oder auch nicht ist. Das einzige was sicher ist, ist das die Verbraucherzentrale bzw. die Verbraucherzentralen sich das auch sehr genau angucken werden und dann -sofern für notwendig befunden- wieder handeln werden.
     
  6. Teoha

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Du unterstellst Dinge, die gar nicht primäre Absicht sind. So "simpel" denken wir gar nicht. Wir sprechen über den Beschluss und Skys Werbung. Mehr nicht.

    Korrekt. und es ist auch nicht nur SkyGo erwähnt/beworben, sondern auch die HD-Feeds (Das Unternehmen warb damit, dass die Verbraucher alle Spiele der aktuellen Saison live und in HD verfolgen könnten) Warum sollte man das textlich erwähnen, wenn es nicht auch Bedeutung hätte. Dieses ganze Bonus-Gerede ist doch nur eine Nebelkerze.
     
  7. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Bei "live und in HD" denk ich an GG :D

    GG wollte uns in den Feed Threats ja verkaufen, dass es bei live und in HD auf die Betonung des "und" ankäme. Live (SD) ist kostenlos und in HD (gegen Vollpreis) bzw. als HD Wiederholung kostenlos.

    :D:D
     
  8. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Wenn du sagst die Verbraucherzentrale mit einem bestimmten Artikel stellt sich die Frage welche Verbraucherzentrale. Hak es unter Korinthenkackerei ab, das ist es.

    Der Satz war mit einem Augenzwinkern zu betrachten. Auch wenn der Kollege ;) nicht zu sehen war. Die Diskussion fehlt es an Relevanz als dass man überhaupt jemanden in die Irre führen kann. Was die einzelnen hier oder wir als Gruppe glauben, ist schließlich egal.

    In den Pressemeldungen (und deinem geposteten Auszug) geht es um Werbung und allein um Werbung. Die Überschrift sieht man ja in deinem eigenen Post. "Gericht untersagt irreführende Werbung mit "Statt-Preis"". Nicht "Gericht untersagt geringeren Leistungsumfang bei günstigeren Abos", nicht "Gericht sagt irreführende Preisgestaltungen", nicht "Gericht untersagt fragwürdige Geschäftspraktiken" und auch nicht "Günstige Abos müssen Sky Go und HD-Feeds beinhalten, wenn die teuren das auch beinhalten".

    Was genau Sky verboten wurde, können wir hier alle nicht sagen ohne die entsprechenden Original-Texte z.B. der einstweiligen Verfügung zu kennen. Wir wissen dementsprechend auch nicht, ob und wie viel Sky macht, um auf Nummer sicher zu gehen. Gesichert ist nur, dass irreführende Werbung verboten ist. Daraus zu schließen, dass es für Sky keinen Weg mehr gibt, ein Vollpreis-Abo mit weiteren Features zu verkaufen, lässt sich daraus schlichtweg nicht ableiten. Das mag durchaus so sein und können wir zum 100. Mal diskutieren, aber die einstweilige Verfügung richtet sich nicht direkt dagegen. Sie richtet sich gegen Werbung.

    Wir drehen uns zwar im Kreis, aber natürlich hat es eine Bedeutung. Sky hat konkret mit Dingen geworben, die Rabattler nicht bekommen haben. Da geht es tatsächlich noch nicht einmal um Bonus. Es gab die bereits 2x heute erwähnte Werbeanzeige für Rabattabos, in der groß drüber stand "Alle Spiele live und in HD" (und um die es wohl auch der Vebraucherzentrale geht). Wir haben konkret über die diskutiert und ob das Taschenspielertricks sind, ob "Alle Spiele live. Alle Spiele in HD." besser wäre etc. Aber in dem konkreten Fall hat Sky fälschlicherweise behauptet (oder um es freundlicher auszudrücken: zumindest versucht zu vermitteln), dass man mit Rabattabos "Alle Spiele live und in HD" sieht, was man ja nicht konnte.

    Ob Sky Go dabei war, keine Ahnung. Müsste man sich anschauen. Zumindest "Alle Spiele in HD" ist aber speziell bei der Werbung keine Frage von Boni oder nicht... sondern eine Lüge.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    @Wambologe
    Nur das wir nicht den Faden verlieren......unstrittig sollte sein (und das geht aus den Medienberichten hervor), das bei der Rabattvariante aus der Werbung SkyGo fehlte und auch die HD-Feeds (alle Spiele live und in HD).

    Die beiden Sachen fehlten. Und waren (und sind) im Vollpreisabo zu Standardpreise enthalten. Und das ist (und war) auf der Homepage auch so nachzulesen. Lassen wir letzteres mal dahingestellt, ob das eine Relevanz hat.

    Sky hätte also zwei Möglichkeiten gehabt, wenn man das "statt" beibehalten hätte wollen:

    1. den Rabattkunden SkyGo und die Feeds zu geben

    2. die "statt" Werbung zu beenden.

    Fakt ist doch, das SkyGo und Feeds damals Bestandteil des Vollpreisabos waren. Belanglos ob als Bonus oder sonstwie. Wäre der "Bonus" für Sky die allheilbringende Ausrede gewesen, wäre der Gerichtsbeschluss nicht erfolgt. Ist er aber.
     
  10. Wambologe

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ich wollte den Fall nicht verallgemeinern, sondern konkret auf die eine Werbung eingehen, die groß mit "Alle Spiele live und in HD". Speziell bei dieser Werbung ist es egal, ob es ein Rabattabo war oder nicht. Es war eine falsche Werbeaussage. Die Art der Werbung wäre auch heute noch verboten, wenn der durchgestrichene alte Preis nicht dabei wäre. Darum ging es mir im letzten Post.

    Es gibt eine dritte Möglichkeit. Das Angebot so zu ändern, dass der Leistungsumfang des Vollpreis-Pakets aus rechtlicher Sicht identisch ist, mit dem Rabatt-Abo und weiterhin einen statt-Vergleich anbieten. Zwei Wege habe ich schon genannt. Einmal eine Bonus-Definition unabhängig von den Paketen (also etwas wie Mindestbestellwert) und die unbestellte Zusendung (die ich aber selbst als unsinniv für Sky erachten würde).

    Es ist in dem Sinne ja gar kein endgültiger Gerichtsbeschluss erfolgt. Eine einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger Rechtsschutz. In dem konkreten Fall: Da Sky sich nicht kooperativ zeigte, wollte die bayerische Verbraucherzentrale die Verbraucher vorläufig vor der unlauteren Werbung schützen. Das Gericht sah keine Gründe, die dagegen sprechen. Das heißt aber noch nicht, dass es hieb und stichfest ist. Es gibt viele einstweilige Verfügungen, die hinterher wieder einkassiert werden.

    Dass Sky die einstweilige Verfügung akzeptiert, deutet eher darauf hin, dass das Gericht durchblicken ließ, dass Sky eher schlechte Karten hat. Aber entschieden ist da nichts. Der Umstand war es übrigens, weshalb auch ich eigens gesagt habe, dass Sternchen wie bisher nicht mehr gehen. Aber je mehr wir hier diskutieren, desto unsicherer bin ich mir. Wir wissen dazu zu wenig über die tatsächliche Verhandlung.

    Bei Einführung der Feeds war es z.B. so, dass tatsächlich noch offensiver damit geworben ist. Hier wurde dann diskutiert, ob Sky einfach Sender als Optionskanal oder Feed betiteln kann, damit sie nicht mehr als Sender gelten. Dann die erwähnte Werbung mit der tatsächlichen Falschaussage. Und mittendrin kam mal Sky daher und plötzlich doch noch aus Kulanz Feeds für bestimmte Rabattler freigeschaltet, während ähnliche zuvor abgewiesen sind. Es besteht daher die Möglichkeit, dass nur ein altes Vorgehen kritisiert wurde und Sky jetzt eher auf Nummer sicher geht und auf statt-Vergleiche verzichtet. Daher hätte ich es interessant gefunden zu verfolgen, ob es konkrete Werbematerialien gibt, bei denen Sky Go versprochen wurde. Das hilft beim Einordnen.

    Grundsätzlich bin ich aber (wie ganz zu Beginn auch geschrieben) immer noch der Ansicht, dass Sky wohl auch die bisherige Gestaltung der Webseite/Werbung lassen muss, aber prinzipiell nicht komplett auf Boni verzichten müsste.