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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das fällt unter SAT-Anschluss. Der verlangt ja auch in aller Regel keine Gebühren.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ein TV-Kabelnetz ist es erst dann wenn das Netz die Grundstücksgrenze überschreitet, sprich das / die Kabel einer Empfangsanlage mehrere Grundstücke bzw. Gebäude von verschiedenen Eigentümern versorgt.
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Auch das könnte doch vorkommen, bei grösseren Wohnblocks! Ob es nun darauf ankommt, ob es sich dabei um mehere egentümer handeln muss, weiss ich nicht!

    Ist das irgendwo schon definiert?


    Antennengeimeinschaften, die ein ganzes Dorf versorgen fallen dann auch unter SAT-Anschluss?
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Gibts sowas überhaupt? Mir wäre sowas völlig neu...
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Frag mal die Verwertungsgesellschaften, ab wann sie von Dir Geld wollen, wenn Du eine Sat-Anlage für mehrere Parteien betreibst. Dann bist Du nämlich (für die) ein KNB. ;)
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Im RStV ist die Rede von Plattformen §52, wo dortige Regeungen eine Ausnahme finden bei "drahtgebundenen Plattformen mit in der Regel weniger als 10 000 angeschlossenen Wohneinheiten oder drahtlosen Plattformen mit in der Regel weniger als 20 000 Nutzern."

    Demzufolge gehe ich davon aus, dass Anlagen unterhalb jener Größe, aus sämtlichen Betrachtungen, hier eben als KNB geltend, heraus fallen.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Natürlich gibt es sowas. Speziell in der Zone, ähm ex DDR.

    P.S.: Frage mal hiesigen user KTP, der kennt sich da bestens aus mit solchen "Verbreitern/Weiterleitern - wie auch immer man sie nennt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. November 2013
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Sobald das Kabel das Grundstück eines Besitzers verlässt und das Grundstück eines anderen Grundstück-Besitzers oder öffentlichen Grund überquert bzw. durchquert handelt es sich um ein Kabelnetz.

    Das ist dann ein lokales Kabelnetz. Ein Kabelnetz kann sich durchaus im Besitz einer Nutzergemeinschaft befinden, solange es die Gemeindeverwaltung erlaubt ist das möglich.
     
  9. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das ist ja schonmal ein Anhaltspunkt!

    Danke! :winken:
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Gab es früher öfters, v.a. in ländlichen Gegenden, vor der Zeit mit den tausend TV-Füllsendern in Deutschland, u. vor TV-Satempfang.
    Da wurde eine oder mehrere größere Antennenanlagen an Standorten mit gutem TV-Empfang aufgebaut und eine ganze Reihe an Haushalten versorgt.
    Als dann die Versorgung durch TV-Füllsender besser wurde kamen die Gemeinschaftsantennenempfangsanlagen aus der Mode.
    Und Verwertungsgesellschaften hat sowas früher nicht gejuckt.