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LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berliner, 22. November 2013.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das Landgericht München hat per einstweiliger Verfügung Sky irreführende Werbung untersagt. Speziell gings um das Fußballangebot von September, wo man Sky Bundesliga für "29,90 Euro statt 34,90 Euro" buchen konnte. Verschwiegen hat Sky, dass dort gemäß der neuen Rabattstrategie u.a. kein SkyGo drin war. Die VBZ wollte sich erst mit Sky gütlich einigen, dass die auf die inhaltlichen Einschränkungen hinweisen, aber Sky zog sich auf "leck A*rsch" zurück und so musste also wieder das LG München entscheiden...und zwar gegen Sky.

    Tenor....wenn Sky bei einem Rabattpreis den Originalpreis als Grundlage nimmt , muss im Rabattpaket derselbe Inhalt sein wie im beworbenen Originalpreis-Paket.

    Verbraucherzentrale Bayern : Gericht untersagt irreführende Werbung mit "Statt-Preis"

    Das würde ja bspw. auch für das aktuelle Rabattangebot auf Sky.de gelten. Auch hier arbeitet Sky mit der Kunst des Weglassens. SkyGo und die Feeds werden nicht erwähnt und der Neukunde muss daraus die logische Schlussfolgerung ziehen, dass damit beides nicht dabei ist. Aber genau das hat ja das LG München für unzulässig erklärt, da Sky auch hier den Vollpreis und damit den ungekürzten Inhalt gegenüberstellt. Sky müsste also im Werbebanner auch fett erwähnen, dass SkyGo und die Feeds 3-11 nicht dabei sind.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Das Urteil dürfte aber Rückholern nicht viel bringen, da Sky bisher Bestandskunden solche Angebote erst garnicht zugänglich gemacht hatte. Für Neukunden, die im September einen Vertrag abgeschlossen haben, könnte es tatsächlich dazu führen, das Sky die fehlenden Inhalte zugänglich machen muss.
     
  3. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Gilt nicht mehr für die aktuellen Angebote auf der Homepage, da Sky inzwichen den Vergleich zum "Vollpreis" weglässt. Es wird nur der "Angebotspreis" genannt. Und damit die Auflagen des Gerichts erfüllt. Klar wird weiterhin bei unwissenden Neukunden der Eindruck erweckt, dass es ein Vollpaket ist, da der Anschlusspreis genannt ist. Das Gericht hat aber lediglich die Vorgenhsweise: Alten Preis durchstreichen - neuen Preis nennen, abgebügelt. Und für Rabattkunden gabs das aus meiner Erinnernung so auch vorher nicht. Sky trickst also aus meiner Sicht weiterhin, aber berücksichtigt die Vorgaben des LG München.
     
  4. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Naja, auf meiner Rabatt-Auftragsbestätigung ist zunächst der Standardpreis ohne Vergünstigungen von 66,90€ aufgezählt. Dann die Gutschriften von 22 und 10€/Monat.

    Der Witz ist: Die 66,90€ stimmen so nicht, denn da gibt es mehr Kanäle für, als Sky in der AB für die Rabattkunden aufzählt.

    Passt also 100%ig.

    Direkte Auswirkung gibt es aber nicht, es ist ja nur eine EV gegen die Werbung, nicht mehr und nicht weniger.
     
  5. Tip

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Sehe ich ganz anders.
    Hintergrund ist, dass es um die "Werbeaussage" geht.
    Und die Werbeaussage bei Rückholern war eindeutig zum Zeitpunkt meiner Verlängerung (Juli), dass ich die gleichen Inhalte weiterhin erhalte. Also Buli + HD, Sport + HD.
    Wo ist also der Unterschied, wenn die Leistung gegenüber dem Vergleich gekürzt wird?
     
  6. riko42

    riko42 Senior Member

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Sky gibt ja einen Rabatt auf das Standardangebot. Erkennt man, wie du schon geschrieben hast, an der AB. Sky erhofft sich natürlich dadurch, dass jemand nicht kündigt und danach dann Vollpreis zahlen muss. Sehe es auch ehr so, dass es fast das selbe Problem für Sky darstellt. Ich persönlich werde aufjedenfall mal beschwerde bei meiner Verbraucherzentrale einreichen. Wenn es genug beschwerden gibt, ist wohl auch die Chance größer dass sich da von Seiten der VZ bzw. Sky etwas tut.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Es ist schon wieder ein Armuts-Zeugnis für Sky (als selbsternannter Premium-Anbieter), das wieder Gerichte solcher Drückerkolonnen-Vertriebspolitik Einhalt gebieteten müssen.
    Zwar immer nur in kleinen Teilen und ohne wirkliche Sinneswandlung (=transparente Preisstrukturen und Inhalte) bei Sky, aber immerhin.
     
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Wenn man es genau nimmt, ist die Angebotsstruktur doch schon seit Wochen eine einziges Armutszeugnis.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Seit Juli. Denn mit der Einführung der neuen Rabattregelungen, ist das Preis-/Inhaltechaos nur noch größer geworden. Denn nun gibts ja 3 Abonnentenklassen bei Sky und nicht wie bisher 2.
     
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    genau genommen gibt es sogar mindestens vier.

    1. Gruppe Vollzahler SAT, die wirklich alles sehen.

    2. Gruppe Vollzahler Kabel, die nur die Hälfte bekommen

    3. Gruppe Rabbattkunden, die aus Kulanz die Feeds bekammen

    4. Gruppe Rabbattkunden, die die Feeds nicht bekammen.