1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Oktober 2013.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Anzeige
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Ja, das wissen wir ja mittlerweile alle, dass alles für dich keinen Sinn ergibt, außer deine eigenen Meinung ;)

    Hätte, hätte, Fahrradkette.

    Es spielt keine Rolle, ob du ansonsten ne Zweitkarte oder ein reguläre Abo genommen oder einfach nur deine Karte umgsteckt hättest. Ausschlaggebend ist einzig und alleine die Tatsache, dass du deine Receiver manipuliert und tatsächlich die Keys geshared hast. Das ist im Falle der Überführung die einzig nachprüfbare Handlung.

    Ist halt so. :)

    Mir persönlich isses völlig latte, ob jemand in seiner Wohnung CS betreibt, um die Karte nicht zwischen Schlafzimmer und Wohnzimmer hin- und hertragen zu müssen. Der Spaß hört da auf, wo Abos mittels CS unter mehreren Haushalten geteilt wird.

    Das ändert aber nichts an rechtlichen Würdigung, da sollte jedem klar sein, was er da macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2013
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Du glaubst das, das macht einen Unterschied.

    Guckst du Sky auf deiner Dreambox oder steht da noch ein zertifizierter Receiver daneben?
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Einverstanden. Das akzeptiere ich auch und habe ich auch mehrfach geschrieben.
    Die AGB sind aber kein Gesetz, oder?
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Welches Gesetz breche ich in der von mir geschrieben Verfahrensweise?
     
  5. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Oha...

    Ich zitiere:

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ich verschaffe weder mir noch einem Dritten einen Vermögensvorteil. Ich habe das Abo bezahlt und nutze die Karte nur ein einziges Mal. Ich beschädige durch diese bezahlte Nutzung nicht das Vermögen eines anderen.

    Ist also nicht zutreffend.

    Ich zitiere weiterhin:

    Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.


    Wer sagt, dass das in meinem Haushalt zutrifft und ich den Zugangsschutz in der von mir beschriebenen Weise außer Kraft setze?

    Ich zitiere weiterhin:

    Verboten sind
    1. die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
    2. der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
    3. die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
    Ich nutze das System nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken. Also ist das auch im Sinne des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes nicht verboten.

    Ich zitiere weiterhin:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder verbreitet.


    1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
    2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


    Es handelt sich nicht um eine Umgehungsvorrichtung, sondern um einen Key, der an ein anderes Gerät weitergeleitet wird. Ich benötige weiterhin die aktive und bezahlte Karte. Ohne sie ist ein Zugriff auch weiterhin nicht möglich. Ist also auch nicht zutreffend.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Das ist dann auch eine Verbreitung. Ggf. sogar zu gewerbsmäßigen Zwecken.

    Dass das illegal ist, stelle ich gar nicht in Frage. In meinem Haushalt sehe ich das anders.
     
  7. Sophist

    Sophist Junior Member

    Registriert seit:
    21. März 2013
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Man muss juristisch unterscheiden zwischen dem reinen Wortlaut und dem, was der Gesetzgeber damit meint bzw. wie es ausgelegt wird. Homesharing zwischen Wohn- und Schlafzimmer anstatt die Karte durch die Gegend zu schleppen wird kein Richter jemals bei einem regulären Kunden als Erschleichen einer Leistung verurteilen!
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing


    Das sehe ich ebenfalls so.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Nö, vor dem Gesetz sind alle gleich.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing


    Natürlich handelt es sich bei einem Emu wie Cccam und ähnliche um Umgehungsvorrichtungen. Um was denn sonst?

    Ne aktive und bezahlte Karte brauchen auch die Payserverbetreiber. Sogar mehrerer je nach Größe. Und die setzen auch nichts anderes als die bekannten Emus auf ihren Server ein, um die Codes weiterzuleiten. Was du daheim machst, ist nichts anderes, als die Payserverbetreiber mit ihren Servern machen. Codes mittels Emu auslesen und in dein Netzwerk einspeisen, damit deinen anderer Receiver diese Codes mittels Emu das Programm entschlüsseln kann. Das unterscheidet sich technisch gesehen nicht eine Jota. Einzig das Ziel unterscheidet sich. Statt www.irgendwas, steht da 192.168.irgendwas

    Und das fällt nun mal unter Computerbetrug.

    Die persönliche Ansicht spielt da keine Rolle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2013