1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Fragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Pietro Fresa, 8. Oktober 2013.

  1. Pietro Fresa

    Pietro Fresa Talk-König

    Registriert seit:
    11. März 2003
    Beiträge:
    6.010
    Zustimmungen:
    1.073
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Fernseher
    Sat-Receiver
    Anzeige
    Ich möchte mal eure Meinung wissen:

    Angenommen, ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber kostenlos auf Leihbasis einen Computer mit Software der Firma zur Verfügung gestellt bekommen, um diese Software auch in der „Freizeit“ zu testen. Die Firma wird nun verkauft.
    Das Leih-PC wird mir nun vom ehemaligen Arbeitgeber zu Kauf angeboten.
    Ich nehme das Angebot war und kaufe den PC der Firma ab. Der Kauf des PC ist an keinerlei Bedingungen geknüpft.

    Ich möchte nun den PC wie ich ihn übernommen habe wieder verkaufen. Ich biete nun in einigen Foren den PC zum Kauf an.

    Darauf hin erhalte ich von der neuen Firma (welche die alte Firma übernommen hat) ein Schreiben, das ich den PC mit der darauf installierten Software so nicht verkaufen darf. Wenn ich es trotzdem tue wäre dies Betrug gegenüber den Lizenzgebern der Software.

    Wie nun verfahren?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2013
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Den Rechner ohne Software verkaufen.

    So wie sich mir das darstellt, ist dir die Software zur Nutzung im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses überlassen worden. Gekauft hast du nur die Hardware, nicht aber die Software-Lizenzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2013
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Also vom Verkauf des PC mit Software würde ich dringend abraten, da du keine Lizenzen dafür hast. Ergo wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Software vor dem Verkauf komplett zu löschen, ansonsten machst du dich tatsächlich rechtlich angreifbar.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.834
    Zustimmungen:
    13.171
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Wenn der PC verkauft wurde so wie er ist, ohne Sondervereinbarungen, gehört auch die Software zum PC. Und das Recht des neuen Besitzers des PC diese mit zu verkaufen.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Das ist eine Streitfrage. Wenn es sich um "Standardsoftware" handelt, wie MS-Office, Spiele, ..., dann sahen Gerichte in der Vergangenheit diese auch als Produkt, bei dem der Hersteller nach dem Inverkehrbringen die weitere Verfügungsgewalt verliert. Trotz EULA usw. Hier könnte man die Ansicht vertreten, daß der Kauf auch die installierte Software beinhaltet. Schwierig wird evtl. der Nachweis des Kunden, daß sie beim Kauf auf dem Rechner vorhanden war und nicht nachträglich Raubkopien installiert wurden.
    Bei lizenzierter Unternehmenssoftware sieht das dann schon wieder anders aus.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Wenn im Kaufvertrag nur die Hardware aufgeführt ist, dann umfasst der Kauf auch nur die Hardware.

    "Zum PC" gehört allenfalls das Betriebssystem.
     
  7. Pietro Fresa

    Pietro Fresa Talk-König

    Registriert seit:
    11. März 2003
    Beiträge:
    6.010
    Zustimmungen:
    1.073
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Fernseher
    Sat-Receiver
    Es wurden keinerlei Sondervereinbarungen getroffen. Dem Verkäufer muß eigentlich klar gewesen sein, wenn er den PC "so wie er ist" verkauft, alle möglichen Lizenzen/Softwareprodukte drauf sind.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Fragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Um es kurz zu machen: Hast du einen Kaufvertrag über die Lizenzen bzw. Softwareprodukte oder kannst du anderweitig beweisen, dass dir die Software übereignet wurde?

    Damit steht und fällt alles.

    So lange du nicht beweisen kannst, dass du der Eigentümer der Software(-lizenzen) bist, kannst du sie selbstverständlich auch nicht weiter veräußern.

    Um was für Software handelt es sich überhaupt? Und wo ist das Problem, den Rechner einfach in den Auslieferungszustand zu versetzen und so zu verkloppen? Oder ist da 'ne 3000-Euro-Software drauf, die du verhökern wolltest?
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.834
    Zustimmungen:
    13.171
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Mmh..
    Meinen ersten PC habe ich nicht zusammengebaut sondern gekauft, war 1998 bei Saturn. Rechnung habe ich noch; enthalten war der PC, Monitor und eine Unmenge an Software.

    Rechner und Monitor ist auf der Rechnung aufgeführt, die Software hingegen nicht, die lag mit den Datenträger in der OEM Version oder abgespeckten Version bei.

    Edit:
    OK, dann ist das hier ein anderer Fall.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: ragen zum Verkauf eines PC mit installierter Software

    Es zählt letztlich das, wie das Gerät in den Verkehr gebracht wird. In der Regel ist der Lieferumfang in der Beschreibung, auf der Verpackung oder sonstwo aufgeführt. Damit kannst du beweisen, dass du das mit gekauft hast.

    Es geht doch letztlich nur um die Beweisbarkeit, wenn dir jemand eine Frikadelle ans Knie nageln will. Einfache Kaufverträge bedürfen nicht der Schriftform. Man tut es jedoch trotzdem, damit beide Parteien etwas in der Hand haben.

    Auf deiner Rechnung wird drauf stehen: "Komplett-PC Hersteller Sowieso, Artikelnummer 4711, Preis 2000 Geld"

    Damit ist klar gesagt, dass du diesen Komplett-PC, so wie er in den Handel gebracht wurde, erworben hast. Und in den Handel gebracht wurde er mit besagtem Software-Paket.

    Anders wäre es, wenn sie dir was oben drauf gepackt hätten. Da würde dann ggf. die Originalverpackung des Software-Pakets beweisen, dass du Eigentümer bist.