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Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von onzlaught, 8. Oktober 2013.

  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Hallo,
    in der UE Technik und dem Antennenbau dachte ich man braucht einen
    Meister- bzw. (Alt-)Gesellenbrief um arbeiten zu dürfen.
    Sprich einen Fernseher zu reparieren oder eine Sat Anlage bauen.

    Nun war ich der Meinung das sowas natürlich auch für KFZ Technik gelten
    sollte oder darf jeder Ungelernte an den Bremsen seines
    Wagens schrauben?

    Wo & wie zieht sich da die Grenze?

    Ist dort ein Unterschied zwischen
    "eine Werkstatt haben" und "eigene Bremse reparieren" ?

    Das die Thematik flächendeckend ignoriert wird ist klar,
    aber wie siehts denn nu rechtlich aus?
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Um ein Auto zu reparieren, musst du definitiv keinen Meister haben. Willst du allerdings eine eigene Werkstatt aufmachen, brauchst du den dafür zwingend. Allerdings kann hier auch ein Meister angestellt werden, man muss ihn nicht selber haben.
     
  3. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Ich würde mal bei der zuständigen Handwerkskammer oder der örtlichen Kreishandwerkerschaft bezüglich Meisterzwang nachfragen. Bei meinem Gewerk Raumausstatter wurde bei der letzten Novellieung des Handwerksordnung der Meisterzwang fürs Selbständigmachen aufgehoben. Will man ausbilden, ist der Meistertitel zwingend nötig. Wie das jetzt mit dem Kfz-Mechaniker bzw. Mechatroniker ist, da bin ich jetzt überfragt.
    Mahlzeit
    Reinhold
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?


    Das steht in der Handwerksordnung (Auflistung in Anlage A)

    Eine Kfz-Werkstatt darf nur derjenige betreiben, der selbst den Meisterbrief hat bzw. einen Meister eingestellt hat. Ansonsten darf diese Werstatt nicht an sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen etc. rumwerkeln. Das wird von der Handwerkskammer überwacht. Ein Verstoß dagegen führt zur Zwangsschließung des Betriebs. Auch übernimmt im Schadensfall die (betriebliche) Haftpflichtversicherung nicht die Kosten, d. h. der Betreiber einer solchen Werkstatt steht im Zweifelsfall ohen Versicherungsschutz da, wenn er Mist egebaut hat. Und damit auch der Kunde.

    An seienem eigenen Auto darf prinzipiell jeder rumwerkeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2013
  5. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Jetzt fällts mir wieder ein. Gefahrengeneigte Berufe nennt sich das. Bei uns Raumausstattern wurde keine Gefahrenneigung festgestellt, also wurde der Meisterzwang für Eröffnung eines Betriebs aufgehoben.
    Gruß
    Reinhold
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Geht es darum, ob ein Ungelernter an seinem Auto herumschrauben oder ob ein Ungelernter einen Betrieb eröffnen und dies gewerblich tun darf?
     
  7. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    So sieht's aus. Bei sich selber kann jeder machen was er will. Dafür muss auch jeder selbst Verantwortung übernehmen. ;)
    Tut man etwas für Andere, also gewerblich, dann ist das in Deutschland streng geregelt.

    Handwerkliche Tätigkeiten sind in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke aufgeteilt.
    Für zulassungspflichtige Gewerke ist ein Meister oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, sonst ist keine Ausübung möglich.
    Für Reparaturen an Unterhaltungselektronik oder Autoreparaturen ist ein Meister erforderlich. Lustigerweise sogar auch für Friseure.

    Eine Liste aller Gewerke gibt es hier: zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke
    Allgemeine Informationen: Handwerksordnung
    Infos für Firmengründer: gruendung-bw.de - Basiswissen Unternehmensgründung
     
  8. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Das ist ja der große Beschiss. Um den Betrieb meines Vaters übernehmen zu können, musste ich Anfang der 90er meinen Meister machen, egal, ob ich ausbilden wollte oder nicht. Hat mich damals runde 20000 DM gekostet. Zum Glück gab mir das Arbeitsamt einen zinslosen Kredit, den ich Paar Jahre später wieder zurückzahlen musste. Gott sei dank boomte es ein bisschen in den 90ern, sodass es mir nicht schwer fiel, die Raten zahlen zu können. Es blieb sogar noch etwas übrig, dass ich mir auch noch eiN Auto auf Kredit kaufen konnte. Dann kam die Novellierung der Handwerksordnung (Danke, Herr Riester) und Jeder, der halbwegs nachweisen konnte, dass er in dem Gewerk firm ist, kann seitdem einen Betrieb mit der Bezeichnung Raumausstattung/Raumausstatter eröffnen. Gibt hier im Ort 2, die sich Raumausstattung nennen, einer ist Dipl-Bau-Ing. und der andere bietet Entrümpelungen/Haushaltsauflösungen und Schuhreparatutren an. Hat das noch was mit dem Beruf zu tun, den ich Ende der 70er erlernt habe? Nee, net wirklich. Irgendwann kam mal wer in den Laden und wollte seine Schuhe repariert haben. Ich sagte, dass ich Raumausstatter bin und KEIN Schuster. Auf die Frage, ob es wen gäbe, der sowas hier im Ort machen würfe, stellte ich mich dumm und sagte NEIN.
    Gruß
    Reinhold
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Das krasse dabei ist, dass es ja auch noch gewaltige Unterschiede bei den Kosten für den "Meister" gibt. Den Gärtnermeister bekommt man fast für lau.
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Meister-/Gesellenbrief nötig bei KFZ Arbeiten?

    Beides interessiert mich.

    Also der Unwissende darf vor sich hinfummeln,
    der Kundige muß die Pfoten davon lassen.

    Jeder Fleischereifachverkäufer darf also
    An seinem Wagen die Bremsen selber machen
    und dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2013