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Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2013.

  1. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Das ist hanebüchener Unsinn. Die Rundfunkstaatsverträge sind im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer ausgearbeitet und von ihr verabschiedet worden. Anschließend sind sie von den Landesparlamenten ratifiziert und damit als Landesgesetze angenommen worden. Die Rundfunkanstalten sind keine Partner dieser Verträge, sondern ihr Gegenstand.
     
  2. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Lieber Skykunde

    Mein Bruder war auch ein GEZ Verweigerer und Skykunde. Als im Juli der Gerichtsvollzieher der Stadt kam , hat er den Sky Receiver sofort mitgenommen und dies bei Sky gemeldet damit er keine Zweitkarte bekommt. Zahlen musste er seine Skygebühren übrigens trotzdem.

    Als er immer noch nicht zahlen wollte wurde Erzwingunshaft oder wie das heute heißt angeordnet. Was denkst du wie schnell Brüderchen bezahlt hat.
     
  3. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Wambologe, das Bundesverfassungsgericht ist befangen, was den Rundfunk betrifft (Paul Kirchhof und sein Bruder). Dass die das in ihrem Clan so als Gefälligkeit passend auslegen ist ja klar.

    Und wenn das GG für eine Rundfunkfreiheit geändert werden müsste, dann ist das sogar sehr leicht. Immerhin hat man schon oft genug am GG rumgepfuscht. Ansonsten brauchen wir eine Super-Grundgesetz^^ oder es muss eine alternativlose Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit es eine Freiheit gibt, dem Rundfunk ohne Zahlungspflicht zu entkommen.

    Ich meine aber, dass diese Rundfunkfreiheit bereits besteht. Der Staatsvertrag ist ein Vertrag.

    Redheat21, Erzwingungshaft kann man anordnen, wenn er die Eidesstattliche Versicherung nicht abgeben will. Da hat dein Bruder sich wohl einschüchtern lassen.

    Manfred Z, der RBStV ist demnach als Landesesetz durchgewunken worden. Nur gibt es leider noch das Grundgesetz, das so ein Konstrukt gar nicht zulässt. Es gibt ja noch die Ungleichbehandlung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Ähnliches berichtete mir mein Gartenhelfer über einen seiner Kollegen.
    (im Hauptberuf sind es Facharbeiter)

    Als der Gerichtsvollzieher den teuren Samsung-Flachmann pfänden wollte,
    wars vorbei mit der Verweigerung und es wurde brav gezahlt.:)
    Plus Vollziehungskosten - versteht sich.

    Die meisten ähnlich wie hier der Schlaumeier @Skykunde rumpalavernden
    und uns was vom Pferd erzählenden Mitglieder,
    müssen den Gerichtsvollzieher allerdings nicht fürchten:

    Die sind als Sozialfall schlicht nicht zahlungspflichtig oder befinden in Privatinsolvenz.....:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  5. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Volterra, Privatinsolvenz meinst du sicherlich. Der Gartenhelfer hat wohl übersehen, dass ein Gerichtsvollzieher niemals wiederkehrenden Forderungen hinterher rennen wird. Ratenkredite hingegen sind zwar auch wiederkehrend, aber endlich. Das ist beim Rundfunkbeitrag nicht der Fall.
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Texte lesen und vor allen Dingen auch den Inhalt begreifen,
    das ist wohl eher nicht bei Dir gegeben.

    Aber palavere via Anrufbeantworter aus Absurdistan ruhig weiter
    und erzähl uns was vom Pferd.:LOL:
    Dein Odysseus....

    Aber damit sorgst Du für meine Erheiterung und
    für die Erheiterung vieler User....

    Mein aufrichtiges Mitleid hast Du Dir verdient.
    Janz ääährlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  7. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag


    Man muß nicht das Grundgesetz ändern da im Grundgesetz mit keinem Wort die ÖR erwähnt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat das rein interpretiert und kann das jederzeit wieder anders interpretieren wenn sie es wollen/ sich die Zeiten ändern.
    Aus gutem Grund steht nichts von den ÖR im Grundgesetz genauso wenig wie eine Zwangsfinanzierung derselben.
     
  8. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Da stand um 20:03 noch was von Privatsolvenz ohne in.
     
  9. Satikus

    Satikus Guest

    Wird Zeit das den ÖR endlich der Strom abgestellt wird für den ***** den die senden! Von mir gab es und gibt es keinen Cent!

    Radio höre ich nur SiriusXM schaue nur Sky, Watchever und aufn Ipad CBS, NBC, FOX und ABC aus den USA.

    Jimmy Kimmel und Letterman mag ich gern schauen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Oktober 2013
  10. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Ich bezog mich auf die Urteile, die das Vorhandensein und die grundsätzliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zementierten. Fünf Rundfunkurteile wurden gesprochen bevor Paul Kirchhof ans Bundesverfassungsgericht kam. Er war Teil des zweiten Senats, die Rundfunkurteile zu seiner Zeit stammten vom ersten Senat - mit Ausnahme der Entscheidung zur EG-Fernsehrichtlinie.

    An der Bestands- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat wohl kein Kirchhof mitgepfuscht. Die Urteile in der Ära-Ferdinand, die sich mit der Zahlungsverpflichtung eines einzelnen beschäftigen, kannst du gerne kritisieren. Ich halte aber auch die nicht verwunderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat vor den Kirchhofs schon wesentliche Entscheidungen getroffen, u.a. dass er "Sache der Allgemeinheit" ist. Letztlich ist es nicht verwunderlich, wenn das Bundesverfassungsgericht, auch unter den Kirchhoffs, eine Finanzierung durch die Allgemeinheit billigt. Dadurch wird die (ohne die Kirchhoffs) formulierte Finanzierungsgarantie.

    Dass ich die Änderung des Grundgesetzes bezüglich der Finanzierungsgarantie für schwer halte, liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht viel aus Artikel 5 ableitet. Was willst du ändern. Einen zusätzlichen Absatz einfügen "Diese Rechte gelten nur, solange kein Dritter sich nicht an der Finanzierung beteiligen will."?

    Interessant find ich da eher die Diskussion, ob der Rundfunkbeitrag nicht eher eine Steuer ist, die die Länder mangels Kompetenz nicht einführen kann (zahlreiche Meinungen hierzu: Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist? | refrago)