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Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. September 2013.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Weil dies UM nur macht, wenn die hinfälligen und grundlegend falschen "Einspeisegebühren" bezahlt werden, für eine Leistung die keine ist.

    Dass ein Kabelbetreiber einen Sender nur mit Einspeisevertrag einspeisen darf, ist ebenfalls falsch. KDG speist seit Jahren in Bayern den ORF ein - zwischen ORF und KDG besteht kein Vertragsverhältnis !
    Dass die Privaten derzeit Einspeisegebühren zahlen und die ÖR nicht, ist vor allem die Schuld der Privaten. Da sie sich mangels terrestrischer Verbreitung von den Kabelbetreibern voll abhängig gemacht haben, zahlen sie lieber die Einspeisung, auch wenn das prinzipiell falsch ist, weil sie die Reichweite brauchen.
    Im Gegensatz nehmen sie diese Kosten einfach hin, während die ÖR aus Prinzip (und wie die Gerichte bereits entschieden haben -richtigerweise-) diese Zahlungen ablehnen.

    Was die ARD angeht: man hat nie gesagt, dass man kein Interesse an der analogen Kabelweitersendung einzelner Sender hat, es ging immer um Unterstützung der Einstellung der GESAMTEN analogen Kabeleinspeisung. Daran sind die Kabler nicht interessiert. Man will doppelt Kohle verdienen damit.

    Und UM wird niemals die Hauptsender der ÖR abschalten, das wäre nun wirklich bei den Kunden nicht durchsetzbar. Im Grunde braucht es daher kein Must Carry - die Kunden würden das dann erledigen.
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Der Kauf eines guten Digitalreceivers ist bei fehlendem DVB-C Tuner im TV eine gute Geldanlage.
    Alternativ mal in der Bucht danach schauen wenn das Geld knapp ist.
    Da KD ja auch von der Grundverschlüsselung abgeht würde das Sinn machen.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Also ich frage mich gar nicht wer da Recht hat.
    Die ö.r. Sender wollen keinen Vertrag über die Einspeisung bei den KNB mehr.
    Sie wollen ja nicht einmal darüber verhandeln.

    Noch dazu ist hinlänglich bekannt das die ö.r. Sender keinerlei Interesse mehr an an einer analogen Verbreitung haben.

    Also für mich liegt der Fall eindeutig.
    Der NDR möchte nur gerne den schwarzen Peter an die KNB geben.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    ... es geht hier um die analoge Kabelverbreitung in NRW von NDR-Fernsehen im Kabelnetz von Unitymedia. Dabei gelten die Bestimmungen des Landesmediengesetz NRW, dessen Einhaltung von der LfM-NRW überwacht wird. Nach Ansicht der LfM-NRW ist eine Kabelweiterverbreitung nur dann erlaubt, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zwischen Sender und Kabelnetzbetreiber gibt, dem sog. Einspeiseevertrag. Ein Einspeisevertrag bedingt nicht zwangsläufig die Zahlung von Einspeiseentgelte.

    Was wie außerhalb NRW in den Landesmediengesetzen der anderen Bundesländer geregelt wird, spielt hier überhaupt keine Rolle. Die grobe Richtung gibt der Rundfunkstaatsvertrag vor, der von den Landesmedienanstalten und den ÖR-Sender ausgehandelt wird. Die Details werden in den Mediengesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Diese Gestze werden von den Landesparlamenten verabschiedet.
    In NRW hat z.B. jeder Sender, der DVB-T-Übertragungskapazitäten von der
    LfM-NRW erhält, automatisch einen Must Carry Status bei der analogen Kabelweiterverbreitung. Das ist afaik in keinem anderen Bundesland der Fall.

    Gerichtsentscheide bzgl. Einspeiseentgelte gibt es im Fall von UMKBW bislang nicht. Was die Gerichte in Sachen KDG entschieden haben, spielt hier keine Rolle. Davon mal abgesehen hat, zumindest was den Fall KDG vs. WDR angeht, die KDG unter bestimmten Umständen durchaus die Möglichkeit auf Zahlung von Einspeiseentgelte zu zahlen. Das Gericht sah allerdings die Voraussetzung dafür nicht erfüllt.
    Der KDG wurde in der Begründung auch vorgehalten, dass sie doch die eingespeisten HD-Sender der ÖR doch auch kostnelos eingespeist werden.
    Bei Unitymedia Kabel BW ist das nicht der Fall, denn die haben die KCC-Multiplexe von Anfang an eingespeist, sodass zumindest für Das Erste HD und ZDF HD keine zusätzlichen Übertragungskapazitäten erforderlich waren.
    Bei der KDG hatte sich die Backbone-Anbindung, die eigentlich Ende 2008 erledigt gewesen sein sollte, deutlich verzögert, sodass mit dem Start des Regelbetriebes von Das Erste HD und ZDF HD die Weiterverbreitung der KCC-Multiplexe noch nicht möglich war. Als "Notlösung" stellte die KDG, nicht ganz freiwillig, zusätzliche Kapazitäten für diese HD-Sender zur Verfügung.
    Bei Unitymedia folgte die Einspeisung von arte HD zu einem späteren Zeitpunkt und lief mit der Ausweitung der Sendezeit im analogen Kabel auf 24 Stunden und einer deutlich niedrigender Programmplatznummer einher.
    Die Klagen der KDG wurden primär abgewiesen, weil die KDG Verträge mit dem Distributor der ARD-Programme vereinbart hatte und nicht mit den einzelnen Sender. Die KDG hätte gegen den Distributor und nicht gegen die einzelnen Landesrundfunkanstalten klagen müsse.

    Zwar sieht auch UMKBW die Kündigung der Einspeiseverträe als unwirksam an, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die Formulierung der Klage absolut identisch mit der der KDG sind. Auch müssen die Einspeiseeverträge zwischen KDG und ÖR nicht zwangsläufig identisch mit denen zwischen UM und ÖR bzw. KBW und ÖR sein.

    Die Einspeisekosten werden zwar von 2 Seiten kassiert, aber nicht doppelt. Diese Kosten werden zum Teil auf die Sender und zum Teil auf die Kunden verteilt. Doppelt kassieren würde bedeuten, dass sowohl Sender als auch Kunden jeweils die vollen Kosten tragen müssten.
    Kleine Kabelnetzbetreiber sind mangels ausreichender Marktmacht nicht in der Situation Forderungen stellen zu können. Daher müssen diese die Verbeitungskosten im vollen Umfang auf ihre Kunden umwälzen. Von Shoppingsendern gibt es wenigstens eine Umsatzbeteiligung und seitens Sky Investitionzuschüsse für die Einspeisung zusätzlicher Sky-Sender.

    Und btw: das Landesmediengesetz sieht Must Carry Regelungen nur dann vor, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht für alle nachfragenden Sender ausreichen. Sobald das Angebot analoger Übertragungskapazitäten größer ist, als die Nachfrage, wird sich das mit dem Must Carry von selbst erledigen.
    Auch sieht das Landesmediengesetz NRW vor, dass die Kabelnetzbetreiber analoge Kapazitäten nur nach Genehmigung der LfM-NRW in digitale Übertragungskapazitäten umwidmen. Für diesen Verwaltungsakt kassiert die LfM-NRW ordentlich Gebühren.
    Hätte Unitymedia die analogen Übertragungskapazitäten digitalisieren wollen, hätten sie einen entsprechenden Antrag bei der LfM-NRW stellen müssen. Die LfM-NRW hätte dann beim NDR nachgefragt, ob er mit der analogen Abschaltung in NRW einverstanden ist. Wie hätte der NDR wohl darauf reagiert ?
    Wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob Unitymedia nicht vor hat, einen analogen Kanal zu digitalisieren und daher ein anders analoges Programm einzuspeisen, dessen Veranstalter eher dazu bereit ist, auf die analoge Einspeisung zu verzichten ?
    Wer weiss, vielleicht dient die analoge Einspeisung von Pro7MAXX für ProSiebenSat.1 als Reservierung zusätzlicher Kapazitäten für kommende digitale Programme der Sendergruppe ...
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Was völlig normal und richtig ist, da es sich um eine Dienstleistungfür die Kabelkunden und nicht die TV Sender handelt. Der Kabelanschluss ersetzt halt die Antenne, die man sonst selbst aufbauen müsste.

    Was NRW angeht: es stimmt, die gesamte Politik der LfM ist antiquiert. Nicht nur in Sachen Kabel TV auch im Radiobereich. Kaum eine Landesmedienanstalt ist derart behäbig und von gestern. Dafür kann tatsächlich UM und auch der NDR nichts, das ist politisch dort so gewollt.
     
  6. Kabel Digifreak

    Kabel Digifreak Foren-Gott

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    :confused: Wo redet er bitte vom Mehrteilnehmeranschluss?? Und: Digitaler Kabelanschluss mit HD Option bei Mehrnutzervertrag von Unitymedia
    Wovon redest Du also?? Wer bereits einen Kabelanschluss über die Nebenkosten zahlt und warum auch immer keine Hardware von UM besitzt, der fragt bei UM an oder kauft sich seinen TV mit Tuner selber.:winken:
    Außerdem, UM unterscheidet nicht mehr zwischen Analog und Digital. Analog ist gar nicht mehr bestellbar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2013
  7. Klaus K.

    Klaus K. Talk-König

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Na, wenn das so ist, aber schnell wieder rein mit dem analogen NDR! ;)
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Was allerdings meiner Ansicht nach ein Irrtum ist.

    Ein Vertrag kann natürlich gekündigt werden, sonst bräuchte man ja erst gar keinen wenn der eh in alle Ewigkeit gelten würde.
    Außerdem sind Verträge die eine gewisse Laufzeit überschreiten rechtswidrig, so meine ich jedenfalls etwas mal gelesen zu haben.
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen

    Die Antenne wird ersetzt durch DVB-t , das sagt ja schon die Logik da beides terrestrischer Empfang ist!
    Das Kabel ergänzt den terrestrischen Empfang, ebenso wie SAT, von daher wurde die Grundversorgung über den terrestrischen Empfangsweg auch auf Kabel, SAT und vermutlich demnächst auch auf IPTV ausgeweitet.
    Ihrem Grudnversorgungsauftrag im Kabel wollen die ö.r. Sender jedoch nciht mehr nachkommen, obwohl auch diese Zuschauer die Gebühren der ö.r. Sender zu zahlen haben.
    Auf jeden Fall, die LfM ist im digitalen TV Zeitalter noch nicht angekommen.

    Die Einspeisegebühren im Kabel gehören weg, auf SAT soll die Transponderkosten der SAT Zuschauer zahlen und lediglich der DVB-t Empfangsweg sollte die Grudnversorgung der Bürger sicherstellen und dazu auf 100 % Flächendeckung ausgebaut werden.

    Was aus meiner Sichweise aber gar nicht geht ist den einen Anbieter von Sendekapazität fiinanziell zu subventionieren und damit den TV Empfang von einem Teil der Gebührenzahler udn auf der anderen Seite die direkte Konkurrenz vor vollendete Tatsachen zu stellen und die entsprechende Sendekapazität GRATIS einzufordern.

    Die KNB wären allerdings auch gut beraten auf die Kabelgebühren der Kunden zu verzichten und stattdessen Senderpakete anzubieten um die Kunden dazu zu verleiten Pay TV Pakete, wie z.B. die Privaten in HD zu ordern und damit das Geld zu verdienen.
    Damit würde auch shcon einmal ein Argument entfallen welches die ö.r. Sender anführen obwohl es sie rein überhaupt n cihts angeht was und mit wem ihre Gebührenzahler Verträge abschließen.

    In meinen Augen würde es sich für den KNB lohnen bei den Kunden auf die Kabelgebühren zu verzichten, wenn sie sich stattdessen eines der Pay TV Pakete zulegen und diese nur noch von den Kunden zu verlangen die keines der Pay TV Pakete haben wollen.
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Unitymedia verprellt Kunden in Nordrhein-Westfalen


    Das besteht kein Anlaß, es gibt keinen Einspeisevertrag und die ö.r. Sender haben deutlich gemacht das sie keinen mehr haben wollen.:winken:

    Es gibt keinen Zwang das sich Sender einspeisen lassen müssen, siehe KDG Urteile, aber auch keinen Zwang das der KNB Sender einspeisen muß die das nicht wollen.

    Möchte der NDR eingespeist werden liegt es an ihm mit dem KNB einen entsprechenden Einspeisevertrag abzuschließen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2013