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Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 12. September 2013.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Das ist ein richtiges Urteil: Burkini-Urteil: Besser verhüllt schwimmen als gar nicht - SPIEGEL ONLINE

    Woher kommt eigentlich, das diverse Glaubensrichtungen immer wieder meinen, sie könnten eine Sonderstellung in Anspruch nehmen? Das geht ja irgendwie reihum und ist keinesfalls auf den Islam beschränkt.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Alles eine Frage der Perspektive. Nur weil unsere "Glaubensrichtung" eine andere Vorstellung von der Welt hat, heißt es doch noch lange nicht, dass diese die richtige oder bessere sei. Damit erübrigt sich die Frage, was eigentlich eine "Sonderstellung" sei. ;)
     
  3. Ravenouswolf

    Ravenouswolf Junior Member

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Ich habe das gestern in den Nachrichten gesehen.Ich muss ehrlich sagen, richtiges Urteil.Damit sind wir auch wieder beim Thema Integration.Was spricht dagegen, sich so einen Schwimmanzug anzuziehen?
    Man will hier leben, aber sich nicht wenigstens etwas anpassen.Dann sollen sie halt wieder nach Marokko gehen.Verlangt ja keiner, dass sie im Bikini rumlaufen muss.
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Richtiges Urteil. Seinen Glauben zu leben ist ok, aber das befreit eben nicht von sonstigen Pflichten. Der Burkini ist ja keine deutsche Erfindung, sondern wird in arabischen Ländern sehr häufig getragen.

    In ägyptischen Wasserparks sieht man die Teile sehr häufig und als westlich gekleideter Badegast wird man fast neidisch. Die Damen kriegen in diesen Dingern auf den Wasserrutschen nämlich einen höllen Speed drauf! :winken:
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Sagt ja auch niemand aber eine Glaubensrichtung sollte auch kein fernbleiben vom Schwimmunterricht erlauben, der nunmal zum Schulunterricht dazu gehört. Nur bei Gesundheitlichen Einschränkungen z.B. eine Allergie gegen Chlor, sollte das möglich machen.
     
  6. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Falsches Urteil!

    Hier in Deutschland gilt das Grundgesetz, welches die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das Recht auf freie Religionsausübung garantiert.

    Dieses Recht sowie die Gleichberechtigung wird Mädchen muslimischer Eltern genommen, da man sie von Kindesbeinen an in ein religiös-ideologisches Korsett zwingt.

    Mit diesem Urteil wird diese Entrechtung noch untermauert, das verfassungsmäßig zugesicherte Recht auf freie Religionsausübung gerät damit zur Farce.

    Wir leben hier in Deutschland und nicht in Saudi-Arabien. Man sollte es so halten wie in Frankreich und soetwas unter Strafe stellen. Wem es nicht passt, es gibt auch noch die Reisefreiheit.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Ich wollte damit auch nur deinen Begriff der "Sonderstellung" relativieren.

    Was für uns "sonderbar" ist, ist für andere normal und umgekehrt. Daher finde ich dieses Urteil auch absolut richtig, weil es eben den Kompromiss zwischen beiden Ansprüchen darstellt.
     
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Es ging nicht um den Schwimmanzug, sondern darum, daß die Eltern ihrer Tochter nicht erlauben wollten, Jungs ausschließlich in Badehosen zu sehen.
     
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Ich nehme keine Bewertung einer Glaubensrichtung vor, ob sie richtig oder falsch ist. Auf dem Papier sind in Deutschland Staat und Kirche getrennt (auch wenn die Praxis ganz anders aussieht). Da die staatlichen Schulen dem Staat unterstehen, hat sich der Staat dort religionsneutral zu verhalten.
    Das gilt für muslimische Menschen wie für christliche Menschen. Ich finde es bspw. auch ein Unding, daß in Bayern in staatlichen Schulen das Kreuz hängt. Das ist für mich ein Verstoß gegen die Religionsneutralität des Staates.
     
  10. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht

    Du hast aber schon verstanden, daß das weitere Ansinnen der Eltern, ihrer Tochter den Anblick von Jungs in Badehosen zu verbieten, gescheitert ist?