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Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2013.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    :D

    Der muss die Betriebsstättenabgabe auch abführen, wenn er keinen Fernseher in der Kneipe und/oder Wohnung hat.

    Die Anzahl von Empfangsgeräten und deren (Nicht)Nutzung haben keinerlei Einfluss auf die Betriebsstättenabgabe und deren Höhe.

    Es ist völlig schnuppe, ob im Firmenwagen ein Autoradio eingebaut ist, oder nicht.
    Ab dem zweiten Fahrzeug muss eine Abgabe gezahlt werden, 5,99e pro Stück.
    Der "Verkaufsvorteil" ist dann doch sehr gut versteckt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. August 2013
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Wenn der Arbeitgeber im Pausenraum die entsprechenden Geräte aufstellt, dann ist das eine öffentliche Nutzung, natürlich.
    Wenn du meinst.
    Im Unterschied zu dir, habe ich aber auch nicht behauptet, etwas von vielen Firmen zu wissen. Deshalb ist die Formulierung "genauso wenig wie du" einfach nur eine Ablenkung von deinen Behauptungen.
    Was sind denn genug Pressemitteilungen?
    Frag Steuerzahler, ob er seine Steuerlast als gerecht empfindet. Das hilft also nicht weiter. Du hast von der großen Unzufriedenheit gesprochen. Ich sehe sie nicht, aber vielleicht kommt ja noch etwas. Ich bin gespannt.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag


    Ein sehr sinnvoller Vergleich. Da kann ich auch sagen: Ich zahle schon für Strom. Weshalb soll ich dann auch noch das Wasser bezahlen.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Völlig irrelevant. Das eine ist privat, das andere ist öffentlich. Darum geht es.
    Es geht nicht darum, wovon ein einzelner Forenteilnehmer glaubte, dass sich etwas ausgleicht oder nicht. Es geht um unterschiedliche Nutzungsarten.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Wie sollen die bei Rundfunk aussehen?
    Ich kann ihn konsumieren oder auch nicht, das spielt für die Beitragserhebung noch nicht mal eine Rolle.
    Der Beitrag ist völlig nutzungsunabhängig.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Einsicht ist der erste Schritt zu Selbsterkenntnis. :D
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Für dich noch ein letztes Mal zum Mitschreiben:

    1. Private Nutzung
    2. Öffentliche/kommerzielle Nutzung
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Nochmal zum Mitschreiben:

    Die Beitragserhebung erfolgt unabhängig von Nutzung.

    Z.B. 5,99€ ab dem 2. Firmenwagen, auch ohne Autoradio.

    Wo liegt da der Unterschied zwischen der privaten bzw.öffentlichen/kommerziellen Nutzung keines Radios?
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Klar, wenn jemand ein Auto privat mietet, dann nutzt er den ÖR öffentlich. Und der Arbeitnehmer nutzt auf der Arbeit den ÖR kommerziell um sein Einkommen aufzubessern. :D
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Gut erkannt, so sieht es aus. :winken:

    Weil es sich um ein von der Allgemeinheit finanziertes Rundfunksystem handelt. Schließlich zahlt auch jeder Haushalt für die bloße Möglichkeit es zu nutzen, wenngleich keine Geräte zum Empfang bereitgehalten werden.

    Das Unternehmen nutzt den ÖR zur Förderung seines Absatzes und / oder zur Bewerbung von Artikeln, wenn ein Radio oder ein TV in Betrieb ist. Das ist eine kommerzielle Nutzung.