1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Es ging um den Unterschied zwischen privater und öffentlicher Nutzung. Offenbar akzeptierst du nun, dass es einen solchen Unterschied gibt. Danke.
    Hier ging es darum, dass durch ein öffentliches zugänglich gemachtes Radioangebot gleichzeitig mehr Menschen erreicht werden können, als durch ein Exemplar einer Zeitung. Das hast du nun offensichtlich auch eingesehen. Danke.

    Wieso nein?


    Ich habe auch nicht geschrieben, dass sie mitbezahlen müssen. Ich habe dir einen Personenkreis genannt, der eben nicht zahlt (Da gibt es übrigens auch keinerlei Zusammenhang mit Deutschkenntnissen).
    Du siehst also ein, dass auch Menschen in öffentlichen Einrichtungen verkehren, die nicht für die Mediennutzung gezahlt haben. Danke.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Es geht darum, dass derjenige zahlt, der in seinen öffentlichen Einrichtungen entsprechende Medienangebote bereithält.
    Trotzig?

    Ich weiß nicht, wieviele klagen wollen. Weißt du es?
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Autsch. Ich fasse mal 3 Punkte zusammen.

    - Jedes Unternehmen muss für Leistungen zum Zwecke der Verkaufsförderung, wie dies bei Werbung der Fall ist, ein Entgelt an den Dienstleister entrichten, welcher die Dienstleistung erbringt. Der ÖR ist hierbei keine Ausnahme.

    - nahezu jeder Rundfunk- und Fernsehsender refinanziert sich in Teilen (auch ÖR) durch ausgestrahlte Werbung, obgleich Du eine Teilnehmbergebühr bereits an die ÖR abgeführt hast.

    - Die Kosten für die Werbung zahlst du über den Produktpreis, ergo zahlst Du mittelbar auch an die Sendeanstalten, welche Du bereits über die Teilnehmergebühr abonniert hast. Wo ist der Unterschied?

    Alles in allem ändert das nichts daran, dass gewerbliche Empfänger die Sendungen im ÖR zu kommerziellen Zwecken verwenden (können) und für diese Verwendung einen besonderen Beitrag abführen.

    An welcher Stelle hapert es denn?:)
     
  4. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Ja aber der unterschied besteht beim pauschal bezahlten Rundfunk nicht weil schon alle (Öffentlichkeit) dafür bezahlt hat. Deine Beispiele treffen darauf nicht zu.

    Nein es ging darum das man für ein bereits bezahltes Produkt nochmal bezahlen soll nur wiel man sich in einem Betrieb (Cafe) befindet

    Das schreibe ich hier ja schon die ganze Zeit...

    Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen für den Rundfunk zahlen. Da du jetzt mit Touristen kommst zeigt doch das es sonst kleine Ausnahmen gibt. Das Beispiel ist doch unsinnig. Die Touristen können im Heimatland (soweit EU) umsonst ÖR schauen. Sie müssen bei uns ja auch keine Steuern für Straßen oder Polizei bezahlen...
    Das Touristen nicht bezahlen hat doch überhaupt nichts damit zu tun ob Unternehmen Rundfunk bezahlen sollen.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Ich zahle für kein Produkt, über dessen Kauf ich Werbung finanziere, eine Haushaltsabgabe in pauschaler Höhe.
    Werbung ist von daher schon mal raus.

    Sollte die öffentliche Rundfunkaufführung verkaufsfördernd wirken, ist das ein schöner Nebeneffekt.

    Warum sollten Zahler der Haushaltsabgabe nochmal und davon Befreite überhaupt zahlen?

    Letztlich ist das nichts weiter als eine Verschleierung der tatsächlichen Gebühren, welche immer der private Haushalt zahlt.
    Über welche Umwege, ist letztlich völlig egal.

    Nebenfrage:
    Ist die Betriebsstättenabgabe steurlich absetzbar?
     
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Du hast selber geschrieben das der Mitarbeiter in der Pause oder der Radiohörende Mensch öffentlich sein Angebot bereithält. Nach diener Definition müssten sie auch zahlen... das ist einfach quatsch...

    Nein das ist die Antwort auf ... Gegenteil...


    Nein... ich weiß nur das viele unzufrieden sind und einige dagegen Klagen. (siehe Presserklärungen der Unternehme und Verbände) In diesem Thread geht es ja auch um einen Betriebe der Klagt ;)
     
  7. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Warum müssen Unternehmen die keine Leistung in Anspruch nehmen (es wird kein Rundfunk gehört) dafür zahlen? Das ist die große Mehrzahl!

    Außerdem wurde diese Leistung schon bezahlt von den Bürgern. Es ist nicht so das die Unternehmen eine Leistung nehmen die der Bürger nicht schon bezahlt hat. Der Bürger hat für die Leistung Rundfunk bezahlt.
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Nö, ist sie nicht. Du zahlst über den Produktpreis Werbung. Auch im ÖR, welcher sich darüber in teilen refinanziert.

    ...und sollte deswegen per Entgelt durch den Gewerbetreibenden entlohnt werden. Genau.

    Sollen sie nicht. Der Gewerbetreibende, der davon profitiert, soll dafür zahlen und einen Beitrag zu diesem System leisten.

    Letztlich ist das eine ganz normale Abgabe, die ein Gewerbebetrieb bei Inanspruchnachme einer Leistung zu entrichten hat.


    Keine Ahnung, bin kein Steuerexperte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2013
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Das ist Deine Behauptung, ich behaupte das Gegenteil.

    Der Gewerbetreibende nutzt den ÖR zu kommerziellen Zwecken. Deswegen.
    Der Bürger nicht. Und es hat auch nicht JEDER Bürger, sondern jeder Haushalt eine Abgabe entrichtet.
     
  10. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Da alle die in Betrieben reingehen können sie selber sehen wer Recht hat... also stützt das sehr deine Glaubwürdigkeit ;)
    Außerdem ist das keine Antwort auf die frage warum Unternehmen die die Leistung nicht in Anspruch nehmen dafür zahlen sollen.

    Nein die Unternehmen bieten nur an eine Leistung die der Bürger schon bezahlt hat im einfacher zur Verfügung zu stellen. Der Bürger könnte auch überall sein Radio mitnehmen und ÖR hören. Das Unternehmen bietet nur einen Service an. Wie gesagt wenn das kommerzielle so toll wäre dann würden es alle machen. Es müssen ja schon alle dafür zahlen. Aber es machen die allermeisten eben nicht... kann jeder einfach nachprüfen indem er in Betriebe geht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2013