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Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2013.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Je mehr Mitarbeiter, um so geringer müsste ja die Betriebsstättenabgabe sein.
    Ist das so?
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Gib mir mal ein Beispiel, wo es noch vergleichbare Abgaben gibt.
    Unabhängig von Nutzung, für jeden in exakt gleicher Höhe.

    Dann können wir uns gern über naiv unterhalten.
     
  3. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Nein das ist kein Unterschied... nur manche versuchen krampfhaft daraus einen zu machen um noch mehr Geld zu verlangen.
    Wenn ich eine Zeitung kaufe und die im Cafe lese dann kann der Verlag auch nicht zusätzlich Geld dafür verlangen.
    Der Bürger hat für die Nutzung des Rundfunks bezahlt.

    Außerdem wird ja nicht für die Mediennutzung im Betrieb gezahlt sondern pauschal für eine mögliche Nutzung die auch nicht die Regel ist. Außerdem hat jeder Mitarbeiter und Kunde schon dafür bezahlt.
     
  4. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Wenn ich im Park laut Radio höre ist das dann auch öffentlich? Wenn der Mitarbeiter in der Pause Radio hört ist das auch öffentlich?

    Diese Einteilung ist doch quatsch.
    Jeder hat schon pauschal für die Nutzung gezahlt. So müssen die Leute nochmal für das gleiche bezahlen. Das ist nicht gerecht.
    Außerdem wird in den Betrieben in der Regel eben kein Rundfunk gehört. Das diese dann pauschal für etwas zahlen sollen das bereits ihre Mitarbeiter und Kunden bezahlt haben und das auch von den meisten eben nicht genutzt wird ist ungerecht.
    Bei der Haushalten kann man davon ausgehen das die meisten Rundfunk nutzten. Da ist eine pauschale vielleicht einzusehen aber bei den Betrieben ist es nichts so. Dort wird eben zum allergrößten Teil kein Rundfunk konsumiert.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Das ist alles andere als logisch. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas nur privat nutze oder ob ich es anderen zur Verfügung stelle.


    Die Frage stellt sich überhaupt nicht.
    Du weißt, wieviel du zahlst. Darum geht es .
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Nur ggf. über einen Haushalt. Die Personen- oder Geräte-bezogene Gebühr gibt es ja nicht mehr.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Warum müsste das denn so sein?
    Was wird das jetzt?
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Viele machen es sicher trotzdem, wenngleich nicht unbedingt aus dem Grunde, sich Sky anzusehen, sondern um Freunde zu treffen.:)
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Warum sollte ich das tun? Es gibt aber genügend Beispiele dafür, dass bei gewerblicher Nutzung andere Preise zu zahlen sind, als bei privater Nutzung. Ich denke, das ist allgemein bekannt.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Dann sollte man mit Zahlen vorsichtiger sein. Wenn ich sagen würde, es wären höchstens 3%, würdest Du mich sicher nach einem Beleg dafür fragen. Es sind bei weitem keine 99%, wie ich bereits dargelegt habe.

    Und genau da liegt ein Problem. Es zahlt eben nicht mehr jeder, sondern ein Haushalt, egal wie viele Personen darin leben oder was diese für einen Berufstand oder Familienzugehörigkeit besitzen. Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand. Bei der vorherigen Regelung war das ein großes Problem, heuer sehe ich das anders.

    Das ist nuneinmal aber in vielen von mir auch beschriebenen Fällen ein Fakt.

    Dennoch ist die "akustische Kundenberieselung" eine kommerzielle Anwendung des Rundfunks. Auch das ist ein Fakt.

    Nö, ich forder für als Fakten deklarierte Werte, welche in der Regel zur Untermaurung der eigenen Argumentation dienen, auch Belege an. Ansonsten sind sie nämlich nichtig.;)