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Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kalufra, 3. August 2013.

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  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Sky kommt damit nicht durch. Ich hoffe dass jemand die Zeit und die Lust hat, das mit Anwalt durchzuziehen. Abgesehen davon ist es erbärmlich, wie sich hier eine börsennotierte Firma ihren Kunden gegenüber verhält. Das ist je nachdem wie man es formulieren will Dummenfang, Kundenverarschung, ... Diese Basar-Mentalität, mit der man schlimmer als auf einem Flohmarkt mit Kunden um Preise und Sender feilscht, AGBs dermaßen falsch bzw. nicht juristisch korrekt in Umlauf bringt, ist ohnegleichen in Deutschland. Eigentlich hat es Sky schon deswegen verdient, den Bach runter zu gehen.
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Ja aber dann ist das doch nicht überraschend. Erstens erhielte er als Bestandskunde von vor dem 01.07. die Sender Sport HD1-2 und Bundesliga HD1-2. Da er dann auch noch im Kulanzzeitraum verlängert hat, bekommt er zumindest alle Bundesliga Feeds (ggf. erst auf Beschwerde hin), bei Sport wirds wohl bei HD1-2 bleiben.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Wie wir diese Kanäle bezeichnen ist doch wurscht. Sie sind "Bonus" siehe grünen Punkt. Sky kann, aber muß nicht freischalten.
     
  4. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Machen sie ja auch. Die Frage ist ja nur, woraus sie dieses "Recht" herleiten. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunde werden über AGB und Vertrag geregelt. In beiden steht nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht, dass Sky darüber hinaus irgendeinen Bonus anbietet. Aufgrund einer fehlenden Anspruchsgrundlage wird das Vorgehen dann willkürlich und intransparent., was die derzeitigen Diskussionen hier im Thread auch ausmacht:(
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Ein Vertragsrecht wird gebrochen wenn man Dir etwas wegnimmt. Das ist aber im aktuellen Fall nicht so. Daher sehe ich das Recht auf Skys Seite.

    Ob ich die Handhabe gegenüber den Bestandskunden als richtig empfinde steht ja auf einem anderem Blatt.

    Ich hätte die Regelung: "Alle Feeds bis zum Ende Ihres Vertrages Verlängerung nur noch zum Vollpreis" für nachvollziehbarer und ehrlicher empfunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Ja das ist die aktuelle Regelung für alle Bestandskunden.
    Es gab ja nie einen Zweifel das Rabatt-Verlängerer Sport HD 1+2 und BuLi HD 1+2 weiterhin bekommen. Bekommt er aber die darüber hinausgehenden Feets HD 3-10/11 (bei UM nur bis 5)? Vermutlich nicht....
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Das sagst Du. Ich (und andere) sehen das durchaus differenzierter.

    Wenn ein Produkt derart gestaltet ist, das auch "Zuwächse" während der Laufzeit als Vertragsbestandteil enthalten sind, dann ist auch eine VORENTHALTUNG durchaus ein Vertragsbruch.

    Nun kann man hier trefflich diskutieren, ob ein Sky-Vertrag solche Zuwächse beinhaltet, aber deine vertragsrechtliche Aussage, das nur in dem Fall das etwas weggenommen wird, der Vertrag gebrochen wird, ist "einfach so" erstmal falsch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  8. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Standpunkt des Betrachters. Werden wir beide auch nicht klären können. Offen ist jedoch, ob sich "passende und empfangbare HD-Inhalte" auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder über die gesamte Vertragslaufzeit bezieht. Bei letzterem wäre Vorenthalten auch ein Vertragsbruch, da der "Bonus" erst nachträglich einseitig (und auch nicht offen und transparent) durch Sky eingeführt wurde.:rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Unser Unternehmen (respektive ich) hat unseren Anwalt mit dieser Frage "missbraucht", er ist zusammen mit dem Verbraucherschutz in MD, einer Meinung die ich hier wiedergebe.

    Zudem hat sich Sky mit dem Passus Bonus rechtlich um eine Erweiterung des Programms gedrückt, dass scheint mir der eigentliche Knackpunkt zu sein. ;)

    Wie gesagt, ich hätte eine andere Regelung für besser empfunden.
    Von der Sache her bin ich der Meinung das BuLi-Kunden richtig - richtig(!) löhnen sollten.... Wie ich zu den Rechtepreisen und Rasenmillionären stehe wisst ihr. Und die sind sie nur, und zwar ausschließlich, nur durch den Fan und dessen Konsum geworden.

    Es liegt also nur am Konsumenten diese Spirale zu durchbrechen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Ähnliches habe ich auch gemacht und von einem erfahrenen Vertragsrechtler unserer Rechtsabteilung Einschätzungen erhalten, die eher meiner Meinung entsprechen.
    Sky kann sich keinesfalls einfach so auf den Begriff "Bonus" zurückziehen., wenn wir von der Gleichstellung alter Bestandsverträge sprechen, und wenn man den hier schon zur Genüge wiederholten Punkt der "nachträglichen Veränderung eines als identisch verkauften Produktes" berücksichtigt.

    Aber auch hier bleibt (bliebe) es natürlich immer Auslegungssache des Gerichts.

    Bei Neuverträgen keine Frage, da kann Sky verschenken an wen sie wollen. Die Frage ist nur, mache ich das auf dem Niveau eines Gebrauchtwagendealers oder als seriöser Anbieter eines Premium-Produktes.
    Sie müssen es nur klar sagen. Darauf zielt ja auch der Verbraucherschutz:
    Verbraucherzentrale fordert Klarheit von Sky - Nachrichten aus der Welt der Medien - TV und Internet | noz.de
     
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