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Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kalufra, 3. August 2013.

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  1. jobatux

    jobatux Junior Member

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Entschuldige dass ich erst jetzt antworte (ich musste meinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen :)), aber ich gehe gerne auch auf das zweite Zitat ein.
    - Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das UWG, sofern im vorliegenden Fall vorhanden und von einer Verbraucherschutzorganisation geltend gemacht, wird in diesem Fall die Anordnung zur Unterlassung dieser Werbung sein. Nicht mehr und nicht weniger. Da imho kein geschädigter Marktteilnehmer vorhanden ist, sind die anderen im UWG genannten Rechtsfolgen ausgeschlossen.
    - ob der Vertragspartner irgend einen Rechtsanspruch aus arglistiger Täuschung nach § 123 BGB hat, hängt davon ab, ob die Werbung Dich zur Abgabe einer Willenserklärung geführt hat. Dazu zunächst der kurze Ausflug ins Vertragsrecht für das eine Willenserklärung, die Du nach § 123 BGB anfechten willst, maßgeblich ist. Zwischen Käufer und Verkäufer müssen, wie viele hier wissen, zum Wirksamwerden des Vertrages zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Die Werbung ist dabei lediglich die, wie bereits genannt, Invitatio ad Offerendum, also die Einladung zur Abgabe eines Angebotes, aber keine Willenserklärung des Verkäufers. Das macht deutlich, dass der Käufer der Sache/Leistung aufgefordert wird, ein Angebot abzugeben. Der Verkäufer, also unser Pay-TV-Anbieter (PTA) kann unser Angebot, wie wir es ihm laut Werbetext machen, annehmen (der Vertrag kommt zu Stande), es lassen (der Vertrag kommt nicht zu Stande) oder uns ein Angebot nach seinem Gusto machen. Nehmen wir unsererseits das von ihm unterbreitete neuerliche Angebot an, ist der Vertrag ebenfalls zu Stande gekommen (nur zu seinen Bedingungen), weil wir damit signalisieren, dass unsere Willenserklärung mit seiner übereinstimmt.
    Unser PTA hat uns eine Vertragsbestätigung geschickt, die die meisten hier sicher angenommen haben, und darin ist sein Wille erklärt. Stehen dort unwahre Sachn drin oder wurden vom Mitarbeiter eines Callcenters unwahre Aussagen getroffen, die Dich bewegt haben, die Zustimmung zu signaliseren ("ja unter den Bedingungen können wir verlängern") könnte in der Tat eine arglistige Täuschung vorliegen (daher evtl. auch die hier oft erwähnte "Kulanzregelung"). Die Werbung selbst ist aber aus dem Vertrag raus, weil unser PTA immer auf die letzt genannte Schiene ausweichen wird und das mit der Vertragsbestätigung und dem fehlenden Widerruf beweisen kann. Dass sie den Ein oder Anderen zu Unrecht überhaupt erst mal anlockt ist vielleicht rechtswidrig und dann nach dem UWG zu ahnden, siehe oben.
    Der §123 BGB kann imho also nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, also auch keine Anfechtung.

    - der von Dir zitierte Anspruch aus §823 II BGB scheidet imho aus, da:
    1. Deliktsrecht und
    2. das UWG den Wettbewerb schützt und ausgerechnet nicht "einen anderen" Vertragspartner, also kein Schutzgesetz im Vertragsrecht darstellt

    Bei dieser Norm geht es darum, dass man unabhängig von strafrechtlichen Vorschriften (die in der Regel keinen Schadenersatz kennen) einen an der Sache oder dem Körper entstandenen Schaden beim Täter geltend machen kann.

    Aber selbst wenn man die Anwendbarkeit dieser Rechtsnorm annnimmt, bliebe es bei der Geltendmachung von Schadenersatz (keine Anfechtung des Vertrages, was deutlich macht, dass diese Norm nicht im Vertragsrecht angewandt wird).

    Ich hoffe ich habe nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.

    Beste Grüße

    Jörg

    PS: Grundsätze können durch Ausnahmen bestätigt werden, sicher. Bei dem Grundsatz, dass sich aus Werbung kein Anspruch herleiten lässt, ist mir bislang keine Ausnahme bekannt.
     
  2. Borussua1900

    Borussua1900 Junior Member

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Zitat von Borussua1900
    Gibt es denn überhaupt jemand der nachweislich

    Sky komplett also:

    Welt- Film- Sport - Bundesliga inklusive HD
    TV Digital, und
    Bundesliga als auch Sport Hd1, HD2 und HD3 hat ab dem 1.7.2013 zum Preis von € 34,90?

    Würde mich mal dringend interessieren.

    Laut Sky gibt es keinen einzigen.

    Alles andere wäre erlogen.
    Ich habe das so, außer TV Digital, die hatte ich vorher aber auch nicht.


    Nochmals, meine frage lautet: gibt es hier jemanden der ab dem 1.7.2013 unter o.g. Vertragskonstellation hd3 auf Kulanz von Sky bekommen hat?

    Würde mich freuen wenn es den nachweislich gäbe.


    Laut Sky gibt es keinen einzigen.
     
  3. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Leider kann ich die letzten in obigen Post's kommentierten Zitate von Teoha im Original nicht mehr finden, so dass nicht sichtbar ist, auf wen sich das "Unwissen" bezieht. Ich weiß derzeit nicht, in welche Richtung die "Werbungs-Diskussion" führen und welches Ergebnis sie haben soll. Dass man sich aus der WERBUNG mehr vesprechen kann als das Vertragsangebot hergibt ist unstrittig und ist jetzt in diesem Thread auch hinreichend bekannt. Ich habe bisher keinen Post gelesen dahingehend, "ich fühle mich getäuscht, ich fechte an". Es wurden immer Wege gesucht, die HD-Feeds noch ergänzend zu erhalten. Das funktioniert mit der Anfechtung (wenn sie denn erfolgreich sein sollte) nicht, da man "zurück auf Anfang geht". Deshalb auch nicht weiter erörtert. Sorry für das vielleicht nochmalige OT, wollte es aber nochmal klargestellt wissen. Zurück zum Thema....:rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Dieser Thread entwickelt sich langsam zu einer Art juristisches Symposium. Fein!
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    @Jobatux

    Verwirrung.....ja, genügend.

    Das alles widerlegt aber nicht mein grundsätzliches ;) Verständnis, das ein Vorgehen möglich ist.

    Erfolgsaussichten lassen wir mal dahingestellt.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Es gibt keinen. Zufrieden jetzt ? :(

    Abgesehen davon, würde sich Sky auch nicht mal ansatzweise mit dem "Nachweis" beschäftigen.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Es ging um was (etwas) anderes. Ich versuche mal das kurz zu skizzieren. Man möge mich korrigieren, wenn was falsch ist.

    Um den Fall, das Sky in der aktuellen Werbung suggeriert, das man alle Spiele einzeln in HD bekommt. Dies (incl. Feeds) aber dann nicht expressis verbis im Vertrag erwähnt wird, sondern einfach so ist......im ersten Jahr, den das Abo sieht ja 1 Jahr HD geschenkt vor. Im zweiten Jahr fällt HD weg. Soweit, so klar für den Neukunden.
    Nun stellt der Kunde nach einem Jahr fest, es die normale (nachlesbare laut Preisliste) Zubuchung der HD-Option für 10,- gar nicht ausreicht um den Zustand im ersten Jahr wieder herzustellen.
    Er müsste komplett auf alle Rabatte verzichten und auch alle HD-Feeds zu bekommen.

    Und das ist sicher so nicht ganz "sauber".
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
  8. Berliner

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Es ist absolut grenzwertig, da man wie ich schon mal schrieb eine gewisse Holmsche Kombinierungsader haben muss, um das aus dem Angebot rauszulesen. Konkret so drin steht es nicht. Und da verfehlt meines Erachtens Sky auch deutlich das Transparenzgebot. Verschachtelte Angebote, deren tieferer Sinn sich auch nach dem 2. lesen noch nicht ergibt. Also Kundennähe sieht anders aus und derzeit schwimmt Sky auf derselben Linie wie alle Mobilfunkanbieter, wo man auch studiert haben muss, um die Angebote zu verstehen.
     
  9. GitcheGumme

    GitcheGumme Talk-König

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Das will ich auch gar nicht schönreden. Es ist in der Tat unsauber, aber sich nur auf Sky zu versteifen ist auch etwas "billig". Welches Unternehmen macht es nicht so?

    DITO. Siehe oben.

    Es ist grenzwertig, jedoch nicht irreführend.
    Mir fehlt aber der passende Begriff dazu.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds fuer Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Das müssten Juristen klären. Wenn ein Angebot durch die Kunst des Weglassens glänzt, frage ich mich, aus welchem Grund Sky das macht? Doch nur um Kunden damit ihrer Fantasie zu überlassen. Was spricht denn dagegen in das Angebot zu schreiben "ab dem 2. Jahr bei HD Zubuchung + 10 Euro und Bundesliga/Sport HD1-2, Bonusfeeds bei Wechsel in die Standardpreisstruktur". Das würde dazu führen, dass weniger Kunden das Abo abschließen, weil oberflächlich 2 Jahre Rabatt und fast volles Programm. Und daher lässt Sky es bewusst weg, um dann mit dem Überraschungsbonbon zu kommen. "Irreführung" ist vielleicht nicht der richtige Begriff, da Sky nicht schreibt "alle HD Feeds auch im 2. Jahr", nur wenn sie ohne Not einfache und klare Erläuterungen weglassen, setzen sie eindeutig darauf, dass Kunden was anderes reininterpretieren und das ist weit weg von der "feinen Art". Natürlich kann man am Ende immer dem Kunden sagen "is doch deine Schuld wenn Du dir da alle Feeds reinfantasierst, davon steht nix da". Aber auch nicht, dass es die nicht gibt bzw. kommt man da nur über eine intensive (!) Auseinandersetzung mit den Sky AGB und dutzenden Verweisungen drauf und das geht mal garnicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
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