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3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von deepbluesky, 9. Dezember 2004.

  1. deepbluesky

    deepbluesky Board Ikone

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    Hallo in die Runde :)

    Habe folgende Frage an euch. Ein Bekannter möchte sich nen 3m Channel Master motorisiert versteht sich aufs Dach stellen, fest installiert natürlich damit das Ding nicht beim nächsten Sturm Flügel bekommt. Über dem zweiten Stockwerk soll das angebracht werden. Das Haus ist sein Eigentum und am Ortsrand.
    Warum auf dem Dach so ein Monstrum werdet ihr sicher fragen ? Nun am Boden ist der Drehradius auf 15W-64E beschränkt, oben weiter.

    Bleibt nur die Frage: Müssen irgendwelche Genehmigungen eingeholt werden ?

    Vielen Dank für eure Zeit.
    Grüße Chris :winken:
     
  2. panta_rhei

    panta_rhei Senior Member

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Hallo,
    ich denke ja, aber um sicher zu sein, kannst du ja mal beim Bauamt nachfragen, die helfen dir bestimmt weiter.
    Da die Antenne mit 3m nicht gerade das Ortsübliche darstelllt(ausser du wohnst in Sichtweite der Radaranlage des Flughafens :)), wird wahrscheinlich zumindest eine Genehmigung erforderlich sein. Und dann kommts noch drauf an, was die Nachbarn dazu sagen.

    Nebenbei noch, bei 3m Spiegelgröße würde ich mir schon Sorgen machen, wann das Dach abhebt. Ich hofffe, das ist ne Gitterschüssel mit entsprechender "Luftigkeit".

    Ich hoffe ich konnte helfen
    Panta Rhei
     
  3. deepbluesky

    deepbluesky Board Ikone

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Ich leite es weiter an meinen Bekannten. Bauamt hatte ich auch im Sinn aber hätte ja sein können daß jemand hier mehr Erfahrung in solchen Dingen hat.

    Nichtsdestotrotz vielen Dank Panta Rhei :)
     
  4. Englandfan

    Englandfan Junior Member

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Hallo deepbluesky,
    nach meiner Kenntnis der Materie ist in 15 von 16 Bundesländern die Errichtung von Parabolantennen mit mehr als 120 cm Durchmessern genehmigungspflichtig. Zu den 15 gehört auch Baden-Württemberg. Für eine Antenne von 3 m Durchmesser benötigt man also immer eine baurechtliche Genehmigung. Wenn der Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken eingehalten wird, werden deren Eigentümer vermutlich keine
    Verletzung ihrer Rechte geltend machen können. Die Bauaufsichtsbeörde wird aber sicherlich Nachweise bezüglich der Standsicherheit verlangen. Ein Blick in die Bauordnung von Baden-Württemberg wird sicher Aufschluß über diese Fragen geben. Nur hier in Hamburg ist die Rechtslage schlechter. Hier richtet sich die Genehmigungspflicht nach dem Flächeninhalt der Antenne, nicht nach ihrem Durchmesser. Hier bedürfen Parabolatennen von mehr als 0,7 m² Flächeninhalt einer baurechtlichen Genehmigung. Ich habe dies für meine 120cm-Schüssel gerade praktiziert - sogar mit Erfolg.
    Mit freundlichem Gruß
    Englandfan
     
  5. deepbluesky

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Der Bekannte hat vorerst Abstand von der Idee genommen, da ein 3m - wenn man ihn vor sich sieht - riesig ausschaut :)

    Aber deine Info Englandfan ist auf jeden Fall nützlich. Vielen Dank auch dir.
    Grüße Chris :winken:
     
  6. Yamaman

    Yamaman Neuling

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Hallo Englandfan (oder andere!),
    kannst Du mir sagen, in welchen Gesetzen ich für Baden-Württemberg einschlägige Vorschriften finde? In der Landesbauordnung habe ich dazu nichts gefunden.
    Mein Nachbar hat mir am Wochenende ohne Rücksprache, sicher auch ohne Baugenehmigung einen 3m-Parabolspiegel vor das Küchenfenster gesetzt (Abstand von der Grundstücksgrenze unter 3m). Ich will prüfen, ob ich mich dagegen wehren kann.
     
  7. satmanager

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    AW: 3m Antenne und Genehmigung/Bauvorschriften ?

    Dann hast du § 5 Abstandsflächen und bei "Verfahrensfreien Vorhaben" 5. Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen den Absatz c) übersehen.
    Ein Besuch auf dem zuständigen Baurechtsamt klärt, ob die Ausführung ohne förmlichen Bauantrag zulässig ist.

    Dort kann man auch unter Hinweise auf DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), wonach Antennen nur bis einem Biegemoment von 1.650 ohne Statiknachweis erstellt werden dürfen, fragen ob eine Missachtung dieser Normbestimmung mit LBO § 13 Standsicherheit und § 16 Verkehrssicherheit vereinbar ist.