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"Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 29. Juli 2013.

  1. x-man

    x-man Gold Member

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    Hallo zusammen,

    mein "Schwiegervater" zu dem wir aus berechtigten Gründen kein Kontakt hatten, wurde gestern Tod in der Wohnung aufgefunden. Er war Alkohliker und hatte vom Trinken bereits eine Leberzerrose, hat aber weitergetrunken...

    Zu den Gründen warum wir kein Kontakt hatten: Er hat meine Frau als Kind u.a. mißbraucht.. Trotz dessen hatten wir in der Vergangeheit immer wieder versucht ihm zu helfen, jedoch haben wir immer nur Feindseligkeiten zurückbekommen..

    So jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich für sojemanden verpflichtet bin die Beerdigungskosten zu übernehmen?!

    Hinterbliebene sind: eine geschiedene Eherfrau (Geringverdienerin), eine Mutter (mittlerweile ein Pflegefall geworden), ein Sohn (Geringverdiener), eine Tochter (arbeitslos), zweite Tochter (Geringverdienerin) und eine weitere Tochter (meine Frau, Hausfrau, hat aber einen gut verdienenden Mann (mich)).
    Befürchte jetzt dass die bei mir ankommen und ich die gesamten Kosten für so jemanden übernehmen muss..

    Was meint ihr? Was kann ich machen? Möchte auf keinen Fall was für so jemanden bezahlen!!! Wie sieht es rechtlich aus?
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2013
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Ratgeber Erben - Startseite

    Brauchst also keine Sorge haben. Im übrigen würde das "mit dem wollen wir nichts zu tun haben" Argument seitens der Angehörigen leider bei bestimnmten Kosten ohnehin nicht ziehen. Ist auch in der Pflege so. Selbst wenn man aus bestimmten Gründen seit 40 Jahren den Kontakt mit den Eltern abgebrochen hat...kommen die ins Pflegeheim, wird das Gehalt der Kinder gepfändet, Liebe hin oder her.
     
  3. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Wer zählt denn jetzt als nächster Angehöriger von den hinterbliebenen?
    Ich bin ja vom Verwandschaftverhältnis nur verschwägert. Gilt jetzt mein Gehalt gleich dem meiner Frau? Sie verdient ja nichts.
     
  4. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    mir ist noch eingefallen, dass er noch zwei Stiefbrüder haben soll...
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Unmittelbare Angehörige sind die Eltern, Ehepartner und eigene Kinder.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Wieviel Erbmasse ist denn geschätzt vorhanden? Wenn das für die Bestattungskosten ausreicht, hat sich die Frage doch damit erübrigt.
    Derjenige der dann ausschlägt hat nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun.

    Die Kosten werden dann aus dem Nachlass beglichen, also von dem, der das Erbe antritt.
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Zumindest in der Pflege ist so, daß das Einkommen als Ehepaar zählt. Meine Eltern werden auch beide für die Kosten der Pflege meines Opas veranlagt, obwohl nur eine Person das Kind ist.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Zunächst: Frag einen Anwalt dazu.

    Grundsätzlich: Ja, du musst in letzter Konsequenz zahlen.

    Zuerst sind die Erben dran, die müssen zahlen, aber grundsätzlich nur bis zur Höhe des Erbes. Schlagen alle Erben aus (auch die Erben, die auf den Ausschlagenden folgen), haften die Unterhaltspflichtigen des Verstorbenen. Das ist zuerst die Ehefrau, dann die Kinder etc.

    In letzter Konsequenz muss dann auch der Ehegatte des Kindes zahlen (Stichwort Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander.) Auch kommt es nicht nur auf das Einkommen an, sondern auch auf das (eventuell gemeinsam erworbene) vorhandene Vermögen. Das muss aber berechnet werden.

    Das Sozialamt ist da rigoros, die Allgemeinheit = Steuerzahler übernimmt nur in ganz seltenen Ausnahmefällen die Kosten. Bspw. wenn kein Verwandter vorhanden ist (Armenbegräbnis). Ansonsten holen die sich das Geld von wem auch immer aus der Verwandtschaft. Warum soll der Steuerzahler auch zahlen, wenn innerhalb der Familie entsprechendes Vermögen und Einkommen vorhanden ist? In welcher tatsächlichen Beziehung man zum Verstorbenen gestanden hat (kein Kontakt mehr etc.), spielt da erst mal keine Rolle

    Weil Du was von Missbrauch geschrieben hast, wäre diese Urteil für dich von Interesse: Aktuelles

    Aber wie gesagt: frag bitte hierzu einen Anwalt, obiges ist nur grob umrandet und von mir ohne Gewähr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2013
  9. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    @x-man:
    Auch ich würde den Rat von horud befolgen und eine kostenlose Erstberatung beim Rechtsanwalt einholen.

    Soweit ich weiss, gilt hier Landesrecht (also je nach Bundesland etwas unterschiedlich), meine Mutter durfte mal anteilig nach Jahren für eine Beerdigung zahlen ihrer Tante aus Bayern. Wäre die Tante in Nordrhein-Westfalen verstorben, hätte sie nicht zahlen müssen (Nichten und Neffen werden dann nicht herangezogen).
     
  10. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Das Beerdigungsinstitut sagte meiner Frau wohl, dass ich als Schwiegersohn nicht in Frage komme. Die Kinder müssen wohl zahlen. Wobei diese alle Geringverdiener sind. Diese sollen in den nächsten Tagen ihre Gehaltsabrechnungen abgeben. Hoffe bin da raus!

    Durfte heute meiner Frau zuliebe die Leichenreste aus der Wohnung entfernen... Will da lieber nichts drüber erzählen.. War kein schöner Anblick.

    Was ist jetzt mit dem Rest? Kosten aus laufenden Verträgen, Miete etc. bis alles gekündigt ist? Kann ich dafür gesetztlich in Verantwortung gezogen werden? Müssten die Kinder hier wieder zahlen?