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Verkehrsschild Frage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 17. Juli 2013.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ich? Ich brauche einen Führerschein? :eek:
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Lol
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    C+D sind gleichberechtigte Straßen, also gilt hier Rechts vor Links. Für C+D gibt es keinen entgegenkommenden Verkehr aus einer gleichberechtigten Straße als ist der Absatz auch hier ohne Bedeutung.
     
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    C+D sind gleichberechtigte Straßen, also gilt hier Rechts vor Links. Für C+D gibt es keinen entgegenkommenden Verkehr aus einer gleichberechtigten Straße als ist der Absatz auch hier ohne Bedeutung.

    Ach ja: Regeln wir über Rechts vor Links etc. werden durch feste Verkehrszeichen aufgehoben. Feste Verkehrszeichen durch Lichtanlagen, diese wiederum durch Verkehrspolizisten. Damit sollte klar sein, warum die Vorfahrtszeichen Vorrang gegenüber dem von Dir zitierten Absatz haben.
     
  5. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Der TÜV Thüringen formuliert das ganz zutreffend:

    Gilt die Vorfahrt auch für Fahrzeuge, die sich falsch verhalten?
    Das Vorfahrtrecht richtet sich nach der Frage: „Woher kommen die Fahrzeuge?“
    Dies bedeutet, dass auch der Vorfahrt hat, der die bevorrechtigte Straße widerrechtlich, rückwärts, zu schnell,linksseitig (z.B. beim Überholvorgang) befährt oder kurz anhält.
    Dies gilt auch für Radfahrer, die verbotswidrig einen linken Radweg benutzen.


    Bedeutet: Allem was auf der Vorfahrtstraße geschieht, ist Vorrang zu gewähren, wenn man von einer Straße kommt, die keine Vorfahrtstraße ist. Auch dem Linksabbieger, der die Vorfahrtsstraße verlassen will.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ich zitiere die STvO nur ungern noch einmal.

    Da steht nichts von Einschränkungen. Durch Schilder oder sonstiges.
    Das ist eine allgemeine Vorfartsregel.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    Und selbst dann, wenn dort Linksabbiegen verboten wäre oder es sich um eine Einbahnstraße handelt :eek:
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Genauso sieht es aus! Alles (!) was auf einer Vorfahrtstraße an Bewegungen stattfindet, hat Vorrang vor allen Nebenstraßen!
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Extra für Dich:

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


    Es gilt aber Folgendes:

    § 39 Verkehrszeichen

    2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.



    Dass heißt, die von Dir allgemeine Verkehrsregel wird durch das Zeichen Vorfahrt Achten und die Tatsache dass es sich hierbei um eine Vorfahrstraße des Linksabbiegers handelt, aufgehoben!

    Jetzt verstanden?
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Die Zeichen regeln aber nur die Vorfahrt der abbiegenden Hauptstraße gegenüber der Nebenstraße, und nicht die Vorfahrt des Linksabbiegers gegenüber den Geradeausfahrer.

    Bei Ampelverkehr gewährt der Linksabbieger auch dem Gegenüber die Vorfahrt obwohl er durch Lichtsignal Grün und somit Vorfahrt hat.
    Und warum ? Richtig weil Linksabbieger immer die Vorfahrt dem Geradeausfahrer zu gewähren haben.