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Verkehrsschild Frage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 17. Juli 2013.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ich fahre täglich 200km und das unter anderen im großen Stadtverkehr.

    Die Vorfahrtsegeln sind eindeutig und fertig.

    Auch wenn man die Vorfahrstraße nach links verlassen will, hat nur der auf der Vorfahrtstraße entgegenkommende Verkehr Vorrang, da ich diesen durchkreuze. Kommt jemand von einer Nicht-Vorfahrtstraße hat er diesen Vorrang nicht und ich darf nach links abbiegen.

    So einfach ist das.
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    Zwischen C und D gilt einfach Rechts vor Links mit der Einschränkung, daß C erstmal anhalten muß, um evtl. Vorfahrt zu beachten.
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Prötzel Rictung Reichenow, abbiegende Hauptstraße nach rechts in Richtung Grunow, gerade aus, etwas nach links gehend, verläuft die Nebenstraße weiter gerade aus.
    Was machen die Spezialisten?
    Genau.
    Fahren Sie auf der abbiegenden Hauptstraße weiter, blinken sie nicht, biegen sie aber auf die gerade aus fahrende Straße ein, blinken sie.

    Ich kenne da noch mehr Straßen, wo man dieses Verhalten beobachten kann.
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ich zitiere aus der von mir verlinkten und vollends korrekten Beschreibung:

    zu: links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

    Im Falle eines Unfalls wirst Du keinen zusätzlichen Kommentar brauchen, da die Rechtsauffassung hier unstrittig ist.
    Wichtig für die Herleitung ist die Unterscheidung von Vorfahrt und Vorrang .

    Für den, den es interessiert, leite ich das mal kurz her:

    Vorfahrt beschreibt das Verhältnis zwischen Fahrzeugen auf verschiedenen Straßen (z.B. Fahrzeug auf der Hauptstraße/ Fahrzeug auf der Seitenstraße oder auch die rvl- Regel, die sich nicht auf zwei entgegenkommende Fahrzeuge beziehen kann). Vorfahrt wird in § 8 StVO beschrieben.

    Vorrang ist das Verhältnis zwischen Fahrzeugen auf derselben Straße. (Z.B. Linksabbieger und entgegenkommender Geradeausfahrer auf einer Vorfahrtstraße). Geregelt wird das in § 9 StVO.


    Grundsätzlich ist es so: Vorfahrt hat, wer von recht kommt, oder der, dem es durch Verkehrszeichen angezeigt wird. Verkehrszeichen können aber nichts über den Vorrang aussagen!

    Übertragen wir das auf unsere nach rechts abknickende Vorfahrtstraße:
    Vorfahrt hat, wem es durch die VZ angezeigt wird, also diejenigen, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden. Wie gesagt, Vorfahrt behandelt das Verhältnis zu Verkehrsteilnehmern auf unterschiedlichen Straßen.
    Das Vorfahrtszeichen sagt uns also: Wer auf der Vorfahrtstraße fährt, hat Vorfahrt gegenüber allen, die sich auf einer anderen Straße befinden (egal wohin die wollen!).

    Wenn Du also auf der Vorfahrtstraße bist, mußt Du -egal wohin Du willst- niemanden vorlassen, der nicht auf der Vorfahrtstraße ist.

    Etwas komplizierter ist der Fall des Vorrangs, obwohl der Gesetzestext hier eigentlich ganz unkompliziert ist: Wer abbiegen will, muß Entgegenkommende durchlassen. (Es gibt nur seltene Ausnahmen, wo das nicht so ist; bei der Ausfahrt aus einem VBB z.B., aber das vernachlässigen wir hier).
    Wichtig ist hier die juristische Interpretation von "Entgegenkommenden".
    Das Verhältnis zu Verkehrsteilnehmern von den anderen Straßen ist ja schon geklärt, wie haben als Vorfahrtstraßenbefahrer Vorfahrt.
    Mit Entgegenkommende sind Verkehrsteilnehmer auf der gleichen Straße gemeint, die dieselbe in anderer Richtung befahren.
    In diesem Fall also diejenigen, die auf der Vorfahrtstraße von rechts kommen.

    Das ganze klingt jetzt unnötig kompliziert, ist es aber nicht; Benni hatte es ja schon treffend beschrieben, ich wollte das nur nochmal herleiten.

    Es ist eigentlich ganz einfach, denn es ist genauso, wie auf einer normalen, geradeausverlaufenden Vorfahrtstraße (die abknickende Version ist formaljuristisch nichts anderes, die Fahrtrichtung wird da vernachlässigt). :


    Wer auf der Vorfahrtstraße fährt, hat Vorfahrt, wenn er abbiegen will, muß er Gegenverkehr auf der Vorfahrtstraße durchlassen. Gegenüber Fahrzeugen aus dem Nebenstraßen hat er Vorfahrt. Für abknickende Vorfahrtstraßen gibt es also keine Sonderregel, das gilt dort genauso, nur das der Geradeausfahrende hier sozusagen um die Kurve fährt ;)

    So einfach ist das ;)
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    Im Prinzip richtig, nur Du hast die Prioritäten vertauscht:

    1 Hautstraße vor Nebenstraße
    2 Rechts vor Links
    3 Linksabbieger haben den Entgegenkommenden Verkehr vorfahrt zu gewähren
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Du hast einen echten Führerschein? ;)

    Da andere auch so denken, erklärt das leider einiges.
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Weil es Leute gibt, die die Vorfahrtsregeln beherrschen und nicht auf die fehlenden Kenntnisse anderer gefasst sind.:winken:
    Außerdem behaupten wir das nicht, sondern das ist in der StVO so festgelegt und wird in der Rechtsprechung genauso vertreten.
    Baust du bei Deiner Sichtweise einen Unfall, wirst Du schuldig gesprochen und darfst zahlen.
     
  8. Nelli22.08

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ach Hier gilt die Regel Rechts vor Links, und die Regel Linksabbieger haben den entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren gilt nicht?
    In der STvO § 9 steht nicht das diese Regel nicht gilt wen die Vorfahrten durch Zeichen geregelt sind.
    Da steht gar keine Ausnahme.
     
  9. Eike

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Das viele auf einer abbiegenden Hauptstraße nicht blinken, oder auch nur beim Spurwechsel, ist leider Gang unf Gäbe. Insbesondere junge Männer empfinden jedes Blinken als Uncool.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Verstanden, handhabe ich genauso.