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Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juli 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro


    Eine Feststellung ist keine Beleidigung.


    Das also verstehst du unter einer Antwort? Du behauptest einfach etwas, ohne auch nur den Ansatz einer Begründung wenigstens zu versuchen.


    Nein, du hast einfach den plumpen Trick der Beweislastumkehr versucht.

    Herabwürdigung?????

    Das zeigt, dass du die Urteilstexte einfach nicht verstehst. Ich erinnere mich dunkel, dass ich dir das vor Jahren schon einmal erklärt hatte - offenbar völlig erfolglos.

    Noch einmal ganz deutlich: Es ist keine Schande, Juristensprache nicht zu verstehen. Problematisch wird es aber, wenn man so weitreichende und selbstgefällige Urteile fällt wie du (Das Papier nicht wert, auf den es steht).

    Ich bin auch kein Jurist, versuche aber wenigstens zu verstehen, was damit ausgedrückt wird. Einiges kann man sich auch ganz leicht ergooglen. Ich gehe immer davon aus, dass man sich erst einmal schlau macht, bevor man seine Meinung kundtut. Aber das ist offenbar eine falsche Annahme, was dich betrifft.

    Lassen wir es damit bewenden.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro


    Das ist dein Problem: Du suchst dir einfach ein paar Begriffe heraus, um sie aus dem Zusammenhang zu lösen und so zu interpretieren, dass sie in dein Weltbild passen.
    Hättest du meinen Satz genau gelesen, wäre dir das Wort "zunächst" aufgefallen. Vielleicht erkennst du, dass ich das bewusst verwendet habe...
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, konkrete Programminhalte, einzelne Sendungen und Sender aufzulisten.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Monte, Du laberst wieder nur herum ohne auch nur ein Wort für eine Diskussion beizutragen. Da Du ja immer meinst, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und im Alleinbesitz der Wahrheit zu sein, ist eine Diskussion mit Dir aber auch sinnlos.
     
  5. KanarZ

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Also wo ist der Kontext in den Urteilen... bitte mal raus schreiben... da steht nämlich keine konkrete Definition... das schreiben sie wie ich oben schon geschrieben habe selbst...

    Ja aber das der Begriff eben nicht eindeutig ist...

    Und wie sind die Rahmenbedingungen? Bitte mal schreiben... Das Gericht hat eben nicht genau definiert was Grundversorgung ist wie immer behauptet...



    Genau deshalb kann man sich nicht auf 25 Jahre alte Urteile berufen... Man kann nicht sagen das das Bundesverfassungsgericht die Heute Grundversorgung gebilligt hat! Sie hat die Grundversorgung vom terrestrischen Programm vor 25 Jahren gebilligt mehr nicht.


    Wie jeder normale Mensch auch...
    Wenn es klar ist dann schreibe doch hier mal die Definition auf die das Gericht gemacht hat!
    Was ist Grundversorgung und was nicht? (nach dem Bundesverfassungsgericht)
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro


    Jaja, ich weiß, du fühlst dich wieder in die Ecke gedrängt, deshalb deine hilflose Reaktion.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro


    Es ist bestimmt nicht meine Aufgabe, dir hier etwas "rauszuschreiben", aber bitte. Ich zitiere aus einer Zusammenfassung, die du unter dem Namen Prof. Dr. Christine Langenfeld im Internet finden kannst:

    Tut mir leid, dass die Formatierung an dieser Stelle etwas holprig ist.

    Ich weiß nicht, was für eine Eindeutigkeit zu erwartest - das hatte ich dir bereits geschrieben.


    Noch einmal ganz langsam: Ein Urteil dieser Art kann keine Anleitung für ein Kochrezept sein. Rechtssprechung erfolgt nicht nach dem Motto: Man nehme dieses und jenes und fertig ist das Leibgericht.

    Doch. Solange es keine anderen Urteile und Gesetze gibt, kann man das.

    Nein. Die Verfassungsrichter haben Rahmenbedingungen für das duale Rundfunksystem aufgestellt. Und die gelten noch heute. Siehe auch das Zitat weiter oben.


    Lies einfach, was ich oben geschrieben habe.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Der einzige, der hier hilflos agiert bist Du. Halten wir einfach fest, daß Du Deine Aussagen nicht belegen kannst.

    Du hattest Deine Chance, Dich zu rechtfertigen, aber stattdessen zeigst Du nur Deinen Hochmut wie hier:
    Daß Du es dann nach unzähligen Drumherumgeiere doch noch versucht hast, ehrt Dich zumindest ein bißchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2013
  9. KanarZ

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Ersteinmal ist das die Interpretation des Prof.. Ich stelle fest du kannst aus den Urteilen nicht raus kopieren wo die angeblich konkrete Definition der Grundversorgung steht. Die konkrete Definition soll also lauten "gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt"
    Das ist für mich keine konkrete Definition sondern ein sehr grober Umriss des Auftrages. Mit dieser Definition kann man 3 Sender betreiben oder 300. Damit kann man auch Dschungelcamp übertragen. Alles würde unter Grundversorgung fallen oder so gut wie nichts. Je nach dem wenn man fragt. Klar Definiert ist das nicht.

    Wenn du schreibst das es eine klare Aussage über den Grundversorgungsauftrag gibt dann will ich sie sehen. Ich sage gerade eben nicht das es sie gibt!

    Aber das Urteil hat aber gerade eben nur das terrestrische Programm vor 25 Jahren als Grundversorgung bestätigt. Siehe meinen Textausschnitt oben. Das Gericht hat eben nicht die Grundversorgung konkret beschrieben oder das jetzige Programm oder den Umfang als nötige Grundversorgung bestätigt.
    Grundversorgung nach dem Urteil ist die 4/5 Sender/das Programm die man damals terrestrisch empfangen hat. Das ist gültig! Nicht die über 20 Sender.

    Ja sie haben grobe Rahmenbedingungen geschaffen... keine konkreten Definitionen wie immer behauptet...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2013
  10. FilmFan

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    Danach haben wir aktuell also eine mehr als 10-fache Überversorgung. :D