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Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Fitzgerald, 14. Juli 2013.

  1. Fitzgerald

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    Hallo alle,

    bei der aktuellen Diskussion über die neuen HD-Feeds von Sky ist mir aufgefallen, dass bei vielen Usern immer noch Unsicherheit besteht, unter welchen Voraussetzungen man eine Satelliten-Antenne aufstellen darf.

    Die Rechtsgrundlagen für den freien Satelliten-Empfang finden sich zum einen in Artikel 5 Grundgesetz, zum anderen in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention. Die Definition in Artikel 10 EMRK ist weiter gehend, weil hier ausdrücklich auch der Empfang von ausländischen Fernsehprogrammen garantiert wird.

    Wichtig ist auch ein Bericht der Europäischen Kommission über die Nutzung von Parabolantennen aus dem Jahre 2001. Hier steht drin, dass der Empfang von ausländischen Fernsehprogrammen nicht behindert werden darf. Oder wenn, dann nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zum Beispiel unter Abwägung architektonischer Gesichtspunkte.

    Dies bedeutet, dass nach der bisherigen Rechtsprechung die Anspruchsvoraussetzung für eine eigene Sat-Antenne immer das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist.

    Es reicht nicht aus zu sagen: "Ich will eine Sat Antenne", sondern man muss schon aufzeigen, an welcher Stelle das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt wird, wenn der Vermieter sagt: "Ätsch, du brauchst keine Sat-Antenne, wir haben doch einen prima Kabel-Anschluss."

    Das Landgericht Berlin hat 2004 festgestellt, dass die Anforderungen an diesen Punkt nicht überspannt werden dürfen. In einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt, in der lebenslanges Verweilen in einem Land immer weniger gesellschaftliche Norm ist, ist es eine logische Folge, dass auch das Informationsinteresse von Mensch zu Mensch stärker divergiert. Es kann dabei weder die Sache des Vermieters noch die der Zivilgerichtsbarkeit sein, das Informationsinteresse der Mieter qualitativ zu bewerten.

    Bei vielen Usern finden sich noch veraltete Vorurteile, zum Beispiel Sat-Antennen gäbe es nur für Ausländer. Dieser Standpunkt ist definitiv veraltet und mit EU-Recht unvereinbar.

    Dieses Vorurteil hat noch nie gestimmt, denn schon 1993 schrieb das Landgericht Frankfurt, dass bei besonderen, erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweichenden Umständen auch Deutsche in verkabelten Gebieten Sat-Antennen haben dürfen. Inzwischen haben wir ein Antidiskriminierungsgesetz und die bereits erwähnte Stellungnahme der Europäischen Kommission über die Nutzung von Parabolantennen.

    Im November 2009 hat der BGH ein neues Urteil gefällt, das unter Juristen als so genanntes Leitsatz-Urteil bezeichnet wird. Leitsatz Nr. 1 lautet:

    Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.

    Wer das Urteil selbst lesen möchte: BGH V ZR 10/09 vom 13.11.2009

    Schon im Jahr 2005 hat der BGH zu den Auswirkungen von Artikel 10 EMRK und der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 27.01.2001 Stellung genommen.

    Der BGH hat festgestellt, dass ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters vor den Eigentumsinteressen des Vermieters nicht besteht:

    Vielmehr kommt es darauf an, ob bereits der vorhandene Kabelanschluss geeignet ist, das geltend gemachte Informationsinteresse des Mieters hinreichend zu befriedigen.

    Der BGH möchte, dass weiterhin in jedem Einzelfall eine Abwägung der beteiligten Grundrechte statt findet und dass geprüft wird, ob die gewünschten Fernsehprogramme im Kabel vorhanden sind oder nicht.

    BGH VIII ZR 5/05 vom 16.11.2005

    Zuvor gab es in 2005 2 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, über die sich die Vertreter der Kabel-Lobby sehr gefreut haben dürften:

    1 BvR 1953/00 vom 24.01.2005

    Hier steht drin, dass die Abzocke der Kabelnetzbetreiber, für die Kabel-Weiterverbreitung von über Satellit kostenlos und unverschlüsselt ausgestrahlten Free-TV Programmen wie Show TV und Euro D ein monatliches Zusatz-Entgelt von 8 € zu verlangen, angeblich verfassungsmäßig nicht zu beanstanden sei.

    Andererseits ist seit 2005 kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Bundesgericht den Wunsch eines Mieters, zusätzliche Fernsehprogramme in einer bestimmten Sprache sehen zu wollen, grundsätzlich abgelehnt hätte.

    Es gibt seit 2005 ungefähr 10 Entscheidungen, bei denen es mehrheitlich um Antennen auf dem Balkon geht.

    Bahnbrechend war das Urteil VIII ZR 207/04 vom 16.05.2007, wo drin steht, dass jedermann das Recht hat, eine Satelliten-Antenne auf dem Balkon zu benutzen, wenn

    die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeiträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich auf einem durch Vorder- und Seitenwände sichtgeschützten Balkon aufgestellt ist.

    Wer das Glück hat, einen geeigneten Süd- oder Südwest-Balkon zu haben, darf deshalb immer eine optisch unauffällige Antenne aufstellen.

    Das ist seit 2007 völlig klar und das haben inzwischen auch die meisten Vermieter verstanden.

    Mit dem bereits genannten Urteil vom November 2009 wurden nun die Rechte derjenigen Mieter und Wohnungseigentümer gestärkt, die keinen geeigneten Balkon haben.

    Der BGH hat sich immer bemüht, einen so genannten Schüssel-Wildwuchs zu vermeiden. Die Sat-Antenne muss entweder optisch so unauffällig sein, wie im Jahr 2007 beschrieben, oder der Mieter muss andere Maßnahmen treffen, um die Beeinträchtigung der Vermieter-Interessen gering zu halten.

    Der BGH hat in 2009 nochmals klar gestellt, dass von einer Dachantenne eine wesentlich geringere optische Beeinträchtigung ausgeht als von einer auffällig platzierten Balkon-Antenne.

    Was heißt das nun für uns?

    Eine unauffällige oder gut getarnte Balkon-Antenne geht immer.

    In allen anderen Fällen ist eine Güterabwägung zwischen Informationsfreiheit und Vermieterinteressen durchzuführen.

    Beantragt man eine teure, aufwändige Dachantenne, so besteht diese Güterabwägung im Wesentlichen darin, dass man aufzeigen muss, dass die neue Antenne dazu dient, zusätzliche Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen, die nicht ins Kabel eingespeist werden.

    Man muss also am Anfang klar sagen, welche Programme man sehen will. Dann wird geprüft, ob diese Sender im Kabel vorhanden sind oder nicht.

    Wenn die gewünschten Sender im Kabel sind, ist es dem Mieter zumutbar, den Kabelanschluss zu benutzen, auch wenn der Kabelnetzbetreiber dafür (unberechtigterweise) ein zusätzliches Entgelt verlangt.

    Dass das Bundesverfassungsgericht diese Abzocke der Kabelnetzbetreiber durchgewunken hat, finde ich bedenklich und hätte meiner Ansicht nach unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung vor dem EuGH erörtert werden sollen.

    Show TV und Euro D haben sicherlich größere Marktanteile in Deutschland als mancher unbedeutende Sparten- oder Shopping-Sender, der in deutscher Sprache unverschlüsselt im Kabel ist (oder im Basis-Paket), aber den de facto kaum jemand einschaltet. Warum Euro D ein Zusatz-Entgelt kostet, manche unbedeutende deutschsprachigen Sender aber nicht, stellt meiner Meinung nach eine unzulässige Benachteigung ausländischer Mitbürger dar.

    Wer sich geschickt anstellt, argumentiert mit TV-Programmen, die nicht ins Kabel eingespeist werden. In einem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, ging es um ein polnisches Regionalprogramm.

    Hier hat der BGH gesagt, das Informationsinteresse der Schüssel-Interessentin sei offensichtlich.

    Dies steht im Einklang mit den Argumenten des LG Berlin von 2004, dass die Anforderungen an die Begründung des Informationsinteresses nicht überspannt werden dürfen.

    Das ist auch seit 2005 zumindest auf Bundesebene nicht mehr passiert. Es wird halt geguckt, ob die gewünschten TV-Programme im Kabel vorhanden sind oder nicht.

    Wenn ja, soll der Mieter den bereits vorhandenen Kabelanschluss nutzen.

    Wenn nein, darf er ne Schüssel haben. :winken:

    Gescheitert sind Mieter vor allem dann, wenn sie ihre Sat-Antennen weithin sichtbar auf dem Balkon oder vor einem Fenster montieren wollten.

    Das muss ein Vermieter nicht hinnehmen. Gegen eine unauffällige Dachantenne kann aber kein Vermieter etwas sagen, sofern der Mieter die Kosten übernimmt, die Antenne fachgerecht montiert wird und sofern sie tatsächlich dazu dient, zusätzliche Fernsehprogramme zu empfangen, die nicht ins Kabel eingespeist werden.

    So einfach ist das. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2013
  2. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Da aber bei Dachantennen immer der Blitzschutz zu berücksichtigen ist und die meisten Vermieter die Monatage durch eine Fachfirma verlangen, kann daraus aber für den einzelnen Mieter ein sehr teurer Spaß hinsichtlich Startinvestition werden. Die Kosten für den Blitzschutz können sehr schnell den 4-fachen Preis der Kosten für einen guten Sat-Spiegel incl. Mast und LNB erreichen.
     
  3. Discone

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Was der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht weis, macht die nicht heiss :LOL:!
    Wenn man einen günstig gelegen Balkon hat, Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden:
    Sat-Chair Twin incl. SelfSat-Flachantenne H30D2 und: Amazon.de: Elektronik plus Fensterdurchführung(en).
    2 m Abstand zu Dachkanten erforderlich (u. evt. Trennungsabstand), kein Eingriff in die Bausubstanz!

    Und wenn nur die freundliche (und hübsche :love:) Nachbarin einen geeigneten Balkon hat?
    Bei der Realisierung vom SAT-Empfang helfen (auch finanziell) und dann ein Loch durch die Wand
    (beim Bohren die Musik aufdrehen :rolleyes:) / oder einen Anysee N7 Netzwerktuner und Übertragung via WLAN:
    Njoy Anysee DVB-S2 Netzwerk Tuner für Boxee - Boxee Live TV - BOXEE Forum
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2013
  4. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Das ist die wichtigste Regel bei Mietwohnungen.
     
  5. delantero

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Mein Vemieter hat damals auch verboten ne Satschüssel auf Balkonien zu montieren, heute steht ne 120er Laminas samts Motor weit sichtbar auf dem Balkon, er tolerierts weil er weiss dass ich sämtliche Reperaturen in der Wohnung mit Geschick selber mache wo ich normal nen Hanndwerker auf seine Kosten kommen lassen könnte, heisst er spart Kohle und lässt mich in Ruhe, eine Hand wäscht die Andere!:winken:
     
  6. plueschkater

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    So soll es sein :)

    Bleibt zu hoffen, dass nicht auch andere Hausbewohner auf die selbe Idee kommen, nach dem Motto "was der darf, darf ich auch" und der Vermieter dann aus Gründen der Gleichbehandlung gegen Deine Antenne votiert...
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Wie schön für Dich.

    Ist auch in sochen Wohngegenden
    mit Drittewelt - Niveau nicht unnormal::winken:
    [​IMG]

    Auf den Balkon meines Hauses würdest Du Dein Motorschüssel- Monster
    niemals aufstellen.
    Da jibbet eine einstweilige Verfügung und Ende aus.
    Danach müsstest Du Dir garantiert eine neue Wohnung suchen.
     
  8. delantero

    delantero Gold Member

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Gehe nicht davon aus das Andere die selbe Macke haben und sich ne 120er einparken, habe 12 Jahre hier die Wohnung , was soll da noch anbrennen;)

    Bin optimistisch, lass die Schwarzmalerei,wer immer drüber nachdenkt was wäre wenn kommt nie zur Ruhe und letztlich zu nichts, mein Post sollte nur rüberbringen dass immer was geht da am Geld schliesslich jeder hängt, man muss sich nur arrangieren!
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    4-facher Preis?
    Kostet eher den 10 - fachen Preis für Masterdung und PA Ausgleich
    bei 6 Etagen, was gängig in unseren Großstädten ist.

    Ich möchte gerne mal einige BGH Urteile sehen / lesen,
    wo jemand dieses Recht durchgesetzt hat,
    so denn die quasi unsichtbare Balkonmontage nicht machbar war.

    Besonders prickelnd (nicht nur in Bezug auf die Kosten)
    ist die Umsetzung des Rechts auf Satempfang,
    wenn man Mieter im EG eines solchen Wohnhauses ist:
    [​IMG]

    Oder hier in Kölle:

    [​IMG]
     
  10. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Wann bekomme ich meine eigene Sat-Antenne?

    Das wird aber ein langes Koaxkabel vom Dach bis ins EG :D