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Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 13. Juni 2013.

  1. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Wahrscheinlich zuviel. Wie Du schon sagst, die Masse ist für komplexe Entscheidungen einfach zu blöd bzw. zu leicht manipulierbar. Bestes Beispiel momentan der "Berliner Energietisch".
    Berliner Energietisch - Start

    265.000 Unterschriften erreicht obwohl bei genauerer Betrachtung schon die Startseite Unsinn im Quadrat enthält. Aber es steht eben da, also muss es wohl stimmen. Denken haben ja andere schon für mich übernommen.

    Beispiel?
    "Punkt 2: 100% ökologische Energie!"
    Super, das klingt doch gut. Das wollen wir doch alle! Oder? Aber was hat das Netz damit zu tun? Genau! Nichts! Genau genommen ist per Gesetz sogar eine Entflechtung von Erzeuger und Netz vorgeschrieben.

    Über das Geld, was Berlin gar nicht hat, brauchen wir gar nicht erst zu reden. Da Konzessionsverträge zudem auf 20 Jahre befristet sind, müsste man als Unternehmer also den Aufwand von 400-3000 Mio (Grenzwerte der Wertschätzungen beider Seiten) für den Rückkauf in den 20 Jahren erwirtschaften, zzgl. der Zinsbelastung und Wartungskosten/Investitionen (irgendwo hab ich was von 250 Mio/Jahr gelesen, über die Laufzeit also noch mal 5 Mrd.€) natürlich. Keine Ahnung, was man so mit Netzen verdient, aber ob das soviel ist, wage ich zumindest mal zu bezweifeln.

    Und sowas soll basisdemokratisch entschieden werden, in einem Land, dessen Bevölkerung gefühlt eher durch künstliche Feindbilder geleitet wird als durch rationale Betrachtung? Das kann nur schief gehen.
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Wenn, dann kannst du "basisdemokratisch" nur unwichtige Sachen entscheiden lassen. Und selbst da kann zu viel Schaden angerichtet werden. Angenommen, man lässt über die Höhe des Grases auf Autobahnseitenstreifen abstimmen und aus irgendwelchen Gründen ist das Volk der Meinung, dass 5cm reichen. Dann müssten Millionen dafür ausgegeben werden, um da dreimal pro Woche zu mähen.

    Das Problem ist einfach, dass das gemeine Volk – und damit schließe ich mich ausdrücklich mit ein! – überhaupt nicht kompetent ist, bestimmte Entscheidungen zu fällen. Dafür gibt es im Idealfall Spezialisten. Und selbst das funktioniert in der Praxis nicht perfekt.
     
  3. h2d

    h2d Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ein durchaus interessanter Gedanke. Sicherlich müsste man diese Methode entsprechend anpassen.
     
  4. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Nicht nur einzelne Forderungen sind unrealistisch, die gesamte Idee eines "Sozialismus" ist es. Denn wenn man alle Menschen unabhängig von ihrer Leistung gleichsam belohnt, werden sich die Leistungsträger dahin begeben, wo sie mehr von ihrer Mehrleistung haben. Dann gibt es nur noch die Optionen Mauerbau oder Aufgabe des Sozialismus.

    Schon die Mär von der "Reichensteuer" ist reiner Dummenfang: Wer so reich ist, kann auch gleich in ein Steuerparadies umziehen, ehe er sich hier "enteignen" lässt. Schlimmstenfalls hat der Staat am Ende sogar weniger Steuereinnahmen als vorher, weil er zu viele ""Leistungsträger"" vergrätzt hat. Realistisch betrachtet kann man eben nur die Mittelschicht belasten, weil die im Gegensatz zur Oberschicht nicht so leicht auswandern kann, und es bei denen im Gegensatz zur Unterschicht noch etwas zu holen gibt. So oder so wird aber jede Belastung immer auch die Schwächsten treffen, denn z.B. auch eine Belastung der Mittelschicht wird dazu führen, dass die eben weniger für Konsum übrig haben, und dann kommt bei den Arbeitnehmern in der Unterschicht auch weniger an, was eher nicht durch gestiegene Sozialzuwendungen ausgeglichen wird, denn von der Mehrbelastung zur Sozialzuwendung verbrennt der Staat ja auch noch etwas von dem Geld...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2013
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Es würde reichen, jeden gleichmäßig zu belasten und nicht durch die Einkommenssteuer den Niedriglohnsektor zu subventionieren.

    Würde jeder den gleichen Anteil leisten, dann wäre das gerecht und niemand würde sich benachteiligt fühlen. Komischerweise fühlen sich in unserem Land jedoch diejenigen "benachteiligt", die am wenigsten beitragen. Verkehrte Welt.
     
  6. dittsche

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Dieses Phänomen, welches Du kurz und knackig beschreibst, nennt sich schlicht: NEID ;)

    Im Übrigen bin ich ganz und gar gegen Volksentscheidungen. Diese sind ein Nährboden für Populisten und Rattenfänger aller Art. Wer am lautesten schreit, bekommt ( am leichtestens auf kommunaler Ebene ) recht.

    Und wenn man ehrlich ist, verhält es sich doch so:
    Wir wollen über Themen abstimmen, die wir im Prinzip doch gar nicht verstehen. Beispiel Stuttgart 21: Jeder der ehrlich ist, gibt zu, dass er die Frage Richtig oder Falsch gar nicht beantworten kann. Das Thema ist viel zu komplex. Wie sollen einfache Bürger abstimmen, wenn zig Fachleute nicht mal einig sind ?

    Wären wir alle Spezialisten auf einem Gebiet, machen solche Abstimmungen Sinn. Oder eben bei ganz, ganz einfach gelagerten Sachthemen. Ansonsten sind sie nur geheuchelte Demokratie...

    Wer unbedingt den Drang verspürt, etwas verändern zu wollen, der muss sich halt politisch engagieren und in letzter Konsequenz ein politisches Amt übernehmen. Das wollen aber nur die wenigsten. Weil es mit Mühsal und Ärger verbunden ist.

    Sofern aber mal ein Stammtischthema zur Entscheidung ansteht, da meint man, rasche eine Meinung zu haben, die auch noch richtig sein muss und in eine Abstimmung münden soll.

    Eine wahnsinnige Selbstüberschätzung.

    Ich wage mal die Behauptung: 98 % aller, die zB bei Stuttgart 21 abestimmt haben, wussten nicht die Einzelheiten, um was es genau geht. Mich eingeschlossen ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2013
  7. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    So gesehen müssten wir freie Wahlen abschaffen, da da einfach viel zuviel auf dem Spielt steht um es dem "Pöbel" zu überlassen.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Warum? Man wählt bei uns diejenigen, denen man es am meisten zutraut, dass sie sich mit diesen Themen so weit beschäftigen, dass sie eine fundierte Entscheidung treffen können – im Idealfall.

    Genau das ist ja die Idee hinter einer parlamentarischen Demokratie. Das Volk kann sich nicht mit jeder einzelnen Frage beschäftigen. Nicht, weil es "zu blöd" ist, sondern weil es einfach viel zu viele Themen sind und nicht jeder in jedem Fach wirklich kompetent ist oder überhaupt kompetent sein kann.

    Deshalb bestellt man Vertreter, die im Interesse des Wählers all diese Fragen beantworten.

    Ich finde, dass das immer noch der beste Kompromiss ist.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Sofern es nicht zu solchen Auswüchsen führt wie dem Wahlsystem der USA gebe ich dir recht.
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das Wahlsystem in den USA habe ich auch noch nie so recht verstanden. Okay, die Sache mit den Wahlmännern, die dazwischen geschaltet sind, hat wohl historische Gründe, um die Wahlen besser organisieren zu können.

    Aber spätestens bei der Winner-takes-all-Regelung hört es bei mir mit dem Verständnis auf.