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Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von _ml, 11. Juni 2013.

Status des Themas:
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  1. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Wenn dir das nicht klar geworden ist, kann man dir kaum mehr helfen.
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!


    Weil man als Kabelkunde z.B. nicht einmal die Hälfte der Sender und Leistungen bekommt wie ein SAT Kunde, nicht einmal die Sender die verfügbar sind und für SAT Kunden freigeschaltet werden, obwohl das bei denen auch kein Vertragbestandteil ist?
     
  3. logan99

    logan99 Gold Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Und warum hast du Anspruch auf die BL HD?

    Nur mal für deine Info, da du das scheinbar echt nicht verstehst. Der Anspruch richtet sich anhand dessen was vertragl. vereinbart wurde und nicht nachdem, was man preislich dafür zahlt.
     
  4. Knolli

    Knolli Gold Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Als du deinen Vertrag abgeschlossen hast, gab es auch noch kein Bundesliga HD. Ergo hast du darauf auch keinen Anspruch, rein formal.
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Weil die Pakete gebucht wurden. Egal zu welchem Preis. Und wenn etwas entfallen ist (z.B. Music Choice) hatte ich Pech gehabt. Wenn etwas dazu kommt, habe ich Glück gehabt. Punkt.

    Wenn ein Neues Paket mit den neuen Sendern geschnürt wird, ist alles okay. Dann habe ich kein Recht. Und wenn den Vollzahlern dieses Paket freigeschaltet wird, ist das auch okay. Dann müsste rabattierte Kunden aber die Möglichkeit haben, dieses Paket (z.B. für 10,00 EUR) zusätzlich zu buchen.
     
  6. Chris777

    Chris777 Senior Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    @graupapagei:
    Ich verstehe deine persönliche Bewertung, logisch finde ich sie nicht. Denn das gilt andersherum doch dann auch: Dir war das Sky Abo bei Vertragsabschluss den Vollpreis wert ... Da gab es doch die neuen HD Feeds auch noch nicht! Warum solltest du jetzt als Bestandskunde (wenn auch zum Vollpreis) einen Anspruch darauf haben. Steht dir das laut Vertrag (!) zu?


    Und ganz ehrlich: Würde ICH aktuell den vollen Preis zahlen, dann würde ich nicht damit prahlen und Rabattabos kastrieren wollen ... ich würde mich einfach nur fragen: Warum??? :D
     
  7. M. Hfuhruhurr

    M. Hfuhruhurr Senior Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Zunächst einmal volles d`accord zum Beitrag von Dave X, guter Beitrag!
    Falls die hier angedeuteten juristischen Spitzfindigkeiten tatsächlich Eingang in die
    offzielle Sky-Sprachregelung ab Juli 2013 finden sollten, so wäre dass in meinen Augen
    eine völlige Abkehr der bisher von den Sullivan-Boys praktizierten Kundennähe und Service-qualität. Denn es geht hier nicht darum, dass die Rabattkunden möglichst wenig zahlen wollen, sondern darum, dass mit transparantem und fairem Geschäftgebaren gearbeitet wird. Und dazu gehört in diesem Kontext, dass dem Kunden bereits vor
    Geschäftsabschluss völlig unzweifelhaft vermittelt wird, was er für seine zu leistenden
    Abogebühren für konkrete Gegenleistungen erhält, und nicht durch neue Wortschöpfungen
    Leistungen durch die Hintertür einkassiert werden.
    Noch handelt es sich ja um Spekulatius und keine offizielle Sky-Verlautbarung.
    Sollte dieses jedoch so eintreten, müsste ich mein bisheriges Bild von Sullivan als fähigen
    Vertriebs- und Marketingprofi revidieren, verhielte er sich doch als reiner Winkeladvokat, der nur am kurzfristigen Erfolg interessiert ist und dem es egal wäre, was sein Nachfolger
    an Scherbenhaufen beseitigen müsste.
     
  8. OMD

    OMD Board Ikone

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    1: Laut AGB gibts keinen Unterschied zwischen Sehinhalten und HD Sendern:

    1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte
    Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select
    HD, Sky Anytime und Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
    Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes
    berechtigt.
    Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten
    ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten
    (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) - im folgenden „Empfangsgerät“ genannt - gestattet


    2: Ferner unterscheiden die AGB auch keinen Abonnenten. vielmehr steht ja grad in den AGB, dass jeder das vertraglich vereinbarte zahlt:

    4 Vergütungsregelungen
    4.1 Den festgelegtenmonatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an
    Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine
    einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren
    für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die
    unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet
    den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt
    nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

    3: Auch ist in den AGB nix zu erkennen, wonach es -bis auf den vertraglich vereinbarten Preis den ja jeder selbst aushandeln kann- sonst irgendwelche dauerhaften Extrawürste für irgendwelche Abonnentengruppen, sei es Rabattpreiszahler oder Vollpreiszahler geben kann. Vielmehr steht in den AGB das bei gestiegenen Lizenzkosten, mehr Inhalten etc. (ist ja alles bei der Buli mehr als der Fall) die Kosten für alle erhöht werden können und dies dem Kunden 1 Monat vorher mitgeteilt werden muss


    4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die
    extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte
    erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden.
    Der
    Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu
    kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10
    Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens
    bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und
    die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
    Änderung als genehmigt.
     
  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Vielleicht erübrigt sich die ganze Diskussion bald.

    Auf den Sky Seiten wird eigentlich immer nur von HD gesprochen.

    Auf einer Unterseite zu Bundesliga heisst es aber "Premium HD" zubuchbar.

    Ein Hinweis auf ein neues Paket? Dann wäre zumindest rechtlich aus meiner Sicht alles sauber.

    Gemacht für echte Fans.

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    • Premium-HD und 3D auf Wunsch zubuchbar.
    • Tipp: In Sky Welt sind zusätzlich Sky Sport News HD und Eurosport HD enthalten.
     
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    AW: Kein Vollzahler, keine HD-Sport/BuLi-Optionssender!

    Nein, das ist nichts neues, Premium-HD=Sky-HD=HD-Option.
     
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