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Kurzzeitkennzeichen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von r123, 19. Mai 2013.

  1. r123

    r123 Guest

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    Stimmt das:
    "Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen die Anmeldung an der Zulassungsstelle durchführen, die für den Bereich Ihres Wohnsitzes zuständig ist." ?

    Quelle: Kurzzeitkennzeichen PKW - Deutschland ( 5 Tage Kennzeichen )

    Das wäre sehr ärgerlich; schließlich weiß man häufig nicht, ob man das Auto kaufen möchte oder nicht. D.h. wenn ich nach Kleinkleckerdorf fahre, um mir ein Auto anzusehen und es mir gefällt, will ich nicht zurück nach FFM fahren, um mir die Kurzkennzeichen zu besorgen (wenn ich zurück nach FFM fahre, könnte ich es dann schließlich auch direkt anmelden) und anschließend wieder nach Kleinkleckerdorf, um das Auto abzuholen.

    Auch will ich nicht mir im Vorfeld Kurzkennzeichen in Frankfurt besorgen und dann nach Kleinkleckerdorf fahren, um dort festzustellen, dass das Auto nicht in Betracht kommt.

    Vielmehr will ich bei der vom Verkaufsort aus nächstgelegenen Zulassungsstelle die Kurzkennzeichen bekommen, wenn mir das Auto gefällt. Ist das möglich oder tatsächlich nicht?
     
  2. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Kurzzeitkennzeichen

    Dann soll das doch der Verkäufer auf seinen Namen machen, wenn Du in A-Dorf oder B-Dorf oder sonst wo das Auto von ihm kaufst. In FfM angekommen, schickst Du ihm die Schilder wieder zu. Fragt sich nur, ob Ihr kurzfristig an die KZK bei einem Spontankauf heran kommt.
     
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kurzzeitkennzeichen

    Mir ist vor inzwischen 13 Jahren mein altes Auto verreckt, als ich meine Eltern besuchte. In der Tat konnte ich mir das neue Auto weder dort zulassen, noch selbst Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ich mußte die Papiere inklusive Vollmacht zu einem Kollegen schicken, der hier für mich auf die Zulassungsstelle gegangen ist und mir dann Papiere und Nummernschilder zugeschickt hat.
    Wenn mir der Verkäufer die Kurzzeitkennzeichen besorgt hätte, wäre das gegangen. Funktionierte aber nicht, da ich auf der Rückreise noch Zwischenstationen hatte und die "Kurzzeit" dafür nicht ausgereicht hätte.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Kurzzeitkennzeichen

    Das wird aber kaum ein Verkäufer machen, da das doch ein erhebliches Risio ist.

    Ob man dann gar bei einem Schaden höhergestuft werden würde weis ich zwar jetzt nicht, aber das wird trotzdem niemand machen.

    Deshalb wäre es schon sinnvoll, Kurzzeitkennzeichen auch an Ortsfremde auszustellen.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kurzzeitkennzeichen

    Also ich habe das 1x so gemacht -der Verkäufer hatte Überführungskennzeichen die bis nächsten Tag gültig waren und mit viel Überzeugungsarbeit hat er dann eingelenkt, mir die Kennzeichen zu überlassen, damit ich das Auto nach Hause fahren kann. Ich Vertrag haben wir nur geschrieben, daß die Kennzeichen von mir zur Überführung genutzt werden, mit der genauen Uhrzeit auf die Minute, also z.B. 16.32 Uhr. In wiefern das jetzt rechtsverbindlich ist -keine Ahnung- aber ich denke mal rein Strafrechtlich (falls ich mal eine Bank überfalle) war der Verkäufer fein raus aus der Sache.

    P.S. Im Übrigen finde ich, daß man solche One-Way-Plastik-Schilder einführen sollte z.B. für 10€/24h damit man auch jedes Auto spontan kaufen kann ohne sich groß mit Zulassungsstellen zu beschäftigen. Die Plastik-Schilder müssten natürlich registriert sein und nur gegen Ausweis ausgegeben werden...:cool: