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Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Purzel 360, 16. Mai 2013.

  1. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    KREMMEN - Nach einem Einbruchsversuch kam es am Montagabend in Kremmen zu einem Fall von Selbstjustiz. Mehrere Männer machten Jagd auf polnische Erntehelfer, schlugen und fesselten sie. Die beiden Polen hatten mit dem Einbruch jedoch offenbar nichts zu tun......
    Es traf die Falschen - Kremmener verdächtigen nach einem Einbruch polnische Erntehelfer, die Situation eskaliert - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg

    Gegen die deutschen Männer wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung in Verbindung mit Freiheitsberaubung aufgenommen. Die Kripo ermittelt.

    Das „Jedermannsrecht“ besagt, dass jeder Bürger befugt ist, einen Tatverdächtigen auf frischer Tat oder auf der anschließenden Flucht vorläufig festzuhalten (Paragraf 127 Strafprozessordnung). Unmittelbar danach sollte die Polizei alarmiert werden, denn nur die Beamten sind berechtigt, die Papiere zu kontrollieren, den Verdächtigen zu durchsuchen oder gar Gegenüberstellungen vorzunehmen. Lynchjustiz ist ein Straftatbestand.
     
  2. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Da sieht man mal wieder, dass es sehr gut ist, dass der Staat das Monopol bei Strafangelegenheiten hat.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Vor dem Hintergrund, dass Selbstjustiz unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung immer wieder als das Argument für liberale Waffengesetze gehandelt wird, kann es einem da nur eiskalt den Rücken runter laufen.

    So wird ja z.B. allen Ernstes angeführt, dass es in den USA "dank" der Bewaffnung der Privatpersonen weniger Wohnungseinbrüche gäbe als hierzulande. Okay. Dafür marschieren die Einbrecher dort auch immer mit 'ner Pumpgun im Gepäck in die Häuser. :rolleyes:
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Aber nur wenn der sich nicht ausweisen kann. Du darfst niemanden festhalten der dir seinen Ausweis zeigt, auch wenn du gerade gesehen hast wie er jemanden umgebracht hat. Das dient nämlich nur der Feststellung der Person, und hat mit der Tat überhaupt nichts zu tun.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Doch, wenn Fluchtgefahr besteht.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Jepp. Guckst du:

    StPO §127

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
     
  7. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Was ist aber wenn der oder die Täter sich zur wehr setzten? Darf ich dann Gewalt als Mittel zum Zweck einsetzen oder mache ich mich auch wieder strafbar ?
     
  8. NFS

    NFS Institution

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Es gibt genügend Beispiele, wo das nicht gut ist.
     
  9. effjott

    effjott Senior Member

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Bei der Bundeswehr hatten wir das Motto:

    "Verhältnismäßigkeit der Mittel."

    Ohne die entsprechenden Mittel hätte ich damals den imaginären Feind ignoriert
    und würde das heute genauso machen.;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2013
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Mag sein, aber ändert nichts daran das es schlecht wäre wenn der Staat nicht das Monopol darauf hätte! Dann gäbe es noch mehr Verbrechen!